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BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 13.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umwandlung von VEB - Rechtsträgerschaft - Gleichstellung wegen triebsnotwendiger Nutzung - Umwandlungsausschluß - Bezirksgeleitete Betriebe - Kombinate - Kombinatsbetriebe - Selbständige VEB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.02.1995 - 3 A 863.93
- BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 13.96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 13.96
Zwar hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß der Restitutionsanspruch vom Eigentumsübergang im Zuge einer Unternehmensumwandlung unabhängig sei und daß deshalb der Restitutionsberechtigte durch einen auf die Feststellung des Eigentumsübergangs beschränkten, die Restitution ausdrücklich vorbehaltenden Zuordnungsbescheid nicht in seinen Rechten verletzt sein könne (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154, 156) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 11/94]. - BVerwG, 20.12.1996 - 7 C 30.96
Verwaltungsprozessrecht; Klagebefugnis einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 13.96
Dies begründet die Klagebefugnis (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 30.96 -). - BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 11.96
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 13.96
Das Revisionsverfahren ist durch Beschluß des Senats zur gemeinsamen Verhandlung mit dem Verfahren BVerwG 3 C 11.96 verbunden worden.
- BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 34.98
Zuordnung einer Mülldeponie; Gemeindeverbände; Landkreise; Müllentsorgung, …
Geht man davon aus, daß bezirksgeleitete volkseigene Betriebe ebenso wie die den "Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern" unterstellten Betriebe gemäß § 11 Abs. 3 (3. Spiegelstrich) i.V.m. § 1 Abs. 5 (3. Spiegelstrich) TreuhG einem Umwandlungsausschluß unterlagen, was der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1997 (- BVerwG 3 C 13.96 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 22, S. 64) offengelassen hat, so wären diese Flächen geblieben, was sie schon vorher waren, nämlich volkseigenes Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV, das einer Verwaltungsaufgabe diente, die - wie dargelegt - nicht dem Kläger oblag. - BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 11.96
Offene Vermögensfragen - Umwandlungsausschluß für Kombinate und Kombinatsbetriebe
Gegen diesen Bescheid hat der Kläger Klage erhoben, die Gegenstand des mit Urteil vom heutigen Tage entschiedenen Verfahrens BVerwG 3 C 13.96 ist. - BVerwG, 09.01.1997 - 3 C 11.96 Die Sachen BVerwG 3 C 11.96 und BVerwG 3 C 13.96 werden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.