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   AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12 (36)   

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https://dejure.org/2012,35284
AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12 (36) (https://dejure.org/2012,35284)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 25.07.2012 - 3 C 1132/12 (36) (https://dejure.org/2012,35284)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 3 C 1132/12 (36) (https://dejure.org/2012,35284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Ein Flug und mehrere außergewöhnliche Umstände

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Landung auf Ausweichflughafen / Faktische Annullierung / Bestätigte Buchung / Fehlende Passagierliste / Aufeinanderfolgende "außergewöhnliche Umstände"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Landung auf Ausweichflughafen - Annullierung?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12
    In Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.12.2008 (Az. C-549/07) kommt ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen technischer Mängel - nicht zuletzt wegen des sicherzustellenden hohen Schutzniveaus für Fluggäste - nur dann in Betracht, wenn die technischen Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens sind - wie beispielsweise versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12
    Der Umstand, dass das Flugzeug infolge der Abweichung von der geplanten Flugroute seinen Bestimmungsflughafen nicht erreicht, reicht aus, um den Flug als nicht durchgeführt zu betrachten (so ausdrücklich auch EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az. C-83/10, Rz. 28).
  • OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09

    Begriff der außergewöhnlichen Umstände i.S. von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr.

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12
    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a. A. insb. OLG Köln, Urteil vom 27.5.2010, Az. 7 U 199/09).
  • AG Erding, 13.03.2013 - 3 C 2101/12

    Anspruch eines Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung aufgrund einer 17-stündigen

    Es hätte der Beklagten, insbesondere der Ansehung der im Verfahren vorgelegten Unterlagen, oblegen, qualifiziert zu bestreiten, dass die Klagepartei einen Flug bei der Beklagten gebucht hat und sie deshalb nicht im Besitz einer bestätigten Buchung ist; dies ist jedoch nicht geschehen (vergleiche AG Rüsselsheim, Urteil vom 25.07.2012, 3 C 1132/12).
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