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   BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10   

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BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2011 - 3 C 1.10 (https://dejure.org/2011,576)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; mangelnde Fahreignung; Punktsystem; Löschung von Punkten; Aufbauseminar; Verkehrszentralregister; Verkehrsverstoß; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; mangelnde Fahreignung; Punktsystem; Löschung von Punkten; Aufbauseminar; Verkehrszentralregister; Verkehrsverstoß; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Aufbauseminar; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisverzicht; Gleichbehandlung; Löschung von Punkten; Punktsystem; Verkehrsverstoß; Verkehrszentralregister; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; analoge Anwendung; entsprechende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG, Art 3 Abs 1 GG
    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • verkehrslexikon.de

    Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.R.e. Verzichts auf die Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufbauseminar Anordnung wegen mangelnder Fahreignung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Fahrerlaubnisrecht: Keine Punktelöschung bei Verzicht auf Fahrerlaubnis | Verzicht auf Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Löschung von Punkten; Gleichbehandlungsgrundsatz; Analoge Anwendung; Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Fahrerlaubnisrecht: Keine Punktelöschung bei Verzicht auf Fahrerlaubnis | Verzicht auf Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Löschung von Punkten; Gleichbehandlungsgrundsatz; Analoge Anwendung; Typisierungsbefugnis des Gesetzgeber

  • rewis.io

    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahrerlaubnisverzicht; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG i.R.e. Verzichts auf die Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten in Verkehrszentralregister bei Verzicht auf Fahrerlaubnis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Führerscheinverzicht löscht Punkte nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flensburger Punkte und der Verzicht auf den Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Löschung von Punkten durch Führerscheinverzicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssünder verzichtet auf den Führerschein - Die Punkte im "Flensburger Register" werden trotzdem nicht gelöscht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? - Punkte in Flensburg bleiben!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis bleiben Punkte stehen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf Fahrerlaubnis bleiben Punkte erhalten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf Fahrerlaubnis bleiben Punkte erhalten

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Punkte in Flensburg : Kein Löschen bei Verzicht auf Fahrerlaubnis.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Folgen des Verzichtes auf die Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben - Punkte in Flensburg bleiben bestehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Reduzierung des Punktestands

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Punktereduzierung auf Null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben - Punkte in Flensburg bleiben bestehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis werden die Punkte nicht gelöscht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung von Punkten bei Fahrerlaubnisverzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 120
  • NJW 2011, 1690
  • NZV 2011, 516
  • DÖV 2011, 578
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10
    Die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG für eine solche Anordnung erforderliche Punktzahl war zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der behördlichen Maßnahme (vgl. zu einer Verwarnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 ) erreicht; danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 anzuordnen, wenn sich 14, aber nicht mehr als 17 Punkte ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

    § 4 StVG regelt die Grundlagen des Punktsystems des Straßenverkehrsgesetzes und trifft in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG im Hinblick auf die Punkte eines Fahrerlaubnisinhabers eine generelle Regelung für sämtliche Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis, d. h. nicht nur denjenigen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG wegen Erreichens von 18 Punkten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - NJW 2011, 1690; Beschluss des Senats vom 06.02.2004 - 10 S 2821/03 - VBlBW 2004, 425).

    Nach Auffassung des Senats beanspruchen die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.03.2011 (3 C 1.10 - a.a.O.) hinsichtlich der Nichtanwendbarkeit von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG in Fällen eines Fahrerlaubnisverzichts angestellten Erwägungen in entsprechender Weise Geltung.

    Im Ergebnis stellt auch die Punktelöschung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG einen positiven Anreiz bei vorausgegangener Entziehung der Fahrerlaubnis dar; sie bildet gleichsam das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung erfolgte Sanktionierung der bisherigen Zuwiderhandlungen (vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Eine vorausgegangene Fahrerlaubnisentziehung ist auch nach §§ 11, 13 und 14 FeV Grund für Eignungszweifel und damit regelmäßig Anlass für Aufklärungsmaßnahmen vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Im Übrigen wird die unterschiedliche Behandlung von Versagung und Entziehung dadurch relativiert, dass auch bei der von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG angeordneten Punktelöschung die eingetragenen Entscheidungen solange im Verkehrszentralregister bestehen bleiben, bis sie tilgungsreif sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.; so auch die Gesetzesbegründung in BRDrs. 821/96, S. 72).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der

    Somit bliebe § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG auch dann anwendbar, wenn man nicht auf den Zeitpunkt der Verwarnung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage: Urteile vom 3. März 2011 - BVerwG 3 C 1.10 - BVerwGE 139, 120 Rn. 10 m.w.N. sowie vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 , dort zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG), sondern - was freilich eher fern läge - auf den im Verfahren über die Kostenpflichtigkeit der Verwarnung ergangenen Widerspruchsbescheid abstellte.

    Dabei ist die Punktelöschung in den von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG genannten Fällen zugleich das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung und der isolierten (Erteilungs-) Sperre erfolgten Sanktionierung bisheriger Zuwiderhandlungen (vgl. zum Ausschluss des Verzichts auf die Fahrerlaubnis als möglichem Grund für eine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister: Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14).

