Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27504
BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15 (https://dejure.org/2016,27504)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2016 - 3 C 11.15 (https://dejure.org/2016,27504)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2016 - 3 C 11.15 (https://dejure.org/2016,27504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,27504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums; Notwendigkeit eines Versorgungsauftrags; Versorgungsauftrag des Krankenhauses als Maß und Grenze jeder Entgeltvereinbarung; Sicherstellung einer für die ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums; Notwendigkeit eines Versorgungsauftrags; Versorgungsauftrag des Krankenhauses als Maß und Grenze jeder Entgeltvereinbarung; Sicherstellung einer für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur bei speziellem Versorgungsauftrag

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur bei speziellem Versorgungsauftrag

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Zentrumseigenschaft bei fehlender planerischer Ausweisung verneint

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Eine solche Regelung unterfällt dem Bereich der wirtschaftlichen Sicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Es genügt, dass sich diese Vorgabe - wie gezeigt - mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    a) Bei der Zentrums- oder Schwerpunkteigenschaft handelt es sich um ein Merkmal, durch das sich die betreffenden Einrichtungen in ihrer Leistungsstruktur von anderen Plankrankenhäusern abheben (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 31) und das sie gemäß § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG berechtigt, für die besonderen Aufgaben, die sie als Zentrum oder Schwerpunkt erfüllen, ein zusätzliches Entgelt zu vereinbaren und zu berechnen.

    Gemeint sind patientenübergreifende Leistungen und spezielle Behandlungsleistungen, die nur bei Zentren und Schwerpunkten anfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 36 f.).

  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01

    Zulässigkeit der Absetzung von Mehrerlösen vom Budget eines Krankenhauses

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG ist bewusst so gefasst worden, dass dem Bund die Befugnis zur Regelung finanzieller Fragen eröffnet ist, nicht aber die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bereich der Krankenhausorganisation und der Krankenhausplanung (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ).
  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Die Kompetenzzuweisung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG umfasst allgemein die Entgelte für die stationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlung (BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100909.1bvr200510] - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Mit dem Versorgungsauftrag werden Art, Inhalt und Umfang der Leistungen festgelegt, mit denen das Krankenhaus zur Krankenhausbehandlung der Versicherten zugelassen ist (§ 109 Abs. 4 SGB V) und die es gegenüber den Patienten oder deren Kostenträgern abrechnen kann (BSG, Urteile vom 24. Januar 2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 17 und vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 20/14 R - BSGE 119, 141 Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    b) Nach dem hier maßgeblichen Feststellungsbescheid vom 13. Februar 2006 (Bl. 114 der Gerichtsakte im Parallelverfahren BVerwG 3 C 12.15) ist das Krankenhaus der Klägerin unter anderem mit den Fachabteilungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe und Klinische Geriatrie in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen worden.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Danach ist der Krankenhausplan das zentrale Instrument, um die Entwicklung des Krankenhauswesens im Lande zu steuern und die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 ).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Die nach Landesrecht zuständige Behörde legt darin die Ziele der Krankenhausplanung fest, beschreibt räumlich, fachlich und nach Versorgungsstufen gegliedert den bestehenden und den erwartbaren Bedarf an Krankenhausversorgung, stellt dem eine Aufstellung der zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser gegenüber und legt fest, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf gedeckt werden soll (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 17 und vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 13 und Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 5 A 774/12

    Pflegesatzvereinbarung, Versorgungsauftrag, Krankenhausplan,

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15
    Insbesondere folgt aus dem Fehlen einer mit § 5 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG vergleichbaren Bestimmung nicht, dass die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten auch ohne speziellen Versorgungsauftrag des Krankenhauses zuschlagsfähig sind, wenn die Krankenhausplanung des Landes von der Ausweisung solcher Einrichtungen absieht (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 18. September 2014 - 5 A 774/12 - juris Rn. 84).
  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R

    Krankenversicherung - Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines

  • BVerwG, 28.08.2019 - 3 B 5.18

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen

    aa) Das Oberverwaltungsgericht ist in Einklang mit den Urteilen des Senats vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - (BVerwGE 156, 124 Rn. 14) und - 3 C 11.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080916U3C11.15.0] - (juris Rn. 13) davon ausgegangen, dass der Zuschlag für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nach § 5 Abs. 3 KHEntgG voraussetzt, dass das Krankenhaus einen speziellen Versorgungsauftrag für diese Aufgaben hat (UA S. 25 f.).

