Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,935
BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94 (https://dejure.org/1996,935)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1996 - 3 C 13.94 (https://dejure.org/1996,935)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 (https://dejure.org/1996,935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung - Anforderungen an die Berechnung der Milchreferenzmenge - Voraussetzungen für den Übergang der Gesamtreferenzmenge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von Milcherzeugungsflächen, Begriff des Betriebspächters, Rücknahmevoraussetzungen nach § 48 Abs. 2 S. 4 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Referenzmenge übergegangen ist, sind die Rechtsvorschriften, die sich für den Zeitpunkt Geltung beimessen, in welchem sich die Tatbestandsmerkmale verwirklichen, an die die Rechtsvorschriften den Wechsel in der Zuordnung der Referenzmenge knüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 = Buchholz 451.512 Nr. 18).

    Die einschlägigen Vorschriften der Milch-Garantiemengen-Regelung - gemeinschaftsrechtliche wie deutsche - lassen die Referenzmenge, die dem Inhaber eines milcherzeugenden Betriebes zusteht, mit dem Besitzwechsel an diesem Betrieb auf den neuen Besitzer übergehen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Rn. 13, Slg. 1989, 2609 "Wachauf"), ohne daß es einer behördlichen Maßnahme oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 Nr. 97; Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 Nr. 54; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - a.a.O.); daran haben die nachfolgenden gemeinschaftsrechtlichen wie auch die deutschen Rechtsvorschriften nichts geändert (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143 = Buchholz 451.512 Nr. 81).

    Dieser normgeberische Wille, für die Fälle eines Besitzwechsels an Milcherzeugungsflächen nach dem Inkrafttreten der Milch-Garantiemengen-Regelung einen Referenzmengenübergang eintreten zu lassen, bleibt wirksam und erkennbar, auch wenn sich die Fünf-Hektar-Klausel in dieser Ausprägung als ungültig erweist (BVerwG, Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Nach § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG kommt es allein auf die objektive Unrichtigkeit seiner Angaben an (BVerwG, Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357, 364 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] = Buchholz 451.90 Nr. 66; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139, 142 f. [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 255/86] m.w.N. = Buchholz 412.3 § 18 Nr. 11).

    Eine Mitverantwortung der Behörde kann verlorenen Vertrauensschutz aber nicht wieder begründen, sondern allenfalls dazu führen, daß der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides nach Treu und Glauben der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - a.a.O.).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Die einschlägigen Vorschriften der Milch-Garantiemengen-Regelung - gemeinschaftsrechtliche wie deutsche - lassen die Referenzmenge, die dem Inhaber eines milcherzeugenden Betriebes zusteht, mit dem Besitzwechsel an diesem Betrieb auf den neuen Besitzer übergehen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Rn. 13, Slg. 1989, 2609 "Wachauf"), ohne daß es einer behördlichen Maßnahme oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 Nr. 97; Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 Nr. 54; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - a.a.O.); daran haben die nachfolgenden gemeinschaftsrechtlichen wie auch die deutschen Rechtsvorschriften nichts geändert (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143 = Buchholz 451.512 Nr. 81).

    Seinem Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609 ("Wachauf") zufolge, dem wie im vorliegenden Fall der Streit um die Erforderlichkeit der schriftlichen Einwilligung des Verpächters zur Bewilligung der Milchrente zugrunde lag, umfaßt der Begriff des Betriebes im Sinne von Art. 12 lit. d der VO (EWG) Nr. 857/84 "eine verpachtete Gesamtheit landwirtschaftlicher Produktionseinheiten", die auch dann vorliege, "wenn zu dieser Gesamtheit, so wie sie verpachtet worden war, weder Milchkühe noch die zur Milcherzeugung erforderlichen technischen Anlagen gehörten und der Pachtvertrag keine Verpflichtung des Pächters zur Milcherzeugung vorsah".