    Ebenso wenig wie bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis (vgl. dazu Urteil vom 3. März 2011 a.a.O. Rn. 14) verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG wegen der Vielfalt möglicher Fallgestaltungen und Motivlagen den Gesetzgeber auch in Bezug auf die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis nicht, hinsichtlich der Motivation des Betroffenen und einer daraus möglicherweise resultierenden Missbrauchsgefahr weiter zu differenzieren.

  • VG Düsseldorf, 02.05.2011 - 6 L 584/11

    Zur Anordnung einer MPU bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis während der Probezeit

    Der systematische Zusammenhang, in den § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG gestellt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, juris Rdn. 12 zu dieser Auslegungsmethode im Zusammenhang mit § 4 StVG, dort ebenfalls zur Frage der Gleichbehandlung von Verzicht und Entziehung, spricht dafür, dass der Gesetzgeber bewusst zwischen Verzicht und Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, juris Rdn. 14.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2013 - 12 ME 156/13

    Punktlöschende Wirkung eines Fahrerlaubnisverzichts bei einem Stand von 13

    Nach Auffassung des Senats ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris) hinreichend geklärt, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht eine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat.

    Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 57/14

    Anspruch auf Löschung von Punkten wegen der Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120 = NJW 2011, 1690 = NZV 2011, 516 = VRS 120 (2011), 351 = DAR 2011, 337 = juris, Rn. 10 bis 15 (zur Frage der Gleichsetzung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis mit der Entziehung der Fahrerlaubnis i. S. v. § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG), sowie Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 -, NJW 2013, 552 = NZV 2013, 206 = DAR 2013, 221 = juris, Rn. 17 bis 23 (zur Frage der Gleichsetzung der Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Entziehung i. S. d. genannten Bestimmung).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, a. a. O., juris, Rn. 14, und Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 33.11 -, a. a. O., juris, Rn. 20 bis 23.

  • VG Augsburg, 15.02.2017 - Au 7 S 16.1749

    Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dagegen stellte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG (a.F.) im Hinblick auf eine Punktelöschung auf den Zeitpunkt des Verlustes der Fahrerlaubnis ab, wobei nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht jeder Verlust der Fahrerlaubnis die Punktelöschung auslösen sollte, sondern es sollte nur im Fall der Entziehung, nicht jedoch auch beim Verzicht auf die Fahrerlaubnis zur Löschung der Punkte kommen (s. BRDrucks 821/96 S. 72 und BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 3 C 1/10 - BVerwGE 139, 120-â??125, juris).

    § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG (a.F.) hat deshalb die Löschung der bisher im Verkehrszentralregister angefallenen Punkte, die das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung erfolgte Sanktionierung der bisherigen Zuwiderhandlungen bildet, den rechtlich klar abgegrenzten Fällen der Fahrerlaubnisentziehung sowie der strafgerichtlich angeordneten isolierten Sperre vorbehalten (vgl. auch BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 3 C 1/10 - BVerwGE 139, 120-â??125, juris).

  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisersterteilung; Verkehrszuwiderhandlung; Punkte

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vergleiche: Urteil vom 3. März 2011- 3 C 1/10 -, BVerwGE 139, 120), nach der ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat, gilt entsprechend in den Fällen, in denen der spätere Fahrerlaubnisinhaber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis mit weniger als 18 Punkten zu bewertende Verkehrszuwiderhandlungen begangen und die Straßenverkehrsbehörde aus den konkreten Verstößen Eignungsbedenken abgeleitet hat, die der spätere Fahrerlaubnisinhaber durch Beibringung eines die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigenden medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt hat, übertragbar ist.

    Nach Auffassung des Gerichts ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris) hinreichend geklärt, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis - jedenfalls in den Fällen, in denen vor Erreichen von 18 Punkten auf die Fahrerlaubnis verzichtet wird -, keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat.

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399

    Keine Punktelöschung durch Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 1. Mai 2014

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a. F. (U. v. 3.3.2011 - 3 C 1.10 - BayVBl 2011, 440 = juris Rn. 11) beschränkte die Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut die dort vorgesehene Löschung von Punkten nicht auf "punktsysteminterne" Fahrerlaubnisentziehungen.
  • VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit Urteil vom 3. März 2011 (Az. 3 C 1.10) hob das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und wies die Klage des Antragstellers ab.

    Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (a.a.O.) steht fest, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar vom 26. Oktober 2007 einen Punktestand von 16 erreicht hatte, da der Verzicht des Antragstellers auf seine Fahrerlaubnis keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hatte.

  • VG München, 03.12.2013 - M 6a S 13.4768

    Punktsystem; Entziehung einer nach Verzicht wiedererteilten Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.1173

    Punktesystem und neues Recht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 9 A 2787/19

    Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nach Abweisung einer Klage gegen den

  • VG Freiburg, 28.06.2011 - 1 K 958/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Punkteerwerb auch ohne Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 21.11.2012 - AN 10 K 12.00339

    Anordnung eines Aufbauseminars; keine Löschung von Punkten bei Verzicht auf die

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