    Die Kläger sehen darin eine Abweichung vom Senatsurteil vom 8. September 2016 - 3 C 11.15 - (juris Rn. 22 ff., Rn. 29), weil das Oberverwaltungsgericht trotz Fehlens einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V das Vorliegen eines speziellen Versorgungsauftrages bejaht habe.

    Der Versorgungsauftrag ergibt sich gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 KHEntgG bei einer Hochschulklinik aus der Anerkennung nach den landesrechtlichen Vorschriften, dem Krankenhausplan nach § 6 Abs. 1 KHG sowie einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 SGB V (bzw. § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V, vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 11 und - 3 C 11.15 - juris Rn. 11).

    Danach bedurfte es zur Begründung des speziellen Versorgungsauftrags keiner ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Aus den Urteilen vom 8. September 2016 - BVerwG 3 C 6.15 und 3 C 11.15 - ergibt sich nichts Abweichendes.

    Die Urteile nehmen Bezug auf das Krankenhausplanungsrecht in Niedersachsen (BVerwG 3 C 6.15 ) bzw. Hessen (BVerwG 3 C 11.15 ), dessen Anwendung und Auslegung durch das Berufungsgericht für die Revisionsentscheidung nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO verbindlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 12).

    Danach war jeweils eine Rahmenplanung zugrunde zu legen, die keine Ausweisung von (Brust-)Zentren vorsah (BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - a.a.O. Rn. 12 und - 3 C 11.15 - juris Rn. 4).

    Nach den Feststellungen der Berufungsgerichte ergab sich eine Ausweisung als Zentrum weder aus dem jeweiligen Feststellungsbescheid in Verbindung mit den Festlegungen im Landeskrankenhausplan noch aus einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V (BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - a.a.O. Rn. 13 und - 3 C 11.15 - juris Rn. 12).

    Sie widerspricht nicht der Feststellung in den Senatsurteilen vom 8. September 2016, dass die bloße Ausweisung und Festlegung einer Fachrichtung oder eines Fachgebiets nebst Bettenzahl im Krankenhausplan und im Feststellungsbescheid nicht genügt, um den erforderlichen speziellen Versorgungsauftrag für die besonderen Aufgaben eines Zentrums zu begründen (BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 25 und - 3 C 11.15 - juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - 13 A 673/16

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen

    a) Zum Erfordernis des speziellen Versorgungsauftrags für Zentrumsleistungen hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteile vom 8. September 2016 - 3 C 11.15 -, juris, Rn. 10, sowie - 3 C 6.15 -, juris, Rn. 10, dem der Senat folgt, bereits für die Rechtslage vor der Einfügung des § 2 Abs. 2 Satz 4 KHEntgG durch Art. 2 Nr. 3 Buchst. b des Krankenhausstrukturgesetzes - KHSG - vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2229) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 - danach setzen besondere Aufgaben nach § 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG eine Ausweisung und Festlegung im Krankenhausplan des Landes oder eine gleichartige Festlegung durch die zuständige Landesbehörde im Einzelfall gegenüber dem Krankenhaus voraus - ausgeführt, die Vertragsparteien dürften in die Vereinbarung keine Entgelte für Leistungen des Krankenhauses aufnehmen, die außerhalb seines Versorgungsauftrages lägen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 1657/19

    Vorläufiger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung von Klagen; Streitgegenständliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 11.15 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 E 137/20

    Vorläufiger Rechtsschutz; Auslegung von Feststellungsbescheiden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 11.15 -, juris, Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht