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   BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08   

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BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08 (https://dejure.org/2009,1679)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2009 - 3 C 15.08 (https://dejure.org/2009,1679)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2009 - 3 C 15.08 (https://dejure.org/2009,1679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5b; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 12
    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler; offensichtlicher Irrtum; Berichtigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5b
    Berichtigung; Flächenzahlungen; Landwirtschaft; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler; offensichtlicher Irrtum

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Landwirts auf Zahlung von Flächenzahlungen für den Anbau von Getreide; Berichtigung eines Beihilfeantrags nach seiner Einreichung i.F.d. Anerkennung von offensichtlichen Irrtümern durch die zuständige Behörde; Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5b; ; Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Landwirts auf Zahlung von Flächenzahlungen für den Anbau von Getreide; Berichtigung eines Beihilfeantrags nach seiner Einreichung i.F.d. Anerkennung von offensichtlichen Irrtümern durch die zuständige Behörde; Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Das entspricht Sinn und Zweck der Regelung und wird von den Beteiligten im Übrigen auch nicht in Zweifel gezogen (einhellige Rspr; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - RdL 2003, 329 = AUR 2004, 228 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31; VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 5 K 1323/02 - AUR 2006, 402).

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Das entspricht Sinn und Zweck der Regelung und wird von den Beteiligten im Übrigen auch nicht in Zweifel gezogen (einhellige Rspr; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - RdL 2003, 329 = AUR 2004, 228 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31; VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 5 K 1323/02 - AUR 2006, 402).

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.

  • VG Leipzig, 15.12.2005 - 5 K 1323/02
    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Das entspricht Sinn und Zweck der Regelung und wird von den Beteiligten im Übrigen auch nicht in Zweifel gezogen (einhellige Rspr; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - RdL 2003, 329 = AUR 2004, 228 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31; VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 5 K 1323/02 - AUR 2006, 402).

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Dass die abweichende Auffassung des Berufungsgerichts zu weit geht, ist im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 234 Abs. 3 EG (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. 1982, 3415, CILFIT) zweifelsfrei, so dass Anlass für die Einholung einer Vorabentscheidung hierzu nicht besteht.
  • BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Nach allgemeinem deutschem Rechtsverständnis unterliegen offensichtliche Unrichtigkeiten im Verwaltungs- oder im gerichtlichen Verfahren der jederzeitigen Berichtigung, wobei eine Unrichtigkeit dann offenbar ist, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (stRspr; vgl. zu § 118 VwGO nur Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG 6 C 1.66 - BVerwGE 30, 146 = Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 1; zu § 319 ZPO etwa BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 61/03 - NJW 2005, 156).
  • BVerwG, 08.02.1996 - 3 C 18.94

    Recht der Landwirtschaft: Rückforderung gewährter Prämien und Beihilfen für die

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Über die Rückforderung zu Unrecht gewährter Beihilfen ist nach nationalem Recht zu entscheiden, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 65 S. 16 f., vom 10. März 1994 - BVerwG 3 C 32.92 - BVerwGE 95, 213 = Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 127 S. 9 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 3 C 18.94 - Buchholz 451.511 § 10 MOG Nr. 2 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2186/07

    Betriebsprämie 2005, OGS Genehmigungen, offensichtliche Fehler

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    So begründen Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 und Art. 49 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 zwar die materiell-rechtliche Pflicht des Betriebsinhabers zur Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge, enthalten aber nicht zugleich auch die verfahrensrechtliche Ermächtigung der nationalen Behörden zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden und zum Erlass von Rückforderungsbescheiden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 22.02 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44 S. 14 f. = NVwZ-RR 2004, 413).
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
    Dies führt dazu, dass einige wichtige Teilaspekte wie etwa der Vertrauensschutz seither gemeinschaftsrechtlich geregelt sind (vgl. Beschluss vom 29. März 2005 - BVerwG 3 B 117.04 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 112 = AUR 2005, 301).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2008 - 20 K 2482/07
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

  • BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92

    Rückforderung von Subventionen der Europäischen Gemeinschaft - Bewilligung von

  • VG Aachen, 13.06.2007 - 3 K 34/07
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

    Die Bedeutung des objektiven Tatbestandes des offensichtlichen Irrtums habe sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht relativiert.

    Insoweit liege den objektiven Voraussetzungen für das Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums eine subjektive Gemeinsamkeit zugrunde, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht beschäftigt habe.

    Offensichtlichkeit sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - gegeben, wenn der Irrtum aus dem Antrag selbst oder aus den Umständen der Antragstellung ersichtlich und auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei erkennbar sei.

    Vor diesem Hintergrund kann auch der aus dem Arbeitsdokument hergeleiteten These der Beklagten, es liege den objektiven Voraussetzungen für das Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums eine subjektive Gemeinsamkeit zugrunde, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht beschäftigt habe, nicht gefolgt werden.

    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) aus, indem es fordert, den Tatbestand des offensichtlichen Irrtums von demjenigen der - regelmäßig Sanktionen nach sich ziehenden - Unregelmäßigkeit abzugrenzen, und hierzu auf das Kriterium der Gutgläubigkeit abhebt, welches es bereits dem Wortsinn des Begriffs "Irrtum" entnimmt.

    Der genannten subjektiven Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, über dessen Erfüllung anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist und das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen ausschließt.

    Soll jedoch der Tatbestand des offensichtlichen Irrtums nicht auf unvermeidliche Irrtümer reduziert, und damit der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts in einer seinem Sinn und Zweck nicht mehr entsprechenden Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 21), kann nicht jede Fahrlässigkeit mit Unredlichkeit gleichgesetzt werden.

    Dies bedeutet aber lediglich, dass insoweit keine zwingenden Beweisregeln bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 22).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

    In diese Richtung deutet auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welches in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 26) zutreffend darauf verweist, dass zwar Anlass zu größter Zurückhaltung bestehe, weil eine unzutreffende Größenangabe stets dazu führen könne, dass eine höhere oder niedrigere Beihilfe gewährt werde.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07

    Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte

    In seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - habe das Bundesverwaltungsgericht die bisherige - sehr rigorose - Rechtsprechung des Senats korrigiert und zur subjektiven Seite lediglich die Anforderung gestellt, dass der Antragsteller gutgläubig gehandelt haben müsse, um eine Korrektur gemäß Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 zu ermöglichen.

    Wie der Kläger zu Recht geltend macht, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der seitens der Beklagten zitierten älteren Rechtsprechung des Senats entschieden, es könne der Annahme, in subjektiver Hinsicht scheide ein offensichtlicher Irrtum aus, wenn der Antragsteller auch nur leicht fahrlässig gehandelt habe, in dieser Allgemeinheit nicht zugestimmt werden.

    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) aus, indem es fordert, den Tatbestand des offensichtlichen Irrtums von demjenigen der - regelmäßig Sanktionen nach sich ziehenden - Unregelmäßigkeit abzugrenzen, und hierzu auf das Kriterium der Gutgläubigkeit abhebt, welches es bereits dem Wortsinn des Begriffs "Irrtum" entnimmt.

    Der genannten subjektiven Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, über dessen Erfüllung anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist und das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen ausschließt.

    Soll jedoch der Tatbestand des offensichtlichen Irrtums nicht auf unvermeidliche Irrtümer reduziert, und damit der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts in einer seinem Sinn und Zweck nicht mehr entsprechenden Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 21), kann nicht jede Fahrlässigkeit mit Unredlichkeit gleichgesetzt werden.

    Dies bedeutet aber lediglich, dass insoweit keine zwingenden Beweisregeln bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 22).

    Die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 2 L 222/08

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Auch soweit Zuwendungen auf der Grundlage von Gemeinschaftsrecht gewährt und mitfinanziert werden (hier Verordnung [EG] Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.05.1999 [ABl. L 160 S. 1] sowie Verordnung [EG] Nr. 445/2002 der Kommission vom 26.02.2002 [ABl. L 74 S. 1]) richtet sich die Aufhebung der Zuwendungsbescheide grundsätzlich nach nationalem Recht, wobei jedoch die durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen zu beachten sind (vgl. EuGH, Urt. v. 21.09.1983 - Rs. 205 bis 215/82 [Milchkontor] -, RdNrn. 15ff., sowie Urt. v. 19.09.2002 - C 336/00 [Huber] -, RdNr. 55; BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22/02 -, NVwZ-RR 2004, 413, sowie Urt. v. 26.08.2009 - 3 C 15.08 -, NL-BzAR 2009, 481, m. w. Nachw.).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 26.08.2009 (a.a.O.) Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 auch auf Flächenzahlungsanträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17.05.1999 (ABl. L 160, S. 1) angewandt.

    Ob ein solcher offensichtlicher Irrtum vorliegt, unterliegt im Streitfall der abschließenden Beurteilung des Gerichts; es steht nicht im Belieben der zuständigen Behörde, ob sie diesen anerkennt oder nicht (BVerwG, Urt. v. 26.08.2009, a.a.O., m. w. Nachw.).

    Die Annahme eines offensichtlichen Irrtums setzt - in objektiver Hinsicht - im Grundsatz voraus, dass der Fehler für jeden mit der Sache vertrauten Betrachter ohne Weiteres erkennbar ist; denn nach allgemeinem deutschem Rechtsverständnis unterliegen offensichtliche Unrichtigkeiten im Verwaltungs- oder im gerichtlichen Verfahren der jederzeitigen Berichtigung, wobei eine Unrichtigkeit dann offenbar ist, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (BVerwG, Urt. v. 26.08.2009, a.a.O.).

    Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 eröffnet dem Antragsteller die Möglichkeit, die fehlerhafte Angabe nach Aufdeckung des Irrtums noch zu berichtigen und die hierzu nötigen Erkundigungen erst danach einzuholen; es genügt, wenn das Fehlen bestimmter Angaben im Antrag als solches, nicht aber die zutreffende Angabe offensichtlich ist (BVerwG, Urt. v. 26.08.2009, a.a.O.).

    Ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat, ist daher grundsätzlich nicht entscheidend (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 26.08.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen

    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) aus, indem es fordert, den Tatbestand des offensichtlichen Irrtums von demjenigen der - regelmäßig Sanktionen nach sich ziehenden - Unregelmäßigkeit abzugrenzen, und hierzu auf das Kriterium der Gutgläubigkeit abhebt, welches es bereits dem Wortsinn des Begriffs "Irrtum" entnimmt.

    Der genannten subjektiven Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, über dessen Erfüllung anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist und das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen ausschließt.

    Soll jedoch der Tatbestand des offensichtlichen Irrtums nicht auf unvermeidliche Irrtümer reduziert, und damit der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts in einer seinem Sinn und Zweck nicht mehr entsprechenden Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 21), kann nicht jede Fahrlässigkeit mit Unredlichkeit gleichgesetzt werden.

    Dies bedeutet aber lediglich, dass insoweit keine zwingenden Beweisregeln bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 22).

    Wie der Senat bereits in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.10

    Sonderbeihilfe bzw. Zusatzprämie für Erzeuger mit Betriebssitz im benachteiligten

    Eine Unrichtigkeit sei dann offenbar, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei der Abgabe auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelfrei ergebe (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.2009 - 3 C 15.08).

    "Offensichtlichkeit" bedeutet, dass die Unrichtigkeit für denjenigen, der die zutreffenden Daten kennt, eindeutig ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2010 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 26.8.2009 - 3 C 15/08 - RdL 2010, 162).

    Danach liegt ein offensichtlicher Irrtum i.S.v. Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 vor, wenn sich die Unrichtigkeit der Angabe im Antrag aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei ergibt und wenn der Antragsteller in gutem Glauben gehandelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.2.2012 - 3 B 81/11 - NL-BzAR 2012, 165; U.v. 26.8.2009 a.a.O., im zugrundeliegenden Fall konnte die Unrichtigkeit der Angaben nur im Wege des Abgleichs mit dem Datenbestand des Katasteramtes festgestellt werden; NdsOVG, U.v. 23.5.2013 - 10 LB 133/10 - RdL 2013, 312).

    Über die Rückforderung zu Unrecht gewährter Beihilfen ist nach nationalem Recht zu entscheiden, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (BVerwG, U.v. 26.8.2009 - 3 C 15/08 - RdL 2010, 162 m.w.N; U.v. 6.6.1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278).

    Anlass für eine Aufhebung der Bewilligung im Wege der Sanktion bestand demnach nicht (vgl. Art. 40, 44, 49 VO (EG) Nr. 2419/2001; BVerwG, U.v. 26.8.2009 - 3 C 15/08 - RdL 2010, 162).

  • VG Neustadt, 17.02.2011 - 2 K 742/10

    Landwirtschaftsrecht: Kürzung landwirtschaftlicher Fördermittel

    Die Frage, ob ein offensichtlicher Irrtum vorliegt, unterliegt dabei vollinhaltlich der gerichtlichen Überprüfung (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 15/08 -, juris; OVG LSA Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 L 222/08 -, juris).

    Liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, muss die Behörde ihn anerkennen und die Berichtigung des Beihilfeantrags durch den Antragsteller gestatten oder die Berichtigung von Amts wegen vornehmen; ein Ermessen, hiervon abzusehen, steht ihr nicht zu (einhellige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a. a. O., m. w. N., juris, Rnr. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG zur Vorläufervorschrift des Art. 19 VO EG 796/2004, Art. 12 VO EG 2419/2001, liegt ein offensichtlicher Fehler insbesondere vor, wenn sich die Unrichtigkeit der Angabe im Antrag (auf Flächenzahlungen) aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei ergibt und wenn der Antragsteller in gutem Glauben gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a. a. O.).

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht von der Offensichtlichkeit eines Irrtums auch dann aus, wenn die zur Berichtigung beziehungsweise Vervollständigung nötigen Angaben erst nachträglich bekannt werden oder hierzu Erkundigen sogar noch eingeholt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O., juris, Rnr. 28).

    Dies liefe andernfalls darauf hinaus, den Anwendungsbereich des Art. 19 VO EG 796/2004 auf unvermeidbare Irrtümer zu beschränken, was dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht entspräche (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O., Rnr. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Die Vorschrift enthielt aber nicht zugleich auch die verfahrensrechtliche Ermächtigung der nationalen Behörden zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden und zum Erlass von Rückforderungsbescheiden; sie bestimmt sich daher nach nationalem Recht (vgl. Urteile vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 Rn. 30 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 22.02 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44 S. 14 f.).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der bei der Aufhebung der Bewilligungen und bei der Rückforderung zu Unrecht gewährter Betriebsprämien zu beachtende Vertrauensschutz abschließend durch Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 geregelt ist (vgl. zur Vorgängervorschrift Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - a.a.O. Rn. 30 und Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 20.12 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 6 Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, so muss die Behörde ihn anerkennen und die Berichtigung des Beihilfeantrags gestatten oder sogar selbst von Amts wegen vornehmen; ein Ermessen steht ihr nicht zu (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, NL-BzAR 2009, 481 = RdL 2010, 162).

    Bei der Auslegung des Begriffs "offensichtlicher Irrtum", welcher dem "offensichtlichen Fehler" i.S.d. Art. 5a, später Art. 5b VO (EWG) Nr. 3887/92 gleichzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O., Rn. 34) folgt der Senat im Ansatz - ohne abschließende Bindung - den Bewertungsmaßstäben der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission im Arbeitsdokument AGR 49533/2002 (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rnrn. 33 ff.; 43).

