Rechtsprechung
BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Öffentliche Restitution - Rechtsnachfolge - Funktionsnachfolge - Umgemeindung - Belegenheitsprinzip
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermögenszuordnung; Restitutionsberechtigte; Funktionsnachfolgerin; umgemeindetes Grundstück
- Judicialis
Einigungsvertrag - EV - Art. 21 Abs. 3; ; Einigungsvertrag - EV - Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 11 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 24.09.1997 - 2 A 1492/94
- BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 575 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Von der Maßgeblichkeit des Kriteriums der Belegenheit für die Rückübertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist der Senat ohne dies nach den Sach- und Streitständen im einzelnen ausführen zu müssen bereits der Sache nach in seinen die Funktionsnachfolge der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland sowie der Reichsärztekammer betreffenden Urteilen vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 (BVerwGE 102, 223) und vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 (VIZ 1999, 26) ausgegangen. - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Dieser besteht darin, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, daß diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, daß es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (vgl. BTDrucks 12/5553, S. 168; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 11.94 BVerwGE 98, 154, 161). - BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution, …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Von der Maßgeblichkeit des Kriteriums der Belegenheit für die Rückübertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist der Senat ohne dies nach den Sach- und Streitständen im einzelnen ausführen zu müssen bereits der Sache nach in seinen die Funktionsnachfolge der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland sowie der Reichsärztekammer betreffenden Urteilen vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 (BVerwGE 102, 223) und vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 (VIZ 1999, 26) ausgegangen. - VG Schwerin, 24.09.1997 - 2 A 1492/94
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
BVerwG 3 C 12.98 VG 2 A 1492/94. - Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Da der Restitutionsanspruch der Art. 21 Abs. 3/22 Abs. 1 Satz 7 Einigungsvertrag in Anlehnung an Art. 134 Abs. 3 GG entstanden ist (vgl. BTDrucks 11/7760, S. 365), liegt die Annahme nahe, daß für Fälle von Gebietsänderungen auch das in der konnexen Vorschrift des Art. 135 Abs. 1 GG enthaltene Regelungsprinzip konkludent mit einbezogen worden ist.
- VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08
Vermögenszuordnungsrecht
Ziel der öffentlichen Restitution, die sich an Art. 134 Abs. 3 GG anlehnt, ist es im Grundsatz, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 22;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - juris Rn. 15 - zur (verneinten) Anwendung des Art. 134 GG im Vermögenszuordnungsrecht der neuen Bundesländer, BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 158.95 - juris Rn. 2 - zur Exklusivität der Artt. 21 ff. EinigVtr gegenüber Art. 135 Abs. 2 GG und BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2009 - BVerwG 3 C 11.08 - BA S. 9 ff. sowie Beschl. v. 12. Juli 2007 - BVerwG 3 B 127.06 - BA S. 5 - zur Unterscheidung zwischen Zuordnung und Restitution im Vermögenszuordnungsrecht).Der Vermögenswert ist dem Zentralstaat unentgeltlich spätestens - das Verwaltungsgericht Meiningen stellt im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 (…BVerwG 7 C 57.94 - juris Rn. 17 - zur Überführung früheren Reichsvermögens in Volkseigentum) mit Urteil vom 27. November 2006 (…1 K 596/01.Me - juris Rn. 19) darauf ab, dass bereits mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. Dezember 1950 (GBl. S. 1201) alle Vermögenswerte der ehemaligen selbstständigen Gebietskörperschaften und Anstalten der DDR, also auch der damals noch existierenden Länder, in Volkseigentum übernommen worden seien - mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 (GBl. S. 613) zur Verfügung gestellt worden, indem es in Volkseigentum überführt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - BA S. 3 ff.; Beschl. v. 21. November 2002 - BVerwG 3 B. 120.02 - BA S. 3; Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 16).
Danach ist davon auszugehen, dass die Gemeinden der DDR - nichts anderes gilt für die Länder - bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (BVerwG, etwa Beschl. v. 09. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - BA S. 3 m. w. N. und Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn.16 ).
Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (…BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.;… Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13; Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19;… Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; …
Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).Dieses Konkurrenzproblem hat der Senat bei der Restitution von Immobiliarvermögen nach dem örtlichen Anknüpfungspunkt, also nach der Belegenheit der Sache gelöst und damit die Gemeinde für restitutionsberechtigt angesehen, in deren Gebiet sich das Grundstück heute befindet (Urteil vom 15. Juli 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17
Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen
Es rechtfertigt jedoch keine Restitution an einen anderen als den - oder einen der - Funktionsnachfolger (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1999 - 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 S. 4 f. …und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., in Abgrenzung zum Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende - …
Voraussetzung ist, dass eine Rechtsnachfolge nicht ein getreten ist (…Wolff/Bachof aaO mwN; einschränkend BVerwG NVwZ-RR 1992, 428), denn das Institut der Funktionsnachfolge dient geradezu dazu, eine Rechtsnachfolge zwecks Haftung zu begründen (vgl. BVerwG vom 15.12.1999 - 3 C 12/98 - eingehend BGHZ 128, 140 ff; vgl. auch BSG vom 12.06.1989 - 2 RU 53/87- sowie BSG vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - OLG Rostock vom 13.05.1993 - 1 U 247/92 -). - BVerwG, 16.11.2004 - 3 B 41.04
Restitution; Rückübertragung; Restitutionsausschluss; Restitutionsberechtigter; …
Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist in der Regel die Gemeinde, zu deren Gebiet das Grundstück jetzt gehört auch dann, wenn das von der Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück vor seiner unentgeltlichen Zurverfügungstellung nicht in ihrem Gemeindegebiet lag (Fortführung des Urteils vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23).Im von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdebegründung selbst herangezogenen Urteil vom 15. Juli 1999 (BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) hat der Senat bereits zu der Frage Stellung genommen, welche Gemeinde Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist, wenn das von einer Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück in einem Ortsteil liegt, der nach der Zurverfügungstellung des Grundstücks und vor dem Beitritt umgemeindet worden ist.
- BVerwG, 16.04.2004 - 3 B 41.04 Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist in der Regel die Gemeinde, zu deren Gebiet das Grundstück jetzt gehört auch dann, wenn das von der Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück vor seiner unentgeltlichen Zurverfügungstellung nicht in ihrem Gemeindegebiet lag (Fortführung des Urteils vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23).
Im von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdebegründung selbst herangezogenen Urteil vom 15. Juli 1999 (BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) hat der Senat bereits zu der Frage Stellung genommen, welche Gemeinde Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist, wenn das von einer Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück in einem Ortsteil liegt, der nach der Zurverfügungstellung des Grundstücks und vor dem Beitritt umgemeindet worden ist.
- BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 46.06
Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; …
Das Verwaltungsgericht hat sein gegenteiliges Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, deren Ausgangspunkt das Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) ist. - BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 43.06
Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; …
17 Das Verwaltungsgericht hat sein gegenteiliges Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, deren Ausgangspunkt das Urteil vom 15. Juli 1999 BVerwG 3 C 12.98 (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) ist. - BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06
Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; …
Das Verwaltungsgericht hat sein gegenteiliges Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, deren Ausgangspunkt das Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23) ist. - BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 25.06
Kriterium der Belegenheit des Grundstücks zur Bestimmung des …
Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, inwieweit das Kriterium der Belegenheit des Grundstücks zur Bestimmung des restitutionsberechtigten Rechtsnachfolgers der geschädigten Gemeinde gilt, wenn erstens diese als Rechtssubjekt fortbesteht und zweitens die geschädigte Gebietskörperschaft ihre Zwecke von vornherein zielgerichtet mit einem außerhalb ihres Hoheitsgebiets gelegenen Grundstück verfolgt hat (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 BVerwG 3 C 12.98 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23;… Beschluss vom 16. November 2004 BVerwG 3 B 41.04 Buchholz a.a.O. Nr. 31). - BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 52.06
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 30.06
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen …
- BVerwG, 17.08.2006 - 3 B 29.06
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- OLG Dresden, 30.07.2003 - 6 U 1/03
Rechtliche Identität der Kommunen in den neuen Bundesländer nach der …
- BVerwG, 12.07.2023 - 8 C 4.22
Restitution von Grundstücken - und deren Verwendung im komplexen Wohnungsbau
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung …
- BVerwG, 12.07.2023 - 8 C 5.22
Vermögenszuordnung schließt nachfolgende anderweitige öffentliche Restitution des …
- BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 35.98
Öffentliche Restitution; Unentgeltlichkeit; Rückübertragungsanspruch von …
- BVerwG - 3 C 45.06 (anhängig)
- BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 120.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Volkseigentum trotz Grundbucheintrag; …
- BVerwG, 22.03.2001 - 3 B 176.00
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei Bestand oder Weiterentwicklung des …
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08
Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde