Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - 3 C 1127/05 (35) |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Umbuchung auf einen anderen Flug durch Reiseveranstaler begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggastverordnung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06
EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - 3 C 1127/05
Der Bundesgerichtshof hat entscheidungserhebliche Fragen per Vorlagebeschluss v. 07.10.2008, Az.: X ZR 96/06 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. - LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 20/06
Geltendmachung reisevertragsrechtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber einem …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - 3 C 1127/05
Es wurde Berufung eingelegt: Berufungsurteil des LG Darmstadt, Urt. v. 12.07.2006, Az.: 21 S 20/06.
- AG Düsseldorf, 10.10.2013 - 23 C 6252/13
Ausgleichszahlungsanspruch bei Umbuchung durch einen Reiseveranstalter auf einen …
Eine Umbuchung, die wie hier gegen den ausdrücklichen Willen des Fluggastes am Vortag des Reisetags erfolgt, stellt nach Ansicht des Gerichts eine Nichtbeförderung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung dar (vgl. AG Bremen, RRa 2011, 207; AG Rüsselsheim RRa 2006, 92; offengelassen von BGH NJW 2009, 285).
Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 12.07.2006 - 3 C 1127/05 |
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