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   BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95   

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https://dejure.org/1996,5985
BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95 (https://dejure.org/1996,5985)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 (https://dejure.org/1996,5985)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 3 C 15.95 (https://dejure.org/1996,5985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Seuchenfall - Verhalten des Tierhalters - Tierseuchenpolizeiliche Verpflichtung - Entschädigungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft: Entschädigungsausschluß nach Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Pflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95
    Das Verhalten des Tierhalters steht dann im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Seuchenfall ( § 69 Abs. 1 TierSG 1980), wenn es gegen eine tierseuchenpolizeiliche Verpflichtung im Rahmen eines Seuchengeschehens verstößt, das die Grundlage für den Entschädigungsfall bildet (Ergänzung zum Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111) zu § 69 Abs. 1 Nr. 1 b) TierSG i.d.F. vom 15. Februar 1991 setzt der Entschädigungsausschluß nicht voraus, daß der Verstoß für das Auftreten der Seuche in dem die Entschädigung auslösenden Fall ursächlich geworden ist.

  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 10.87

    Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang bei der Entschädigung im

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95
    Bei der Regelung über die Entschädigung von-Tierverlusten stand von vornherein der Gedanke Pate, den Tierbesitzer im wohlverstandenen Eigeninteresse, zugleich aber auch im allgemeinen Interesse zu intensiver Mitarbeit zu veranlassen, auf die die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen ist und zu der das Gesetz motivieren will (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 10.87 -
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Die Bestimmungen über den Entschädigungsausschluss haben Sanktionscharakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111 = Buchholz 418.6 TierSG Nr. 14; Urteil vom 24. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300; Beschluss vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).

    Soweit die Klägerin ihre Auffassung damit begründet, dass das Fehlverhalten, dass zum Entfallen des Entschädigungsanspruchs geführt habe, nicht (im Sinne einer Kausalität) dazu geführt habe, dass in ihrem Betrieb die Tierseuche ausgebrochen sei, ist dies für das Entfallen des Entschädigungsanspruchs nach § 18 TierGesG unerheblich (vgl. BVerwG Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 16 zu § 69 Abs. 1 TierSG a.F., und Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 18 zu § 69 TierSG a.F.) und muss daher auch nicht bei der Höhe der Gewährung einer teilweisen Entschädigung nach § 19 TierGesG berücksichtigt werden.

    Selbst in den Fällen des § 18 Abs. 1 TierGesG wird ein Kausalitätsverhältnis zwischen dem Verstoß und dem zu entschädigenden Seuchenfall nicht vorausgesetzt, wenngleich allerdings ein bestimmter Zurechnungszusammenhang gegeben, nämlich die Pflichtverletzung allgemein geeignet sein muss, die Entstehung oder Ausbreitung der Seuche zu fördern (BVerwG, Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 16 und 17 zu § 69 Abs. 1 TierSG a.F., und Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 19 zu § 69 TierSG).

    Schutzzweck des TierGesG ist den Seuchenabwehrmaßnahmen im Zweifel den Vorzug gegenüber der Erhaltung des Tierbestandes einzuräumen (BVerwG Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 20 zum TierSG).

    Der Tierbesitzer soll zu intensiver Mitarbeit motiviert werden, auf die die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen ist (BVerwG Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Bei der Beurteilung der Entschädigungsansprüche nach dem Tierseuchengesetz ist auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Tierverlustes abzustellen (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Die Bestimmungen über den Entschädigungsausschluss haben Sanktionscharakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111 = Buchholz 418.6 TierSG Nr. 14; Urteil vom 24. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300; Beschluss vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 56.96

    Entschädigungsanspruch für Tierverluste wegen einer Tierseuche - Verlust des

    Das wäre mit dem Sanktionscharakter, den der Senat den Bestimmungen über den Entschädigungsausschluß in ständiger Rechtsprechung beilegt, nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - <BVerwGE 98, 111 = Buchholz 418.6 TierSG Nr. 14>; Urteil vom 24. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 - RdL 1996, 300).
  • VG Münster, 27.10.2008 - 5 K 1649/05

    Ausschluss von § 66 Nr. 5 TierSG bei Zuführung der Tiere als Schlachtvieh zu

    vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 2005 - 3 C 15.04 -, NVwZ-RR 2005, 446, und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00

    Minderung der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse bei Pflichtverlerzungen

    Die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers beinhaltet nämlich nicht nur die Zahlung des Beitrages schlechthin, sondern die "rechtzeitige" Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111; Urt. v. 24.02.1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300).
  • VG Münster, 27.10.2008 - 6 K 1649/05
    BVerwG, Urteile vom 20. Januar 2005 - 3 C 15.04 -, NVwZ-RR 2005, 446, und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95
    Der nach alledem rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverstoß stand darüber hinaus auch im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111; DÖV 1995, 911 und vom 29. Februar 1996 - 3 C 15.95 - RdL 1996, 300); denn es liegt auf der Hand, daß die mangelhafte Kennzeichnung von Schweinen allgemein geeignet ist, die Ausbreitung einer Seuche zu fördern.
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