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Für den Referenzmengenübergang ist es ohne Bedeutung, ob der neue Besitzer selbst die Milcherzeugung aufnehmen will (ständige Rechtsprechung des Senats: Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 = Buchholz 451.512 Nr. 27; Urteil vom 7. September 1992 - BVerwG 3 C 23.89 - Buchholz 451.512 Nr. 60).

    Richtig ist, daß der bereits am 1. April 1984 in Kraft getretene Art. 7 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 857/84 für sich allein keine vollziehbare Vorschrift für einen Referenzmengenübergang darstellt (so ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - Buchholz 451.512 Nr. 27 S. 110), denn er sieht ausdrücklich nur vor, daß im Falle des Verkaufs eines Betriebes die entsprechende Referenzmenge "nach festzulegenden Modalitäten ganz oder teilweise" auf den Käufer übertragen wird.

  • BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94

    Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Nach § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG kommt es allein auf die objektive Unrichtigkeit seiner Angaben an (BVerwG, Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357, 364 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] = Buchholz 451.90 Nr. 66; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139, 142 f. [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 255/86] m.w.N. = Buchholz 412.3 § 18 Nr. 11).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Die Frage, wie der Verpächter nach der Rückgabe der Flächen diese zu nutzen gedenkt, ist für den Referenzmengenübergang selbst ohne Bedeutung; will er die zurückgegebenen Flächen in Zukunft nicht mehr für die Milcherzeugung verwenden, hat er aber noch andere Milcherzeugungsflächen und überträgt er an diesen den Besitz, dann geht auch die durch die Rückgabe der Pachtflächen an ihn übergegangene Referenzmenge auf den neuen Besitzer über (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 3 C 26.92 - Buchholz 451.512 Nr. 101).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1, 6 = Buchholz 454.32 § 5 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68 u. 70.90 - BVerwGE 91, 82, 90 = Buchholz 454.71 § 3 Nr. 6; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 39 Rn. 46 ff.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

  • BFH, 25.03.1986 - VII B 164/85
  • BVerwG, 07.09.1992 - 3 C 23.89

    Referenzmengenübergang nach Ablauf eines Pachtvertrages - Kündigung eines

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 58.88

    Zwangsversteigerung - Referenzmengenübergang - Milch

  • BVerwG, 19.09.1991 - 3 C 11.87

    Milchproduktion - Besondere Referenzmenge - Gültigkeit

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne hat der Senat in der Vergangenheit z.B. § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG angesehen, wonach Verwaltungsakte bei Vorliegen bestimmter, in der Person des von ihnen Begünstigten liegender Umstände "in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen sind (Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 -).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 -).

  • VG Düsseldorf, 14.12.2020 - 20 K 4706/20

    Corona-Soforthilfe: Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit zu Recht

    Dies ist hier der Fall, da die Angabe, der Kläger bzw. "sein Unternehmen" habe sich nicht am Stichtag 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden, für die Entscheidung kausal war, vgl. zum Kausalitätserfordernis BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, juris Rn. 49; Müller in: Huck/Müller, VwVfG, 3. Auflage 2020, § 48 Rn. 34.

    Ob dem Kläger bei der Abgabe der entsprechenden Erklärung gegebenenfalls nicht bewusst gewesen sein mag, dass er nicht anspruchsberechtigt war, kann dahinstehen, weil ein Verschulden für die Anwendung des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG NRW nicht erforderlich ist und die bloße Verursachung der Rechtswidrigkeit durch den Antragsteller für den Ausschluss von Vertrauensschutz nach dieser Vorschrift genügt, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, juris Rn. 48; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 4 A 150/17 -, juris Rn. 11.

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; mit der Folge, dass es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung bedarf, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, juris Rn. 51; OVG NRW, Urteil vom 26. März 2010 - 1 A 945/08 -, juris Rn. 97.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 -, juris Rn. 51; OVG NRW, Urteil vom 26. März 2010 - 1 A 945/08 -, juris Rn. 99.

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht