Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,587
BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97 (https://dejure.org/1998,587)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 3 C 15.97 (https://dejure.org/1998,587)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 3 C 15.97 (https://dejure.org/1998,587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Alcan II

Rückforderung bei gemeinschaftsrechtswidriger Subventionsbewilligung, Art. 92, 93 EGV aF (Art. 87, 88 EG), § 48 Abs. 4, Abs. 2 VwVfG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung - Rückforderung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subvention - Bindung an Entscheidungen des EuGH - Vertrauensschutz

  • Judicialis

    EGV Art. 92; ; EVG Art. 93; ; EVG Art. 94; ; EVG Art. 177 Abs. 1 und 3; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionsrecht - Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 92 ff EGV; § 48 VwVfG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 328
  • NJW 1998, 3728
  • ZIP 1998, 1393
  • NVwZ 1999, 63 (Ls.)
  • EuZW 1998, 730
  • DVBl 1999, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Denn die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte ist wegen Fehlens einer umfassenden gemeinschaftsrechtlichen Rücknahmeregelung im Grundsatz nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. Urteile vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74 S. 357 und vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92 S. 81).

    Wie der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. Februar 1993 (BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81 ) zutreffend ausgeführt hat, kann ein etwaiges Vertrauen eines Subventionsempfängers - abweichend von der "Regel" des § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG - im Hinblick auf das durch die Einwirkung des Gemeinschaftsrechts gesteigerte öffentliche Rücknahmeinteresse unabhängig von den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG schutzunwürdig sein; ein solcher Fall ist hier gegeben: Das Vertrauensschutzinteresse des Begünstigten tritt angesichts des besonderen Gewichts des Rücknahmeinteresses grundsätzlich schon dann zurück, wenn die staatliche Beihilfe ohne Beachtung des in Art. 93 EGV zwingend vorgeschriebenen Überwachungsverfahrens, also ohne die Kontrolle der EG-Kommission, gewährt wurde.

    Bei einem derartigen Unternehmen ist davon auszugehen, daß es ihm jedenfalls möglich war, die gemeinschaftsrechtliche Bedenklichkeit der Überbrückungshilfe zu erkennen (vgl. dazu Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - a.a.O. S. 87).

    Obwohl sich das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil zur Frage des Vertrauensschutzes nicht geäußert hat, kann der Senat daher im Anschluß an das Urteil vom 17. Februar 1993 (BVerwG 11 C 47.92 - a.a.O.) feststellen, daß der angefochtenen Rücknahmeentscheidung Gründe des Vertrauensschutzes gemäß § 48 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VwVfG nicht entgegenstehen, das Berufungsurteil sich also auf solche Gründe nicht stützen läßt.

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Hierauf entschied der Gerichtshof durch Urteil vom 2. Februar 1989 - Rs. 94/87 -, daß die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen habe, indem sie der Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1985 nicht nachgekommen sei.

    Außerdem hat er betont, bei der Anwendung einer Vorschrift, die die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts von der Abwägung der verschiedenen widerstreitenden Interessen abhängig mache, müsse das Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 2. Februar 1989 - Rs 94/87 - EuGHE 1989 S. 175 Rn. 12).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Der Europäische Gerichtshof ist in dem durch Art. 177 Abs. 3 EGV abgesteckten Rahmen gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73 S. 339 ff.) Vorabentscheidungen des Gerichtshofs binden das innerstaatliche Gericht in dem Verfahren, in dem die Entscheidung eingeholt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - NJW 1988 S. 1459 ff.).

    Allerdings ist die durch Art. 177 EGV übertragene Kompetenz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht schrankenlos (vgl. Beschluß vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - a.a.O. S. 1460).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1991 - 6 A 11676/90
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    BVerwG 3 C 15.97 OVG 6 A 11676/90.
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Ist der Betroffene der Meinung, daß in seinem Falle ausnahmsweise gleichwohl ein schutzwürdiges vertrauen bestanden habe, kann er dies mit der Klage gegen die Entscheidung der Kommission nach Art. 173 EGV geltend machen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Februar 1987 - Rs 310/85 -EuGHE 1987 S. 901, 927).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Der Europäische Gerichtshof ist in dem durch Art. 177 Abs. 3 EGV abgesteckten Rahmen gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73 S. 339 ff.) Vorabentscheidungen des Gerichtshofs binden das innerstaatliche Gericht in dem Verfahren, in dem die Entscheidung eingeholt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - NJW 1988 S. 1459 ff.).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Denn die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte ist wegen Fehlens einer umfassenden gemeinschaftsrechtlichen Rücknahmeregelung im Grundsatz nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. Urteile vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74 S. 357 und vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92 S. 81).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97
    Mit Urteil vom 20. März 1997 - Rs C-24/95 - hat der Europäische Gerichtshof wie folgt entschieden:.
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    aa) Werden Beihilfen, wie üblich, durch Verwaltungsakt gewährt, so ist eine Rückforderung nicht generell ausgeschlossen, aber nur unter den sich aus § 48 Abs. 2 VwVfG ergebenden Voraussetzungen möglich (BVerwGE 92, 81, 82; 106, 328, 336).

    Es kann dahinstehen, ob der von dem Berufungsgericht im Anschluß an den Europäischen Gerichtshof (Rs. C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437 Rdn. 14; Rs. C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135 Rdn. 51; Rs. C-2495, Alcan, Slg. 1997, I-1591 Rdn. 25; Rs. T-67/94, Ladbroke Racing Kommission, Slg. 1998, II-182; ebenso BVerwGE 92, 81, 86; 106, 328, 336) vertretenen Auffassung zuzustimmen ist, daß ein Beihilfebegünstigter wegen der durch Art. 88 EG-Vertrag zwingend vorgeschriebenen Überwachung staatlicher Beihilfen durch die Europäische Kommission nur dann auf die Rechtmäßigkeit der Beihilfe vertrauen darf, wenn diese unter Beachtung des darin vorgesehenen Verfahrens gewährt wurde, und ob es dem Beklagten im konkreten Fall bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt möglich und von ihm zu erwarten gewesen wäre, sich über die Einhaltung des Notifikationsverfahrens zu vergewissern.

    Bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen tritt neben das öffentliche Interesse der Mitgliedstaaten an einer Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Union an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (BVerfG NJW 2000, 2015; BVerwGE 92, 81, 85 f; 106, 328, 336; BFH NVwZ 2001, 715, 718).

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 -.

    Mit dem im vorliegenden Verfassungsbeschwerde-Verfahren angegriffenen Urteil vom 23. April 1998 wies das Bundesverwaltungsgericht die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin gegen die Rücknahmebescheide ab (BVerwGE 106, 328 ff. = NJW 1998, S. 3728 ff.):.

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann ein beihilfebegünstigtes Unternehmen unter europarechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nur dann auf den Bestand einer Beihilfe vertrauen, wenn es sich vor Empfang der Zuwendung vergewissert hat, dass die Subvention unter Einhaltung des in Art. 88 EGV vorgeschriebenen Verfahrens gewährt wurde, selbst wenn bei einer Anwendung der für den innerstaatlichen Bereich anerkannten Maßstäbe die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 2 VwVfG erfüllt wären (z.B.: EuGH Slg. 2005 I-11137, 11196 Rn. 104; Slg. 2004, I-10609, 10643 f, Rn. 44 f; Slg. 1997, I-1591, 1616, Rn. 25 und 1622, Rn. 49; Slg. 1997, I-135, 163 Rn. 51, siehe auch BVerfG NJW 2000, 2015; BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03 - ZIP 2004, 498, 500; BVerwGE 106, 328, 335 und 338; 92, 81, 86).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auch soweit Zuwendungen auf der Grundlage von Gemeinschaftsrecht gewährt und aus Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden, richtet sich die Aufhebung der Zuwendungsbescheide wegen Fehlens einer umfassenden gemeinschaftsrechtlichen Rücknahmeregelung grundsätzlich nach nationalem Recht, wobei jedoch die durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen zu beachten sind (EuGH, Urt. v. 21.09.1983 Slg. 1983 S. 02633 - Deutsches Milchkontor -, EuGH, Urt. v. 13.03.2008 - C 383/06 - juris; EuGH, Urt. v. 1909.2002 -C-336/00 - Republik Österreich -Slg. 2002, I-7699, Rn. 54ff, BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 3 C 15/97 - mwN., juris; BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22/02 - juris; BayVGH, Urt. v. 16.02.2009 - 19 B 08.2522 - juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.1997 - 7 S 849/95 - juris).

