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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94   

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BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,542)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,542)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflegesatzfestsetzung - Budgetobergrenze - Deckelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der Pflegesatzfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 362
  • NVwZ 1996, 912 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 393
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Instandhaltungskosten eines Krankenhauses, die bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - (BVerwGE 91, 363) nach § 4 Nr. 2 a AbgrV als förderungsfähige Investitionskosten behandelt wurden, sind in analoger Anwendung des § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c BPflV in der Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes in den Jahren 1993 bis 1995 bei der Ermittlung der Pflegesätze budgeterhöhend zu berücksichtigen.

    Die Beteiligten streiten darüber, ob im Jahre 1993 angefallene Instandhaltungskosten eines Krankenhauses, die nach § 4 Nr. 2 der Abgrenzungsverordnung - AbgrV - vom 12. Dezember 1985 (BGBl I S. 2255) zu den förderungsfähigen Investitionskosten gehören würden, die aber nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - (BVerwGE 91 S. 363) über den Pflegesatz zu finanzieren sind, zu einer Erhöhung der in den Jahren 1993 bis 1995 geltenden Budgetobergrenze führen können.

    Grundlage ist vielmehr, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - festgestellt hat, die seit langem geltende Regelung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, daß Instandhaltungskosten nicht zu den förderungsfähigen Investitionskosten gehören und daß diese Kosten daher nach dem dualen Finanzierungssystem zu den pflegesatzfähigen Kosten gehören.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Es gibt jedoch auch verdeckte Regelungslücken, die daraus entstehen, daß der Gesetzgeber beim Erlaß der Regelung bestimmte Konstellationen oder Konsequenzen nicht bedacht hat oder nicht bedenken konnte, weil sie erst aufgrund einer nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Entwicklung eingetreten sind (vgl. BVerfGE 35 S. 263, 279; 88S. 145, 167).

    4.3 In einigen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, eine Gesetzeslücke dürfe im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; vgl. auch BVerfGE 35 S. 263, 279 f.).

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Das setzt allerdings die Feststellung voraus, daß die normative Regelung eine Lücke enthält, daß der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 13 S. 153, 164 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 82S. 286, 304; BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991 S. 370 ff.).

    4.3 In einigen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, eine Gesetzeslücke dürfe im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; vgl. auch BVerfGE 35 S. 263, 279 f.).

  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 447.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Das setzt allerdings die Feststellung voraus, daß die normative Regelung eine Lücke enthält, daß der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 13 S. 153, 164 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 82S. 286, 304; BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991 S. 370 ff.).

    4.3 In einigen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, eine Gesetzeslücke dürfe im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; vgl. auch BVerfGE 35 S. 263, 279 f.).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Das setzt allerdings die Feststellung voraus, daß die normative Regelung eine Lücke enthält, daß der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 13 S. 153, 164 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 82S. 286, 304; BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991 S. 370 ff.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Ein gesetzlicher Zwang, der Allgemeinheit über mehrere Jahre Leistungen zu einem Preis anzubieten, der notwendige und unaufschiebbare Kosten in erheblichem Umfang nicht deckt, würde im Hinblick auf die Garantie der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfGE 47 S. 285, 321; 48S. 240, 244).
  • Drs-Bund, 04.03.1994 - BT-Drs 12/6958
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94
    Der Entwurf der Bundesregierung für ein GKV-Anpassungsgesetz vom 24. Dezember 1993 (BTDrucks 12/6958) zeige vielmehr, daß die frühere Verwaltungspraxis einer Finanzierung durch die Länder fortgeführt und der vom Bundesverwaltungsgericht für unwirksam gehaltene § 4 Nr. 2 Buchst. a AbgrV auf neuer Grundlage wiederhergestellt werden solle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. zu den Voraussetzungen BVerwG, Beschluss vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 -, juris Rn. 7; sowie Urteile vom 27. Oktober 2004 - 6 C 30.03 -, BVerwGE 122, 130 = juris Rn. 19; BVerwG, und vom 26. Oktober 1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362 = juris Rn. 36; eine Analogie annehmend hingegen Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 22.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Dafür müssten eine unbewusste planwidrige Regelungslücke sowie eine Gleichartigkeit der zu regelnden Sachverhalte vorliegen (vgl dazu zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; ebenso zuletzt BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2006, 2 BvR 1673/04, RdNr 46, 47, 49 = NJW 2006, 2093, 2094 f; s ferner zB BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f mwN; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BVerwGE 99, 362, 365 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Denn die entsprechenden Einbürgerungstatbestände des Staatsangehörigkeitsgesetzes und die des Ausländergesetzes sind nicht in den für die gesetzliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten gleich zu beurteilen (vgl. zu diesen Voraussetzungen für den Analogieschluss: BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362, 368; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 381).

