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   BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98   

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BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn) - Altvermögen - Erwerbsvermögen - Widmungsvermögen - Eigentumsübergang - Gesetzlicher Eigentumsübergang - Öffentliche Restitution - Rückfallanspruch - Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung - Vermögenszuordnung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondervermögen; Postvermögen; Reichsbahnvermögen; Übertragungsverfahren; Reichspostaltvermögen; Vermögenszuordnung; wohnungsgenossenschaftsvermögensrechtliches Übertragungshindernis; öffentlicher Restitutionsanspruch

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; EV Art. ... 22 Abs. 4 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 2; ; EV Art. 27 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 27 Abs. 1 Satz 5; ; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; VZOG §§ 17 ff.; ; VZOG § 18; ; VZOG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 21 Abs. 2; ; WoGenVermG § 1 Abs. 2; ; WoGenVermG § 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen; Bahnvermögen; "Altvermögen" (im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 1. Alternative EV); "Erwerbsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 2. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 221
  • NJW 2000, 452 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 B 2.99
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Hiervon ist der Senat auch im Beschluß vom 5. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 101.98 - sowie im Beschluß vom 9. März 1999 - BVerwG 3 B 2.99 - (S. 4 f.) ausgegangen.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97

    Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution,

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Insoweit kann es mit einem Hinweis auf die Darlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - (Buchholz 115 Nr. 18 S. 42 f.) sein Bewenden haben.
  • BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; "Widmungsvermögen" (i.S.

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Für die ähnlich lautende Vorschrift in Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV über das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn jedenfalls ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - von einem kraft Gesetzes angeordneten Vermögensübergang ausgegangen.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Deshalb sind Fälle des gesetzlichen Eigentumsübergangs einer Zuordnung durch - feststellenden - Bescheid jedoch nicht entzogen, wie § 2 Abs. 1 Satz 1 VZOG im Allgemeinen und § 17 VZOG für den Anwendungsbereich der Art. 26 und 27 EV im Besonderen hervorheben (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Ein Eigentumsübergang kraft Gesetzes kann demgegenüber nicht mehr angenommen werden, wenn die Prüfung der Zuordnungsvoraussetzungen besonderer tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Erwägungen bedarf (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Richtig ist, dass der Senat die erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat, die für jeden ohne weitere Feststellungen zweifelsfrei erkennbar sei (Urteile vom 26. Mai 1999 a.a.O. und vom 15. Juli 1999 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 2003 - BVerwG 3 B 31.03 -).

  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 17.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.

    Bereits im Urteil vom 15. Juli 1999 (a.a.O. S. 225 f.) hat der Senat darauf hingewiesen, dass kein nachvollziehbarer Grund dafür erkennbar ist, warum in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV früheres Reichsbahnvermögen anders als in Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1. Alternative) EV früheres Reichspostvermögen nicht eigens erwähnt ist.

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass diese Ausnahmevorschriften für sämtliche Vermögensgruppen heranzuziehen sind, die in den genannten Sätzen zuvor Erwähnung finden (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 a.a.O. S. 226), wovon im Streitfall auch die entsprechende Anwendung des Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1.Alternative) EV im Zusammenhang des Art. 26 EV erfasst wird.

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 631.97

    Zuordnung von Grundstücksflächen als Verwaltungsvermögen; Zulässigkeit der

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  • BVerwG, 11.01.2006 - 3 B 134.05

    Beendigung des Rechtsstreits im Vergleichswege; Frage der Rechtskraftwirkung von

    Zwar ist richtig, dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die für Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat (BVerwGE 109, 128 ; 109, 221 ; Beschluss vom 28. Juli 2003 BVerwG 3 B 31.03 ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Es kann nicht angenommen werden, dass das Grundgesetz eine derart unklare Rechtslage habe schaffen wollen (vgl. zu der entsprechenden Problematik in Art. 26, 27 EV, Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.05.2002 - 30 A 1135.97

    Anspruch auf Zuordnung einer Teilfläche eines Grundstücks aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst dieser kraft Gesetzes angeordnete Vermögensübergang nur solche Vermögensgegenstände, die zum Beitrittszeitpunkt am 3. Oktober 1990 eindeutig als zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörig erkennbar waren und damit das Merkmal "gehören" erfüllten (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 -, BVerwGE 109, 128 ff., und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 -, BVerwGE 109, 221, [225]).

    Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV ist ergänzend dahin auszulegen, dass er - analog zu der insoweit präziseren Bestimmung des das Sondervermögen Deutsche Post betreffenden Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV - auch das Vermögen erfasst, das bereits am 8. Mai 1945 zum Sondervermögen gehörte, denn ein nachvollziehbarer Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sondervermögen ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen, so dass weitreichende Folgerungen aus der Differenz des Wortlautes nicht abgeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1999, a.a.O., und 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Ein Vorrang von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gegenüber Art. 21 Abs. 1 und 2 EV folgt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht etwa daraus, dass das Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV unterfallende Vermögen zum Zeitpunkt des Beitritts kraft Gesetzes in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 WF 532/00

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

    Die im Einigungsvertrag angeordnete Gebührenkürzung verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG - so schon KG im JurBüro 1992, 807 ff., ebenso BerlVerfGH DtZ 1997, 233 f. und BVerwG NJW 2000, 452 ).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 3 C 12.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Deutsche Reichsbahn; Reichsbahnvermögen;

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 120.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Volkseigentum trotz Grundbucheintrag;

  • BVerwG, 05.06.2003 - 3 B 44.03

    Voraussetzungen eines Rückübertragungsanspruchs von ehemaligem Sondervermögen der

  • BVerwG, 06.07.2000 - 3 B 60.00

    Widerspruch vom Verwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter

  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 143.99
  • BVerwG, 28.07.2003 - 3 B 31.03

    Zuordnung einer zu den maßgeblichen gesetzlichen Stichtagen postalisch genutzten

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