    Rechtswidrig ist eine Beihilfe ferner, wenn eine bestandskräftige Entscheidung der Kommission vorliegt, dass die Subvention gemeinschaftsrechtswidrig ist (BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 3 C 15/97 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung

    Die Kommission hat auf Grund der Art. 87 Abs. 1, 88 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, der durch Zustimmungsgesetz vom 8. April 1998 (BGBl. 1998 II S. 386 ff., ber. BGBl. 1999 II S. 416) innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit erlangt hat (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21. November 1991 - Rs. C-354/90 - NJW 1993, 49 und v. 11. Juli 1996 Rs. C-39/94; BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 3 C 15.97 - zitiert nach juris = NJW 1998, 3728), eine an Deutschland gerichtete Entscheidung getroffen.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98

    Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin

    Es ist allgemein anerkannt, daß die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts grundsätzlich nicht der Überprüfung am Maßstab der nationalen Grundrechtsbestimmungen unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83 BVerfGE 73, 339 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 BVerwG 3 C 15.97 Buchholz 451.90 Europ.Wirtschaftsrecht Nr. 172; Zuleeg, Der Schutz der Menschenrechte im Gemeinschaftsrecht, DÖV 1992, 937, 941).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17

    Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

    Auch ein Ausschluss der Rückforderung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes wird von der Beigeladenen nicht geltend gemacht und kommt in Fallgestaltungen, die der unionsrechtlichen Beihilfeaufsicht unterliegen, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. hierzu nur EuGH, Urteil vom 20.03.1997 - C-24/95 -, Land Rheinland-Pfalz ./. Alcan Deutschland GmbH, EuZW 1997, S. 276, in der Folge umgesetzt durch BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 3 C 15.97 -, NJW 1998, S. 3728, BVerwGE 106, 328, und gebilligt durch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 -, NJW 2000, S. 2015).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Echte Rückwirkung; Vertrauensschutz

    Dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme ist grundsätzlich ein größeres Gewicht beizumessen als dem Vertrauen des Begünstigten (vgl. BVerwG, NJW 1998, 3728).

    Danach kann festgestellt werden, dass es den Beklagten nicht möglich gewesen ist, die formelle Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Beihilfe zu erkennen (vgl. BVerwG NJW 1998, 3728, 3730) [BVerwG 23.04.1998 - 3 C 15/97] .

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 10 LB 45/03

    Anspruch eines Schäfers auf eine Zuwendung für die Einführung ökologischer

  • VG Darmstadt, 21.10.2009 - 9 K 1230/07

    Konkurrentenklage; kommunale Förderung einer Pflegeeinrichtung;

  • VG München, 09.01.2003 - M 10 K 02.953
  • VGH Bayern, 29.11.2002 - 4 B 98.1347

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Ortsfremden, Vorauszahlung, Betriebsstätte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 13 A 489/08

    Erlöschen einer gesamten fiktiven Zulassung eines Arzneimittels im

  • OVG Brandenburg, 05.04.2001 - 2 A 53/98

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides über einen Zuschuss als Anschubfinanzierung

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 11/10

    Einheitliche Betriebsprämie; Rückforderung; Beihilfefähige Fläche;

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 23/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 13/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft; Rückforderung; Landwirtschaftlich genutzte

  • VGH Bayern, 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragspflicht, Beitragsermittlung, Betriebsstätte,

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 28/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 24/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 25/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 15/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft; Rückforderung; Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 14/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft; Rückforderung; Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 27/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 26/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft - Rückforderung - Landwirtschaftlich genutzte

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 16/10

    Ausgleichszulage Landwirtschaft; Rückforderung; Landwirtschaftlich genutzte

  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

  • VG Potsdam, 26.08.2008 - 3 K 3343/03

    Beihilfegewährung für Tourismusbetrieb im Berliner Umland und Einordnung der

  • VG Neustadt, 03.07.2002 - 8 K 2147/01

    Anspruch auf teilweise Rücknahme und Neuerteilung eines Bewilligungsbescheides

  • VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht