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   BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79   

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BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79 (https://dejure.org/1981,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 3 C 135.79 (https://dejure.org/1981,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 3 C 135.79 (https://dejure.org/1981,1642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen - Bedarfsgerechte Versorgung - Planbetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79
    Was die hier entscheidende Frage der Handlungsfreiheit oder Handlungsbindung des Beklagten angeht, so hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - entschieden und eingehend begründet, daß der zuständigen Landesbehörde bei der Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG, durch welche die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan festgestellt wird, weder ein Gestaltungsermessen (Planungsermessen) noch ein Handlungsermessen oder ein Beurteilungsspielraum zusteht.

    Zu der Frage der Auslegung des Begriffs der Bedarfsgerechtigkeit hat der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79
    Auch im übrigen bestehen gegen ein solches aus einem erledigten Verpflichtungsbegehren hergeleitetes Fortsetzungsfeststellungsbegehren in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO keine Bedenken (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - [Buchholz 451.731 KHG Nr. 2 = DVBl. 1981, 259 = HFR 1981, 187]).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucksache 7/910, Seite 51; Urteil des Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - [Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3]).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen gegen die Statthaftigkeit eines derartigen aus einem erledigten Verpflichtungsbegehren hergeleiteten Fortsetzungsfeststellungsbegehrens keine rechtlichen Bedenken (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - in Buchholz 451.731 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - in Buchholz 451.74 § 8 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Feststellung der nachträglichen Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausbedarfsplan nicht mehr möglich (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besaß im damaligen Zeitpunkt der Träger eines Krankenhauses aufgrund der Regelungen in den §§ 1,6 Abs. 1, 8 Abs. 1 KHG in der Fassung vom 29. Juni 1972 (KHG 1972) dann einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme, wenn sein Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet, leistungsfähig und kostengünstig sowie bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet war, den Bedarf zu befriedigen (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O. und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen gegen die Statthaftigkeit eines derartigen Fortsetzungsfeststellungsbegehrens dann keine rechtlichen Bedenken, wenn es aus einem erledigten Verpflichtungsbegehren hergeleitet wird (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - in Buchholz 451.731 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - in Buchholz 451.74 § 8 Nr. 3).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Feststellung der nachträglichen Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausbedarfsplan nicht mehr möglich (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besaß im damaligen Zeitpunkt der Träger eines Krankenhauses aufgrund der Regelungen in den §§ 1, 6 Abs. 1, 8 Abs. KHG in der Fassung vom 29. Juni 1972 (KHG 1972) dann einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme, wenn sein Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet, leistungsfähig und kostengünstig sowie bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet war, den Bedarf zu befriedigen (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O. und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats besaß im damaligen Zeitpunkt der Träger eines Krankenhauses aufgrund der Regelungen in den §§ 1, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1 KHG in der Fassung vom 29. Juni 1972 (KHG 1972) dann einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme, wenn sein Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet, leistungsfähig und kostengünstig sowie bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet war, den Bedarf zu befriedigen (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - in Buchholz 451.74 § 8 Nr. 3).
  • OVG Thüringen, 25.09.2006 - 2 KO 73/05

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Aufnahme in den Krankenhausplan angesichts der

    Infolgedessen kann auch nicht mehr die Aufnahme eines bisher nicht aufgenommenen Krankenhauses in den Plan festgestellt werden (BVerwG, Urteile vom 30.04.1981 -3 C 135.79 -, Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 3, und vom 25.07.1985 -3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in vergleichbaren Fällen wiederholt entschieden, dass ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit an der verweigerten Aufnahme in einen unwirksamen Krankenhausplan im Hinblick auf mögliche Ansprüche auf öffentliche Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für die damalige Zeit oder vielleicht auf Ersatzansprüche wegen der unterbliebenen Bewilligung hin bestehen kann (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 -3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86, vom 30.04.1981 -3 C 135.79 -, a.a.O., und vom 25.07.1985 -3 C 25.84 -, a.a.O.).

    Dieses Verständnis liegt auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 -3 C 134.79 -, a.a.O., und vom 30.04.1981 -3 C 135.79 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.08.2006 - 2 KO 73/05

    Aufnahme in den 4. Thüringer Krankenhausplan (hier: zusätzliche Fachabteilung

    Infolgedessen kann auch nicht mehr die Aufnahme eines bisher nicht aufgenommenen Krankenhauses in den Plan festgestellt werden (BVerwG, Urteile vom 30.04.1981 - 3 C 135.79 -, Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 3, und vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in vergleichbaren Fällen wiederholt entschieden, dass ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit an der verweigerten Aufnahme in einen unwirksamen Krankenhausplan im Hinblick auf mögliche Ansprüche auf öffentliche Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für die damalige Zeit oder vielleicht auf Ersatzansprüche wegen der unterbliebenen Bewilligung hin bestehen kann (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86, vom 30.04.1981 - 3 C 135.79 -, a. a. O., und vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, a. a. O.).

