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   BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96   

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https://dejure.org/1997,3406
BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96 (https://dejure.org/1997,3406)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 3 C 10.96 (https://dejure.org/1997,3406)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 3 C 10.96 (https://dejure.org/1997,3406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beiladungsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Restitutionsanspruch; Bodenreformgrundstück; Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 891; EinigungsV Art. 21 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß wegen Erwerbs im Rahmen der Bodenreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnungsbehörde - Restitutionsanspruch einer Gemeinde - Bodenreform - Materielle Beweislast

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Richtig ist, daß aus Gründen der Beweislast nur zu Lasten einer Partei entschieden werden darf, wenn das Gericht zuvor alle in Betracht kommenden Beweismittel ausgeschöpft hat (Urteil vom 16. April 1991 - BVerwG 1 C 50.88 - BVerwGE 88, 122, 129).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Dem Gericht kann nämlich nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, daß ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - und vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 11 C 26.92 -).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93

    Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Diese galt auch in der SBZ und der DDR vor und nach Einführung des Zivilgesetzbuches (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 -).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Fernuniversität - Gleichzeitige

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Dem Gericht kann nämlich nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, daß ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - und vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 11 C 26.92 -).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Nichterweislichkeit von Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Diese Frage ist unter Berücksichtigung des Regel- /Ausnahmeverhältnisses zu beantworten (vgl. Kopp, a.a.O., Rn. 13a): Wer sich auf das Vorliegen einer Ausnahme beruft und Rechte daraus herleitet, trägt hierfür im allgemeinen die materielle Beweislast (Beschluß vom 11. Februar 1994 - BVerwG 2 B 173.93 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 258 ).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Diese Einschränkung, die auch das Verwaltungsgericht berücksichtigt hat, ist zwischenzeitlich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1995 (BVerwG 7 C 42.94, BVerwGE 100, 62 ), dem sich der erkennende Senat anschließt, höchstrichterlich bestätigt worden.
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Unsubstantiierte Beweisanträge sind irrelevant; sie lösen eine Pflicht des Gerichts weder zur Beweiserhebung noch zur Bescheidung des Beweisantrags aus (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - Buchholz 448.0 § 25 Nr. 121).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Typisch in diesem Sinne kann nur ein Ablauf sein, der vom menschlichen Willen unabhängig ist, das heißt, gleichsam mechanisch abrollt (Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96
    Eine die öffentliche Restitution begründende Zurverfügungstellung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn dem Antragsteller in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 das Eigentum an einem Vermögensgegenstand durch Überführung in Volkseigentum oder auf anderem Wege entschädigungslos entzogen worden ist (Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 244).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

    Für rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Tatsachen trägt aber grundsätzlich die beklagte Partei die Beweislast (z.B. Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 10.96 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 2 Q 2535/02

    Fristenregelung des FStrG § 17 Abs 6a bzw VerkPBG § 5 Abs 2 entsprechend auf

    Dabei erfasst die Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG auch die Naturschutzbelange und den Vergleich der Eingriffsintensität verschiedener Trassenvarianten (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - 3 C 10.96 -, BVerwGE 104, 144 = NUR 197, 404, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 -, a. a. O.).
  • VG Gera, 21.06.2011 - 3 K 698/08

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Typisch in diesem Sinne kann nur ein Ablauf sein, der vom menschlichen Willen unabhängig ist, das heißt gleichsam mechanisch abrollt (BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 10/96 zitiert nach juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24/98 - a. a. O.).
  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3070/00

    Rechtmäßigkeit einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ;

    Da dem Kläger dies hier nicht gelungen ist, geht die Nichterweislichkeit des Zugangs des sog. Widerrufsschreibens vom 4.7.1997 bei der Beklagten nach den Grundsätzen der materiellen Beweislastverteilung zu seinen Lasten, da er aus dem vorgenannten Schreiben für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.8.1997 - 3 C 10.96 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 24 S 32/35).
  • VG Arnsberg, 06.06.2000 - 14 K 783/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. August 1997 - 3 C 10.96 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 24, vom 27. Januar 1971 - V 74.70 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 18, S. 121 (124) und Beschlüsse vom 2. November 1998 - 8 B 211.98 - sowie 6. Oktober 1989 - 3 B 85.89 -.
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