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   BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01   

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BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsanpassung - Änderungsklage - Rechtsvernichtende Einrede - Widerklage - Fleischbeschaugebühren

  • Judicialis

    VwVfG § 60 Abs. 1; ; LVwG § 127; ; RiLi 85/73 EWG i.d.F. RiLi 93/118 EWG Art. 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der Vertragsgrundlagen; Geltendmachung des Vertragsanpassungsanspruchs durch rechtsvernichtende Einrede; Widerklage; rückwirkende Schaffung einer Rechtsgrundlage für kostendeckende Fleischbeschaugebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 486
  • DVBl 2002, 843
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Der auf einen Vertrag gestützten Leistungsklage kann ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen wesentlicher Änderung der Vertragsgrundlagen (§ 60 Abs. 1 VwVfG) als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden (wie Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1).

    Davon sei auch der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zu der gleich lautenden Vorschrift des § 60 VwVfG ergangenen Urteil vom 24. September 1997 (BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1) ausgegangen.

    In den Urteilsgründen hat sich das Berufungsgericht weder mit dem Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1997 (a.a.O.) auseinander gesetzt, nachdem die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn wegen der Neuregelung der Erhaltungslast in § 19 EKrG n.F. gegenüber einem Erfüllungsanspruch der Gemeinde einredeweise eine Änderung der Geschäftsgrundlage geltend machen und eine Anpassung der Vereinbarung nach § 60 VwVfG verlangen konnte, noch sonst Argumente dargelegt, die gegen diese Möglichkeit sprächen.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschaugebühren (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) konnte vom Landesgesetzgeber rückwirkend durch den Erlass entsprechender Normen behoben werden.

    Diesem sei durch die Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. Richtlinie 93/118/EG sowie durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1996 (BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) die Grundlage entzogen.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Entgegen den im bürgerlichen Recht geltenden Grundsätzen finde, wie auch der erkennende Senat mit Urteil vom 26. Januar 1995 (BVerwG 3 C 21.93 - BVerwGE 97, 331) entschieden habe, beim öffentlich-rechtlichen Vertrag keine automatische Anpassung an die geänderten Verhältnisse statt.

    In seinem bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 26. Januar 1995 (a.a.O.) hat der erkennende Senat insoweit entschieden, dass die Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an wesentlich geänderte Verhältnisse nach § 60 VwVfG frühestens auf den Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem das ernsthafte schriftliche Anpassungsverlangen dem Gegner zugeht.

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Gegen die teilweise Versagung der begehrten (Verzugs-)Zinsen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312) hat die Klägerin kein Rechtsmittel eingelegt; auch insoweit hat das angefochtene Urteil daher Bestand.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    In seinem vorerwähnten Beschluss vom 26. April 2001 hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass sich der 1. Senat bereits in zwei weiteren Entscheidungen (Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21) mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit rückwirkender Regelungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts befasst und Folgendes ausgeführt hat:.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 C 11.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Nichtigkeit; rechtliche Unmöglichkeit;

    Der Anspruch kann vielmehr als rechtsvernichtende Einrede auch einer Leistungsklage entgegengesetzt werden, die auf den Vertrag gestützt ist (Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Die Kostenschuldner (Lebensmittelunternehmer) durften hingegen nicht darauf vertrauen, dass der Verordnungsgeber, der mit dem Inkraftsetzen eines (wenngleich unwirksamen) Gebührentatbestandes für planmäßige Routinekontrollen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB bei zulassungsfreien Lebensmittelunternehmen zum 3. Dezember 2014 zu erkennen gegeben hatte, dass er eine derartige Gebührenpflicht einführen und beibehalten wollte, nunmehr von diesem Vorhaben Abstand nehmen und damit auch vom Erlass einer entsprechenden Änderungsverordnung zur GOVV absehen würde (vgl. zu einem solchen Zusammenhang: BVerfG, Beschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - BVerwG 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486, 489; Senatsurt. v. 20.11.2014, a.a.O., Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 - GewA 2000, 384; Urteil vom 18.10.2001 - 3 C 1.01 - NVwZ 2002, 486 ff., Beschluss vom 31.7.2002 - 3 B 145.01 - NVwZ 2003, 480 ff.).

    Denn sie sei nicht mit Wirkung "ex tunc" von Anfang an, sondern "mit Wirkung "ex nunc" außer Kraft getreten mit der Folge, dass die Rückwirkungsanordnung lediglich für den Zeitraum, in dem diese Gemeinschaftsrechtsakte nach wie vor Gültigkeit haben, an diese anknüpfe (so BVerwG, Urteil vom 18.10.2001 - 3 C 1.01, a.a.O., S. 488, m.w.N.).

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