    Dieses Verständnis liegt auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, a. a. O., und vom 30.04.1981 - 3 C 135.79 -, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20

    Nachweis und Gebotsformular widersprüchlich: Ausschluss ohne Aufklärung!

    In solchen antragsgebundenen Verfahren hat der Antragsteller regelmäßig bereits bei der Antragstellung hinreichend Gelegenheit, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen, weshalb im Regelfall - so auch hier - vor der Ablehnung eines solchen Antrags eine nochmalige Anhörung nicht geboten ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris Rn. 64 zu § 28 VwVfG; dazu ferner BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BT-Drs. 7/910, S. 51; BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris, Rn 64; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 7/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrisches Krankenhaus - Erteilung einer

    Zwar kann die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan auf die der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung dienenden Teile des Krankenhauses (vgl § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG, wonach Krankenhäuser nur gefördert werden, "soweit" sie in den Krankenhausplan aufgenommen sind) , also etwa auf bestimmte Fachabteilungen oder einen Teil der tatsächlich vorhandenen Krankenhausplanbetten beschränkt, werden (vgl BVerwG Urteil vom 30.4.1981 - 3 C 135.79 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3 = juris RdNr 66 ff; vgl auch Bockholdt in Hauck/Noftz, SGB V, Stand März 2020, K § 107 RdNr 14; Grühn in v Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, 4. Aufl 2022, § 108 RdNr 7) .
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Eine Anhörungspflicht entfällt jedoch im vorliegenden Fall deshalb, weil sich die Vorschrift des § 28 LVwVfG nur auf selbständige, im Wege des Widerspruchs und/bzw. der Anfechtungsklage angreifbare Verwaltungsakte bezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1981 -- 3 C 135.79 --, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 3), nicht dagegen auf behördliche Nebenanordnungen, die einem gesonderten Verfahren, etwa nach § 80 Abs. 5 VwGO, unterliegen.
  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 142/14
    Die vom BVerwG früher gemachte Einschränkung, dass die nachträgliche Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausplan nicht mehr möglich sei (BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 3 C 37/83 - juris Rn. 41; Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25/84 - juris Rn. 38; Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79 - juris Rn. 57 f.), hat es inzwischen aufgegeben (BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17/10 - juris Rn. 11).

    Erst mit der Ersetzung der 9. Fortschreibung durch den am 11.02.2012 bekannt gemachten Krankenhausplan wurde der vorherige Plan gegenstandlos und damit unwirksam (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79 - juris Rn. 55 f.).

  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

  • VG Minden, 22.07.2022 - 1 K 1689/20

    Brandschutz Brandschutzkonzept Erfahrung, praktische Sachkunde Sachverständige,

  • VG Mainz, 30.03.2017 - 1 K 1480/15

    Transparenzanspruch auf kalkulierte Positionen eines Stromnetzbetreibers für

  • VG Minden, 22.05.2007 - 6 K 2506/06

    Frührehabilitation beim Krankenhaus Versmold erneut auf dem Prüfstand

  • VG Düsseldorf, 27.01.2017 - 21 K 341/15

    Krankenhausplanung; Krankenhausplan NRW 2015; Versorgungsgebiet 4; Geriatrie;

  • VG Düsseldorf, 01.07.2016 - 21 K 2483/14

    Krankenhausplanaufnahme; hier: Behandlungsplätze in einer Fachabteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 A 4675/18

    Aufnahme und Ausweisung von zusätzlich 24 Betten in das Betten-Soll des

  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 198/81

    Schadensersatz bei der Versäumung einer Klagefrist durch einen Rechtsanwalt -

  • VG Stuttgart, 04.06.2008 - 7 K 4766/06

    Ablehnung der Aufnahme eines Ferienangebots "Reise zum Planeten" in ein

  • VG Arnsberg, 22.12.2005 - 3 K 2733/99

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Anspruch auf Aufnahme von 30

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2000 - 13 B 703/00

    Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes NRW; Anforderungen an die

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