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   OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98   

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OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 3 Bs 402/98 (https://dejure.org/1999,10760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu einem Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsgenehmigung; Voraussetzungen für die Freizügigkeit von Familienangehörigen eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EG; Auswirkung einer Trennung vom Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 14 VG 3189/98
  • OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1446
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

    bzw. 21.12.1995 fortgalt (vgl. dazu einerseits Hess. VGH, aaO, andererseits OVG Münster, B.v. 01.02.2000, NVwZ 2000, S. 1446).

    Ein solches, aus § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG abgeleitetes Recht wird nämlich -- wie dargelegt -- grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt (§ 19 Abs. 2 S. 1 AuslG); das bedeutet, dass ein entsprechender Anspruch dann nicht mehr in Frage kommt, wenn ein Ausländer in dieser Zeitspanne aus anderen ausländerrechtlichen Gründen einen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, währenddessen ihm auch eine Erwerbstätigkeit gestattet war (so ausdrücklich BVerwG, Urt.v. 24.05.1995, BVerwGE 98, S. 313, 317, 318; s. auch OVG Münster, NVwZ 2000, S. 1446).

  • VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04

    Aufschiebende Wirkung der Klage des Ehegatten einer EU-Angehörigen trotz

    Der Senat schließt sich der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten und vom Antragsteller aufgegriffenen Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg an (Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Bs 402/98 -, NVwZ 2000, 1446 = InfAuslR 2000, 168 = EZAR 622 Nr. 35 = AuAS 2000, 62), wonach es für das Eingreifen des § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG und damit für den Ausschluss des § 72 Abs. 1 AuslG ausreicht, dass es sich bei dem betreffenden Ausländer um den Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen handelt, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob die bestehende Ehe möglicherweise nur zum Schein geschlossen wurde, um ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen (ebenso Kloesel/Christ, Ausländerrecht, Stand: Juli 2003, AufenthG/EWG, § 12 Rdn. 42).
  • OVG Hamburg, 01.11.2006 - 3 Bs 126/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Unionsbürger, Familienangehörige, Kinder,

    Nach § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG hatten Widerspruch und Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis/EG nur dann aufschiebende Wirkung, wenn der Ausländer (zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels) tatsächlich zu dem nach § 1 Abs. 1 oder 2 AufenthG/EWG freizügigkeitsberechtigten Personenkreis gehörte, da § 12 AufenthG/EWG insgesamt nur galt, soweit "dieses Gesetz Freizügigkeit gewährt" hat (§ 12 Abs. 1 Satz 1; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.1987, InfAuslR 1988 S. 104, 105; Beschl. v. 5.8.1999, InfAuslR 1999 S. 486, 487 f.; Beschl. v. 2.12.1999, InfAuslR 2000 S. 168 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.8.1994, - 13 S 1678/94, JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen

    vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 267/83 , Diatta, NJW 1985, 2087, Rn. 20; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 3 Bs 402/98 -, InfAuslR 2000, 168, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 1995 - 11 S 3379/94 -, InfAuslR 1997, 743, Rn. 7; Hoffmann, in HK-AuslR 2008, § 3 FreizügG, Rn. 5; Hoppe, HTK-AuslR/§ 3 FreizügG/zu Abs. 2 11/2011 Nr. 1.1.; Epe, GK-AufenthG, Stand Oktober 2010, § 3 FreizügG/EU, Rn. 11.
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