    Dies bestätigen die bereits erwähnten Auslegungshinweise der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission und ergänzen, dass keinerlei Risiko eines Betrugs oder einer Unredlichkeit besteht (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O., Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 19.11

    Landwirtschaft; Beihilfen; Schlachtprämie; Sonderprämie für männliche Rinder;

    Liegt ein derart qualifizierter Irrtum vor, so ist dieser zu berichtigen, worüber im Streitfall die Gerichte abschließend entscheiden (Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 Rn. 19 = RdL 2010, 162 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Irrtum im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 offensichtlich, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (Urteil vom 26. August 2009 a.a.O. Rn. 20 bzw. S. 163 f.).

    Eine umfassende Schuldlosigkeit ist hierfür nicht verlangt; sie würde zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs des offensichtlichen Irrtums führen, die nicht dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts entspräche (Urteil vom 26. August 2009 a.a.O. Rn. 21 f. bzw. S. 164).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50

    Nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 = RdL 2010, 162) setzt die Annahme eines offensichtlichen Irrtums voraus, dass der Fehler für jeden mit der Sache vertrauten Betrachter ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2012 - BVerwG 3 B 81.11 -, NL-BzAR 2012, 165).

    Ein Irrtum ist offensichtlich, wenn er sich unmittelbar aus dem Antrag, aus dem Zusammenhang der Erklärung, aus den Vorgängen bei seiner Abgabe oder aus anderen objektiven Umständen, die mit diesem Vorgang in Verbindung stehen, auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 19.11 -, juris und vom 26. August 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 29. Februar 2012, a.a.O. und vom 3. September 2012 - BVerwG 3 B 9.12 -, juris).

    Die Annahme eines offensichtlichen Irrtums setzt darüber hinaus voraus, dass der Antragsteller gutgläubig gehandelt hat, so dass der Verdacht eines Betrugs oder einer Unredlichkeit ausgeschlossen ist; hierzu bedarf es einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 und vom 26. August 2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.03.2022 - 6 A 851/19

    Subvention; Förderung; vorläufiger Bewilligungsbescheid; vorzeitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2024 - 8 A 10277/23

    Landwirtschaftliche Subventionen; Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide

  • VG Magdeburg, 19.09.2017 - 3 A 180/16

    Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften im Zuwendungsrecht

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche;

  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 19 B 09.1559

    Rückforderung einer kulturlandschaftserhaltenden Subvention

  • VG Düsseldorf, 02.03.2012 - 10 K 3093/09

    Anspruch auf Auszahlung einer Betriebsprämie i.R.e. Agrarförderung bei Vorliegen

  • OVG Sachsen, 10.11.2021 - 6 A 311/19

    Subvention; Zuwendung; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Schreibfehler;

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10

    Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen

  • BVerwG, 03.09.2012 - 3 B 9.12

    Unregelmäßigkeit bei Antrag auf Gewährung von Rinderprämien; offensichtlicher

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

  • BVerwG, 13.10.2008 - 3 B 78.08
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag;

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 4.15

    Mutterkuhprämie; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

  • BVerwG, 29.02.2012 - 3 B 81.11

    Milchreferenzmenge; Antrag auf betriebsindividuellen Beitrag; offensichtlicher

  • VG Lüneburg, 06.02.2024 - 3 A 143/22

    Gutgläubigkeit; Subvention; Kürzung einer Zuwendung (ZILE) wegen grob fahrlässig

  • VG Aachen, 19.10.2009 - 6 K 31/09

    Förderung der Festmistwirtschaft im Betriebszweig Mutterkuhhaltung; Antrag auf

  • VG Magdeburg, 13.07.2017 - 3 A 177/16

    Rückforderung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes "Markt- und

  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 21 ZB 11.1788

    Landwirtschaftsrecht; keine Zulassungsgründe; offensichtlicher Irrtum

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 19 ZB 09.1290

    Offensichtlicher Irrtum

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08

    Einordnung der Festsetzung von Zinsen auf einen Rückforderungsbetrag als

  • VG Aachen, 04.11.2009 - 6 K 2089/08

    Voraussetzungen des Widerrufs eines Zuwendungsbescheides nach § 49 Abs. 3 S. 1

  • VG Aachen, 02.11.2009 - 6 K 94/09

    Förderung der Festmistwirtschaft im Betriebszweig Mutterkuhhaltung; Antrag auf

  • VG Aachen, 19.10.2009 - 6 K 2340/08

    Förderung der Festmistwirtschaft im Betriebszweig Mutterkuhhaltung; Antrag auf

  • VG Aachen, 19.10.2009 - 6 K 231/09

    Förderung der Festmistwirtschaft im Betriebszweig Mutterkuhhaltung; Antrag auf

  • BVerwG, 14.02.2013 - 3 B 34.12

    Beihilfeanspruch für OGS-Anbauflächen; unterbliebener Antrag; Berichtigung

  • VG Hannover, 26.09.2012 - 11 A 1469/10

    Agrarumweltprogramm; Antrag; Fehler; Irrtum; Kontrollsystem; NAU/BAU;

  • VG Göttingen, 13.10.2010 - 2 A 223/09

    Agrarförderung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; verwaltungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12

    Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern

  • VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 21.735

    Schriftform des Verwaltungsaktes, Klagefrist bei Änderungsbescheid, Rückforderung

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 10 LA 394/18

    Agrarumweltmaßnahme; Angaben; Förderantrag; Gutgläubigkeit; Irrtum,

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 10 S 2067/12

    Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09

    Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • VG Lüneburg, 19.09.2018 - 1 A 95/17

    Agrarumweltmaßnahme; Berichtigung; bewusste Fahrlässigkeit; ELER; guter Glauben;

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08

    Festsetzung von Zinsen auf einen Sanktionsbetrag

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
  • VG Neustadt, 09.08.2019 - 2 K 127/19

    Erfüllung der Greening Verpflichtungen; "geringfügiger" Charakter eines Verstoßes

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • VG Münster, 11.05.2016 - 9 K 200/15
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art.

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07

    Versagung der Betriebsprämie 2005 wegen grober Fahrlässigkeit des Antragstellers

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2010 - 10 LA 142/08

    Möglichkeit der Annahme eines offensichtlichen Irrtums trotz Vorliegens eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 20 A 2705/08

    Aufhebung einer als Verwaltungsakt verstandenen "Auszahlungsmitteilung" über die

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 285/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • VG Lüneburg, 21.11.2018 - 1 A 118/17

    Agrarumweltmaßnahme; Auszahlungsantrag; offensichtlicher Irrtum; präsente

  • VG Magdeburg, 19.12.2017 - 3 A 187/16

    Einzelfall des Widerrufs landwirtschaftlicher Subventionen; Umdeutung eines

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LB 171/10

    Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums i.R.d. Rückforderung einer gewährten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 L 281/06

    Auslegung einer nur als Bestandteil einer Richtlinie anzuwendenden Rechtsnorm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2012 - 16 A 1165/12

    Doppelangaben und Mehrfachangaben von Flächen in verschiedenen Sammelanträgen

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 10 LA 257/08

    Beantragung von Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung

  • VG Aachen, 27.09.2016 - 3 K 1992/14

    Erstattungsverfahren; Originalbelege; Höherprüfung; Belegprüfung;

  • VG Magdeburg, 17.12.2015 - 3 A 110/13

    Klage gegen die Kürzung von Subventionen für die Umnutzung von Räumen im Rahmen

  • VG München, 14.04.2010 - M 18 K 08.5168

    Kulturpflanzenregelung; Bezeichnungsfehler; "ermittelte Fläche";

  • VG Magdeburg, 29.10.2021 - 3 A 299/19

    Zur Berücksichtigung von Irrtümern des Antragstellers bei einer Agrarförderung

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