Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4158
OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07 (https://dejure.org/2007,4158)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2007 - 3 Bs 94/07 (https://dejure.org/2007,4158)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 3 Bs 94/07 (https://dejure.org/2007,4158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines wegen Falschparkens sichergestellten Fahrzeugs ohne vorherige Begleichung der entstandenen Kosten; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts bis zur Begleichung der Schuld; Geltendmachung mangelnder Leistungsfähigkeit als Grund für eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; HmbSOG § 14 Abs. 3 Satz 5; ; HmbSOG § 14 Abs. 4; ; HmbSOG § 14 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3513
  • NZV 2008, 424 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1187 (Ls.)
  • DÖV 2008, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07
    Dem entspricht es, dass der Gleichheitssatz es auch nicht gebietet, bei der Höhe der Gebühren der Sicherstellung und Verwahrung selbst nach den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen der Betroffenen zu unterscheiden (zu den demgegenüber im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gegebenen Möglichkeiten und Grenzen einer gebührenrechtlichen Anknüpfung an die Einkommenshöhe vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.1998, BVerfGE 97 S. 332, 344 ff., am Beispiel von Kindergartengebühren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1983 - 4 A 1504/82

    Zurückbehaltungsrecht; Behörde; Polizei; Abschleppkosten; Abschleppen

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07
    Es trifft zwar vom rechtlichen Ansatz her zu, dass die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 14 Abs. 3 Satz 5 HmbSOG im Ermessen der Antragsgegnerin steht, auch wenn es sich dabei nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die auf einer gleichgeordneten rechtlichen Ebene erfolgt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.5.1983, DVBl. 1983 S. 1074; Schwemer/Heinze, Hamburger SOG 2005, § 14 Rdnr. 16); die Weigerung, ein sichergestelltes Fahrzeug herauszugeben, ist rechtswidrig, wenn die Antragsgegnerin von dem ihr eingeräumten Ermessen nicht (rechtmäßig) Gebrauch gemacht hat.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07
    Der dem Gericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten zukommende Entscheidungsspielraum wird durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begrenzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2004, NJW 2004 S. 1789).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Diese Zielsetzung ihrer Maßnahme entspricht gerade Sinn und Zweck des 2008 in das Polizeigesetz eingefügten § 83a, mit dem der Polizei ein Druckmittel zur Bezahlung von Abschleppkosten an die Hand gegeben werden sollte (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drs. 14/3165, S. 82 f.; ferner Jäckel, a.a.O., S. 55; HambOVG, Beschl. v. 22.05.2007 - 3 Bs 94/07 - NJW 2007, 3513: "Druckfunktion" zur effizienten Forderungsdurchsetzung).

    Die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis kann im Einzelfall etwa dann unverhältnismäßig sein, wenn der Kostenpflichtige - wofür im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist - glaubhaft macht, die Kosten nicht kurzfristig begleichen zu können, und das sichergestellte Fahrzeug aus zwingenden Gründen dringend und unverzüglich benötigt (LT-Drs. 14/3165, S. 83; HambOVG, Beschl. v. 22.05.2007, a.a.O.; Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 83a Rn. 6; Stephan/Deger, a.a.O., § 83a Rn. 4; Ruder/Schmitt, a.a.O., Rn. 356g; Trurnit/Zeitler, Polizeirecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 485).

    Zweck der Zurückbehaltungsbefugnis aus § 83 Satz 1 PolG ist es, wie gezeigt (oben a), insbesondere in Abschleppfällen einer langwierigen und unsicheren Kostenerstattung nach einer Ersatzvornahme dadurch entgegenzuwirken, dass die Herausgabe des Fahrzeugs von einer Kostenerstattung abhängig gemacht werden kann (vgl. erneut LT-Drs. 14/3165 S. 81 und HambOVG, Beschl. v. 22.05.2007, a.a.O.: "Druck- und Sicherungsfunktion").

