Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VGH Hessen, 09.03.1994 - 8 UE 1404/88
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96  

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Als eine ermessenslenkende Norm in diesem Sinne hat der Senat in der Vergangenheit z.B. § 48 Abs. 2 S. 1 VwVfG angesehen, wonach Verwaltungsakte bei Vorliegen bestimmter, in der Person des von ihnen Begünstigten liegender Umstände "in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit" zurückzunehmen sind (Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 -).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 -).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96  

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Dieses Einwilligungserfordernis steht mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 -).

    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs näher ausgeführt.

    Für diesen Ausschlußtatbestand kommt es allein auf die objektive Unrichtigkeit der Angaben an, nicht auch auf Verschulden (Urteile vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 - und vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357, 364).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 S 2345/05  

    Aufenthaltsberechtigung; Rücknahme; Ermessen; Ehe nach dem Hindu-Ehegesetz

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55; Urteil vom 23.5.1996 - 3 C 13/94 -, Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1; Urteil vom 25.9.1992 - BVerwG 8 C 68 u. 70.90 -, BVerwGE 91, 82; Urteil vom 5.7.1985, a.a.O.).

    Dies nimmt das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 23.5.1996, a.a.O.) im Bereich der Rücknahme von Verwaltungsakten etwa im Fall des § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG an, der für die Fälle des Satzes 3 die Rücknahme des Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit als Regel festlegt.

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