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   OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02   

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OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 (https://dejure.org/2002,4630)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 (https://dejure.org/2002,4630)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 (https://dejure.org/2002,4630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 3 Abs 1 StVG ; § 46 Abs 1 FeV
    Die Fahrerlaubnis kann auch dann nach §§ 3 Abs 1 StVG , 46 Abs 1 FeV entzogen werden, wenn die Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Möglichkeit der Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bereits im Zeitpunkt der Erteilung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2123
  • NVwZ 2002, 1396 (Ls.)
  • NZV 2002, 531
  • DÖV 2002, 787
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

    Eine Beschränkung auf solche Zuwiderhandlungen, die erst nach dem von dem Antragsgegner angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachten begangen oder bekannt wurden, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck der Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 1 StVG entnehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02, - Juris zur Frage der Berücksichtigung von Verkehrsverstößen nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis).
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Das Gemeinschaftsrecht sperrt insoweit den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123).

    Schließlich sperrt das Gemeinschaftsrecht auch den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Senats, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123 ff.).

  • VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20

    Beweislast Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubniserteilung;

    Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).

    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 10 S 1996/02

    Fahrerlaubnisentziehung bei bereits von Anfang an fehlender Fahreignung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderliche Eignung aus Rechtsgründen auch in der Zwischenzeit nicht erworben werden konnte (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 -, NJW 2002, 2123-2125 = VRS 102 (2002), 393-400).

    Die sich aus § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV ergebende Pflicht ist nicht dadurch entfallen, dass der fortdauernd bestehende Eignungsmangel erst nach Jahren offenbar wurde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 -, NJW 2002, 2123-2125 = VRS 102 (2002), 393-400).

  • OVG Hamburg, 10.06.2008 - 3 Bf 246/07

    Folgen einer nicht am Ort der Hauptwohnung abgelegten praktischen

    Zwar gilt der Grundsatz, dass in allen Fällen, in denen sich erweist, dass jemand ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, ausschließlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Betracht kommt (vgl. m. weit. Nachw. zur Rspr. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123; s. bereits BVerwG, Beschl. v. 12.10.1982, NJW 1983, 1279).
  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    Nach überwiegender Auffassung, der die Kammer folgt, ist die Fahrerlaubnis auch dann nach § 3 Abs. 1 StVG zu entziehen, wenn ein Kraftfahrer aufgrund von Umständen, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, da die §§ 3 StVG und 46 FeV als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Regelungen in den §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen, soweit - wie im vorliegenden Fall - die Eignung oder die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede stehen ( wie hier: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991, VBlBW 1992, 150, m.w.N.; Hamb. OVG, Beschlüsse vom 04.02.2003, NordÖR 2003, 305, und vom 30.01.2002, NJW 2002, 2123, jew. m.w.N.; Nieders.

    Ihn trifft insoweit eine Pflicht zum Eignungsnachweis ( Hamb. OVG, Beschluss vom 30.01.2002, a.a.O., juris RdNr. 18 ).

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461

    Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines

    Bei fehlender Fahreignung, die hier gemäß § 11 Abs. 8 FeV anzunehmen war, oder fehlender Befähigung ist die erteilte Fahrerlaubnis unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung vorlag, nach den spezialgesetzlichen Regelungen der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV zu entziehen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 3 StVG Rn. 42 m.w.N.; VGH BW, B.v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn. 57; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - NZV 2002, 531 = juris Rn. 21 ff. m.w.N.), welche kein Ermessen und keinen Vertrauensschutz entsprechend der allgemeinen Rücknahmebestimmung des Art. 48 BayVwVfG vorsehen.
  • OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02

    Praktische Fahrprüfung - örtlich unzuständige Behörde

    Bei überschlägiger Prüfung kommt für das Beschwerdegericht aber ebenso die Annahme in Betracht, dass Bedenken gegen die Fahrbefähigung in Fällen wie dem hier gegebenen nicht begründet sind und dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der genannten Sicherheitsbedenken nur berechtigt gewesen ist, nach - als Voraussetzung für eine negative Ermessensausübung - erfolgloser Einräumung der Möglichkeit für den Antragsteller, die erforderliche praktische Prüfung in Hamburg nachzuholen, die ihm rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG - im Rahmen einer Ermessensentscheidung - zurückzunehmen (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2002 - 15 VG 1374/02 - unter Hinweis auf den Beschl. d. des OVG Hamburg v. 30.1.2002, NJW 2002 S. 2123, 2124, wonach für eine Rücknahme der Fahrerlaubnis gemäß § 48 HmbVwVfG Raum sein kann, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis aus Gründen rechtswidrig ist, die weder die Voraussetzungen der Eignung noch die der Befähigung betreffen).
  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

    Das Fehlen von Eignung oder Befähigung "erweist" sich in einem solchen Fall durch richtige Rechtserkenntnis (vgl. OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - NJW 2002, 2123 w.m.N. zur Rechtsprechung des BVerwG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2017 - 4 MB 87/17

    Widerruf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen (übersehener)

    Im Hinblick auf den Zweck der Gefahrenabwehr besteht kein sachgerechter Grund, den Rechtsanwendungsfehler vom Anwendungsbereich der Entziehung der Fahrerlaubnis auszunehmen (Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.01.2002 Az. 3 Bs 4/02 - VRS 102, 393, 399 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.03.2007 - 11 A 158.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Betrug bei theoretischer Prüfung

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2013 - 7 K 3475/12

    Fahrerlaubis; Entziehung; Aggressionspotential

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07

    Fahrerlaubnisentziehung; Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; mündliche

  • VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06

    Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.

  • VG Berlin, 17.07.2017 - 11 K 433.16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 27.01.2015 - 11 CS 14.2635

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; falsche Tatsachenbasis für

  • VG München, 10.05.2005 - M 6a S7 05.875

    Verwaltungsprozessrecht: Abänderung eines Eilbeschlusses von Amts wegen

  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Verdacht nicht

  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2013 - 9 L 1432/13

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Fahrerlaubnisprüfung; Anspruch auf

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 26.11.2010 - 10 K 1854/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetaminen; Wiedererlangung der

  • VG Düsseldorf, 18.08.2009 - 14 K 7374/08

    Aufrechterhalten eines positiven Ergebnisses einer Medizinisch-Psychololgischen

  • VG Saarlouis, 12.09.2007 - 10 L 1021/07

    Widerruf und Entziehung einer rechtwidrig erteilten Fahrerlaubnis

  • OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 05.07.2004 - M 6a S 04.3141
  • VG Köln, 26.05.2023 - 6 L 636/23
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 11 ZB 08.2452

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vertrauensschutz

  • VG München, 11.07.2008 - M 6a K 05.2449

    Nachträgliches Bekanntwerden des Einsatzes unzulässiger Hilfsmittel bei der

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