    Denn die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt die Feststellung voraus, dass die normative Regelung lückenhaft ist, dass der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 -, BVerfGE 82, 286, 304; BVerwG, Urteil vom 14.3.1974 - II C 93.72 - BVerwGE 45, 85, 90; Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, 186; Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, a.a.O.; Larenz, a.a.O., S. 370 ff.), weil er eine nach seiner Grundabsicht der Regelung bedürftige Frage übersehen oder irrtümlich für von ihm bereits geregelt gehalten hat.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94   

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https://dejure.org/1995,4192
BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,4192)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,4192)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 (https://dejure.org/1995,4192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 65 Abs. 2 § 142 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eie notwendige Beiladung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiladung - Notwendigkeit - Rechtsschutzgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 299
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94
    Ebenso hat der 4. Senat entschieden, daß zum Verfahren einer baurechtlichen Nachbarklage Dritte, die durch die erteilte Genehmigung ebenfalls in ihren Rechten verletzt sein können, nicht notwendig beigeladen zu werden brauchen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - NJW 1975 S. 70 ).
  • BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94
    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats ist der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozeß des Ausländers gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen, obwohl er durch die Ausweisung in seinen eigenen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 GG berührt wird (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55 S. 8; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94
    So hat der 4. Senat entschieden, daß die Gemeinde zwar zu einem Verpflichtungsrechtsstreit notwendig beizuladen ist, wenn der Kläger eine Baugenehmigung erstrebt, zu der die Gemeinde das notwendige Einvernehmen nicht erteilt hat; wendet sich dagegen ein Nachbar gegen die dem Bauherrn ohne das notwendige Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung, so ist die Gemeinde zu diesem Rechtsstreit nicht notwendig beizuladen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 80.67 - DVBl 1970 S. 60, 61 ).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94
    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats ist der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozeß des Ausländers gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen, obwohl er durch die Ausweisung in seinen eigenen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 GG berührt wird (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55 S. 8; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Da das LAKD im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG nur den Status einer nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG anzuhörenden Behörde hat (vgl. Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und formelle landesrechtliche Vorschriften wie § 7 Abs. 6 DSchG M-V im Rahmen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG verdrängt sind (vgl. dazu näher unter B.I.2.e.cc), kann das LAKD durch das Ergebnis des Rechtsstreits bzw. eine stattgebende Entscheidung des Senats nicht in eigenen Rechten beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette;

    Deshalb besteht kein Anlass, einen Dritten zu seinem Schutz zwingend als notwendig Beigeladenen in den Anfechtungsprozess einzubeziehen, wenn eine hoheitliche Maßnahme verschiedene Rechtsträger gleichermaßen belastet und jeder dieser Rechtsträger die Möglichkeit hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.1995 - BVerwG 3 C 11.94 -, NVwZ-RR 1996, 299, juris, Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2016 - 4 B 860/15 -, juris, Rn. 8 f.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 65, Rn. 113 ff., jeweils m. w. N.; vgl. auch VG Saarland, Beschl. v. 21.1.2015 - 6 L 1188/14 -, juris, Rdnr. 70).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 8 B 14.06

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Verwirkung der Rücknahme eines

    Im Fall des Obsiegens des Klägers würden sie nicht in einer ihnen zustehenden Rechtsstellung beeinträchtigt (vgl. Beschluss vom 27. September 1995 BVerwG 3 C 11.94 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 122).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

    Kann sich dagegen ein Obsiegen des Klägers allenfalls zugunsten des Dritten auswirken, so mag unter Umständen eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO angezeigt sein; ein Fall der notwendigen Beiladung liegt dann nicht vor (BVerwG, B.v. 27.9.1995 - 3 C 11.94 - NVwZ-RR 1996, 299 = juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 14.4.2016 - 4 B 860.15 - ZfWG 2016, 358 = juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 11 OB 133/16

    Einfache Beiladung; Beiladung; notwendige Beiladung; Sportwette; Veranstaltung;

    Deshalb besteht kein Anlass, einen Dritten zu seinem Schutz zwingend als notwendig Beigeladenen in den Anfechtungsprozess einzubeziehen, wenn eine hoheitliche Maßnahme verschiedene Rechtsträger gleichermaßen belastet und jeder dieser Rechtsträger die Möglichkeit hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.1995 - 3 C 11.94 -, NVwZ-RR 1996, 299, juris, Rdnr. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2016 - 4 B 860/15 -, juris, Rdnr. 8 f.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 65, Rdnr. 113 ff., jeweils m. w. N.; vgl. auch VG Saarland, Beschl. v. 21.1.2015 - 6 L 1188/14 -, juris, Rdnr. 70).
  • VG Arnsberg, 29.03.2022 - 9 K 830/22
    vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 -, juris Rn. 3.
  • VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
    vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 -, juris Rn. 3.
  • BVerwG, 27.05.2008 - 8 B 22.08
    Nach Sinn und Zweck des § 65 Abs. 2 VwGO kommt eine notwendige Beiladung in Betracht, wenn der klägerische Antrag und damit das Klageziel den Dritten in negativer Weise betrifft (Beschluss vom 27. September 1995 - BVerwG 3 C 11.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 122).
  • BVerwG, 24.07.1998 - 7 B 85.98

    Rückübertragung eines Grundstücks, wenn ein durch katastermäßige Veränderungen

    Das Klageziel der Klägerin konnte diese von einer Rückgabe an den Beigeladenen potentiell Betroffenen allenfalls positiv, nicht aber negativ betreffen; daher liegt ein Fall notwendiger Beiladung nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. September 1995 - BVerwG 3 C 11.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 122 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Daher besteht kein Anlass, zu ihrem Schutz zwingend ihre Einbeziehung in den Rechtsstreit vorzuschreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.1995 - 3 C 11.94 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1994 - 3 C 11.94, 3 VR 1.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14458
BVerwG, 19.05.1994 - 3 C 11.94, 3 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,14458)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1994 - 3 C 11.94, 3 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,14458)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 3 C 11.94, 3 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,14458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung eines Pflegesatzes durch eine Schiedsstelle - Änderung krankenhausspezifischer Rechtsvorschriften i.S. von § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c) der Bundespflegesatzverordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 3 C 11.94
    Zur Begründung hat die Schiedsstelle ausgeführt, daß durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - § 4 Nr. 2 Buchst. a) der Abgrenzungsverordnung für nichtig erklärt worden sei, der die Förderung des sanierungsbedingten Ersatzes betriebstechnischer Anlagen und Einbauten als Investition ermöglicht habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 13 B 1156/01

    Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung; Anbieter mit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - 3 C 11.94 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 57.
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 11 CS 20.1509

    Zur Frage einer Verwirkung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Bestehen wie hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, ist die sofortige Vollziehung regelmäßig gerechtfertigt (Hoppe in Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 91; Schoch, a.a.O. Rn. 384; BVerwG, B.v. 19.5.1994 - 3 C 11.94 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 13 B 865/01

    Ausgestaltung der Regelung des entbündelten Zugangs zu einem Teilnehmeranschluss;

    vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - 3 C 11.94 -, Buchholz OrdNr.
  • VG Berlin, 13.03.2017 - 4 L 716.16

    Eilantrag gegen Prüfungsanordnung eines CRR-Instituts durch

    Die bei einem kraft Gesetzes bestehenden Ausschluss anzunehmende Vermutung für das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vollziehung kann nur widerlegt werden, wenn im konkreten Fall das Aussetzungsinteresse aus besonderen Gründen den öffentlichen Interessen vorzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - BVerwG 3 C 11.94 -, juris, Rn. 9; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 22. Juli 2016 - VG 4 L 96.16 - zu § 9 Abs. 1 S. 3 AnlEntG; auf eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit unter Bezugnahme auf den Maßstab des § 80 Abs. 4 Satz 3 abstellend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2010 - OVG 10 S 37.09 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 31. August 2015 - OVG 1 S 25.15 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12

    Anzeigepflicht hinsichtlich Nutzungsart und Lage eines Heims im Falle einer nicht

    Die Vermutung für das Überwiegen des öffentlichen Interesses kann nur widerlegt werden, wenn im konkreten Fall das Aussetzungsinteresse aus besonderen Gründen dem öffentlichen Interesse vorzuziehen ist (BVerwG, Beschluss vom 19.5.1994 - 3 C 11.94 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 57; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 80 Rn. 166).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 4 ME 18/13

    Vermittlung von ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und

    Die Vermutung für das Überwiegen des öffentlichen Interesses kann nur widerlegt werden, wenn im konkreten Fall das Aussetzungsinteresse aus besonderen Gründen dem öffentlichen Interesse vorzuziehen ist (BVerwG, Beschluss vom 19.5.1994 - 3 C 11.94 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 57; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 80 Rn. 166).
  • VG Berlin, 22.11.2018 - 4 L 366.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Entziehung einer polnischen

    Die aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 4 Abs. 9 StVG bestehende Vermutung für das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung kann nur widerlegt werden, wenn im konkreten Fall das Aussetzungsinteresse aus besonderen Gründen den öffentlichen Interessen vorzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - BVerwG 3 C 11.94 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 13 B 1204/01

    Ausgestaltung des Auskunftserhebungsrahmens der Regulierungsbehörde für

    Die Bescheide sind jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig und unterliegen im Übrigen auch keinen schwerwiegenden Rechtsbedenken, so dass besondere, den öffentlichen Interessen vorzuziehende Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - 3 C 11.94 -, Buchh.
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