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   OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02   

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OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02 (https://dejure.org/2003,7460)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3 Bs 37/02 (https://dejure.org/2003,7460)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3 Bs 37/02 (https://dejure.org/2003,7460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzug; Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 S. 1 Ausländergesetz (AuslG); Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen anderen Aufenthaltszweck nach Erlöschen einer bereits bewilligten Aufenthaltserlaubnis; Fehlen ausreichender ...

  • Judicialis

    AuslG § 69 Abs. 2 Satz 1; ; AuslG § 18 Abs. 2; ; AuslG § 17 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    - Die Fiktionswirkung des geduldeten Aufenthalts kann nach ihrer Beendigung durch die Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag erneut eintreten, wenn die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage angeordnet oder wenn der Ablehnungsbescheid wegen fehlerhafter Versagung der Aufenthaltserlaubnis aufgehoben wird (zu der im Hinblick auf § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG teilweise abweichenden Fallgestaltung bei der Fiktion des rechtmäßigen Aufenthalts vgl. BVerwG, Urt. v. 1.2.2000, InfAuslR 2000 S. 274, 275; Urt. v. 3.6.1997, a.a.O., S. 7).

    Es erscheint nicht sachlich oder rechtslogisch als ausgeschlossen, dass ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen (fiktiv) geduldeten Aufenthalt herbeiführt, der seinerseits nach materiellem Recht Voraussetzung für den Erfolg des Antrags ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.2.2000, a.a.O., S. 274, 276 zu § 30 Abs. 2 AuslG; zum Problem bereits Urt. v. 6.7.1997, a.a.O., S. 8).

  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Nach den für Verpflichtungsbegehren geltenden Grundsätzen wird dabei auch für die Voraussetzung eines rechtmäßigen oder geduldeten Aufenthalts auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.2.2001, BVerwGE 114 S. 9, 12 f. - zu § 30 Abs. 4 AuslG).
  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 3 So 69/01

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutzverfahren; Klage gegen die Entziehung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG und berücksichtigt, dass vorläufiger Rechtsschutz nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens allein noch für die Dauer des Klageverfahrens begehrt worden ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.2002 - 3 So 69/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Die strikte Begrenzung der Duldungsfiktion auf den Fall eines erstmaligen Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (in diesem Sinne VGH Mannheim, Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999 S. 610; OVG Münster, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001 S. 538) begegnet erheblichen Zweifeln (vgl. GK-AuslR § 69 Rdnr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei erstmaliger Erteilung einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Die strikte Begrenzung der Duldungsfiktion auf den Fall eines erstmaligen Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (in diesem Sinne VGH Mannheim, Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999 S. 610; OVG Münster, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001 S. 538) begegnet erheblichen Zweifeln (vgl. GK-AuslR § 69 Rdnr. 16).
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Der Beschwerdesenat hat bei verspäteten Anträgen auf Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung, die wegen des Erfordernisses eines rechtmäßigen Aufenthalts noch im Zeitpunkt des Verlängerungsantrags gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG nicht die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts herbeiführen, den Eintritt einer Duldungsfiktion in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG angenommen (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, InfAuslR 2001 S. 136, 137 m.w.N.), in den Anwendungsbereich der Duldungsfiktion also auch Fallgruppen außerhalb von Erstanträgen einbezogen.
  • Drs-Bund, 10.03.1995 - BT-Drs 13/767
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
    Im Hinblick auf diese Regel kann es einen besonderen Fall bilden, wenn der Ausländer auf Grund seiner persönlichen Lebenssituation auf längere Sicht unverschuldet außer Stande ist, den Lebensunterhalt eigenständig sicherzustellen (vgl. Nr. 17.2.3.4 AuslG-VwV v. 28.6.2000, BAnz Nr. 188a v. 6.10.2000, mit den Beispielen von Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und notwendiger Kinderbetreuung; zum Beispiel der Krankheit vgl. auch BT-Drs. 13/767 v. 10.3.1995, S. 6; GK-AuslR § 17 Rdnr. 123 f.; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, S. 455).
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