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 4 K 7058/18

    Kostenforderung mit Blick auf das Abschleppen eines Fahrzeugs;

    14 Die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis gemäß § 83a Satz 1 PolG, die im Ermessen der Polizei steht, erfordert nach verbreiteter und nicht bestrittener Auffassung nicht etwa den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts (§ 35 LVwVfG); es genügt vielmehr eine entsprechende schlichte Willenserklärung (Hamb. OVG, Beschl. v. 22.05.2007 - 3 Bs 94/07 -, NJW 2007, 3513 = juris, Rn. 14 m.w.N.; Neuhäuser, in: Beck OK Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, Möstl/Weiner, 12. Ausgabe, NdsSOG § 29, Rn. 20 m.w.N.; Jäckel, Zurückbehaltungsrecht an abgeschleppten Fahrzeugen wegen der Kostenforderung, Sächs. VBl.

    Dies ergibt sich allerdings noch nicht daraus, dass das Fahrzeug des Antragstellers nach dem Vorbringen des Antragstellers und seinem gesamten Verhalten wohl nur noch einen geringen Wert hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.05.2007 a.a.O., Rn. 15; vgl. auch LT-Drucks. 14/3165, S. 83).

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 12/11 R

    Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des

    Dem entspricht auch die ganz herrschende Meinung im Verwaltungsrecht, die die Parallelvorschrift des § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens versteht und auch auf das Verwaltungshandeln außerhalb konkreter Verwaltungsverfahren anwendet (Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl 2011, § 40 RdNr 4a ; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl 2008, § 40 RdNr 47) , nicht zuletzt auf die Entscheidung, ob ein öffentlich-rechtliches Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden soll (OVG NRW, DVBl 1983, 1074; Ramsauer aaO; vgl auch Hamburgisches OVG, NJW 2007, 3513).
  • VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10

    Auskunftsanspruch; Rechtsanwaltskammer; Haftpflichtversicherer

    Zwar dürfen, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten, an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 650/08

    Abschleppen im Freiburger Sedanquartier

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist für das Vorliegen eines Rechtsgrunds nicht erforderlich, dass die Abschleppkosten von der Beklagten im Wege eines (Kosten-)Bescheids geltend gemacht wurden und/oder dass der Beklagten bzw. dem Abschleppunternehmer als deren Erklärungs- und Empfangsboten ein Zurückbehaltungsrecht an dem Pkw der Klägerin zustand ( wie hier - für das nordrhein-westfälische Landesrecht NW - OVG NW, Urteil vom 26.05.1983, DVBl 1983, 1075; zur a.A., nach der der Rechtsgrund entweder den Erlass eines Kostenbescheids oder das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts erfordert, vgl. - allerdings jeweils nur für das betreffende Landesrecht - Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.2006 - 11 UE 2545/05 -, VRS 111, 454, m.w.N., und Urteil vom 07.07.1980 - VIII OE 32/80 - Nds. OVG, Urteil vom 06.06.2003 - 12 LB 68/03 -, NordÖR 2003, 375; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.08.2007 - 24 ZB 07/1687 - Hamb. OVG, Beschluss vom 22.05.2007, NJW 2007, 3513 ).
  • VG Hamburg, 15.07.2008 - 15 K 4034/07

    Voraussetzungen für Namensänderung des volljährigen Kindes nach der Scheidung der

    Zwar dürfen, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten, an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

    Zwar dürfen an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • VG Hamburg, 12.08.2011 - 15 E 1810/11

    Anspruch auf Einschulung in der Wunschschule; Geschwisterprivileg und

    Die außerdem erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg war hier gegeben, weil an diese, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten, keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • VG Hamburg, 04.09.2014 - 15 E 3574/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Geburt eines deutschen Kindes

    Denn an die Beurteilung der Erfolgsaussichten dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, 1 BvR 596/03, NJW 2004, 1789 f., juris Rn. 8 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • VG München, 21.03.2012 - M 7 K 11.5163
    Das Zurückbehaltungsrecht verfolgt eine Druck- und eine Sicherungsfunktion und soll es ermöglichen, eine Kostenforderung effizienter durchzusetzen und Einnahmeverlusten vorzubeugen (OVG Hamburg, B. v. 22. Mai 2007 - 3 Bs 94/07 - Rz 17 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 27.03.2023 - 3 K 3399/21

    Klageänderung bei rückwirkender Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08

    Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip

  • VG Hamburg, 27.03.2013 - 15 E 2868/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; (unbegleitete) Minderjährige

  • VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08

    Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht