Rechtsprechung
BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung der Berufung - Urteilsformel - Erwerb von Fischwaren - Eigentumserwerb - Käuferähnliche Rechtsstellung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.07.1978 - I A 54.77
- BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82
Papierfundstellen
- DÖV 1984, 553
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Ausnahmsweise reicht es für die Zulassung des Rechtsmittels jedoch aus, wenn sich aus der Rechtsmittelbelehrung die Absicht des Gerichts zur Zulassung des Rechtsmittels erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. April 1970 - V C 80.68 - Buchholz 310, § 134 VwGO Nr. 13, zu 1 der Gründe, vom 14. Juni 1972 - V C 74.71 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 15, zu II 1 der Gründe, und vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Fischwirtschaft Nr. 1, zu II 1 der Gründe) oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gericht durch die Rechtsmittelbelehrung die Zulassung des Rechtsmittels aussprechen wollte (…BVerwG, Urteile vom 20. März 1981 - 8 B 54.81 - aaO …und vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - aaO). - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
Die Zulassung kann auch in den Entscheidungsgründen enthalten sein oder sich ausnahmsweise aus der Rechtsmittelbelehrung ergeben (Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 10.82 -mit weiteren Nachweisen). Da auch das Berufungsgericht nicht etwa in Würdigung des ihm vorliegenden Sachverhalts von einer Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 10.82 - ), hätte nur eine Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht auf Beschwerde der Beklagten hin (Art. 2 § 4 Abs. 2 EntlG, § 131 Abs. 3 und 4 VwGO) zur Zulässigkeit der Berufung führen können.
- BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung
Diese Auffassung stand im Widerspruch zur Rechtsprechung aller anderen Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 78, 22 = AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BVerwG Urteil vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Nr. 1: BSGE 8, 147; BFHE 103, 477).
- OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …
Zu § 5 III NKAG und vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern wird im allgemeinen die Ansicht vertreten, daß es sich beim Abstellen auf das Behältervolumen um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab handelt, der für die Abfallbeseitigung rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.2.1984 - 3 C 6/81 Abdr. S. 5 ff.; Beschl. v. 26.7.1984 - 3 C 10/82 Abdr. S. 4 ff.; VGH Kassel, KStZ 1987, 190; NVwZ-RR 191, 578;… Lichtenfeld, § 6 Rdnr. 765; Dahmen, in: Driehaus, KommunalabgabenR, Stand: Sept. 1994, § 6 Rdnrn. 323 ff. m. w. Nachw.). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung
Allerdings kann die Zulassung der Berufung, die eine Willenserklärung des Gerichts darstellt, regelmäßig nur durch einen Ausspruch im Tenor der Entscheidung rechtswirksam zum Ausdruck gebracht werden und nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ausnahmsweise auch in den Urteilsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung erblickt werden (BVerwG, Beschl. v. 13.09.1993 - 9 B 449.93 -, Juris; Urt. v. 16.06.1983 - 3 C 10.82 - DÖV 1984, 553, jew. m. w. Nachw.). - BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 134.87
Schließen von einer formularmäßigen Rechtsmittelbelehrung auf die Absicht einer …
Dies schließt es allerdings nicht aus, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Zulassung ausnahmsweise auch den Entscheidungsgründen oder der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen (vgl. Beschluß vom 20. März 1981 - BVerwG 8 B 54.81 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 1; Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Nr. 1; Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 126). - BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
Wirkung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung
In späteren Entscheidungen hat es einschränkend ausgeführt, dies gelte nur, wenn besondere Anhaltspunkte vorlägen, die ausnahmsweise die Annahme gestatteten, das Gericht habe mit der Rechtsmittelbelehrung die Zulassung des Rechtsmittels aussprechen wollen (BVerwG BayVB1 1988, 216/217; Buchholz 451.53 Fischwirtschaft Nr. 1 = DÖV 1984, 553 insoweit nur LS).