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   BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94   

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https://dejure.org/1995,2675
BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94 (https://dejure.org/1995,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 3 C 15.94 (https://dejure.org/1995,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 3 C 15.94 (https://dejure.org/1995,2675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreisjägermeister - Abrundungsverfügung - Altfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 321
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94
    In seinem Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 10) hat der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß das Inkrafttreten der §§ 7 und 8 i.V.m. § 5 Abs. 2 BJagdG nicht unmittelbar und konstitutiv ipso iure das Fortbestehen von früher verfügten Angliederungen habe aufheben können, und zwar auch dann nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte.
  • BVerwG, 13.03.1969 - I B 9.69

    Ungerechtfertigte Aufhebung einer im Jahre 1934 mit Zustimmung des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94
    Der Umstand allein, daß die Verfügung während der Herrschaft des Dritten Reichs erlassen worden ist, führt nicht zu ihrer Nichtigkeit (vgl. Beschluß vom 13. März 1969 - BVerwG 1 B 9.69 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 12).
  • BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71

    Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung - Anforderungen an die Verschaffung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94
    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973, BJagdG Nr. 9).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 3 B 31.89

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Wiederaufforstung eines Flurstücks -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94
    Hat nämlich das Oberverwaltungsgericht das einschlägige Landesrecht auf den gegebenen Sachverhalt nicht angewandt, so daß sich das Revisionsgericht insoweit auch nicht mit der Auffassung des Berufungsgerichts in Widerspruch setzen kann, steht einer Anwendung nichtrevisiblen Rechts durch den erkennenden Senat nichts im Wege (vgl. hierzu Beschluß vom 16. November 1989 - BVerwG 3 B 31.89 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, NuR 1996 S. 586; ebenso Bay.VGH, Urt. v. 6.7. 1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren, (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.) und klargestellt, dass auch die §§ 7 und 8 des Bundesjagdgesetzes - BJagdG -, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch für derartige Abrundungsverfügungen der in § 43 Abs. 2 VwVfG verankerte Grundsatz gilt, dass ein Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.; Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach Angliederungsverfügungen nach dem Reichsjagdgesetz ihre Wirksamkeit verlieren (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die §§ 7 und 8 BJagdG, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 19 BV 06.2739

    Beweisführung bei Abhanden gekommenen Kreisjägermeisterbeschluss; Klageumfang der

    Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung des Kreisjägermeisters vom Mai 1935 - etwa infolge der Verwirklichung privater oder parteipolitischer Interessen - willkürlich gewesen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 7.12.1995 - 3 C 15/94 -, NVwZ-RR 1997, 321), sind - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht ersichtlich.

    Sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass weder das Außerkrafttreten des Reichsjagdgesetzes noch das Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes oder des Bayerischen Jagdgesetzes von Einfluss auf die Wirksamkeit unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassener Angliederungsentscheidungen der seinerzeit zuständigen Kreisjägermeister gewesen sind; auch spätere Änderungen der Jagdgesetze ließen derartige Entscheidungen in ihrem Bestand unberührt (vgl. BVerwG vom 7.12.1995 - 3 C 15/94 - , BayVBl 1996, 669; BayVGH vom 26.1.2000 - 19 B 96.3296 -, BayVBl 2001, 112).

  • BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02

    Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem;

    Denn das Revisionsgericht kann auch das an sich nicht revisible Landesrecht anwenden, wenn das Oberverwaltungsgericht einschlägiges Landesrecht auf den gegebenen Sachverhalt nicht angewandt hat, so dass sich das Revisionsgericht insoweit auch nicht mit der Auffassung des Berufungsgerichts in Widerspruch setzen würde (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG

    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Aus dem Bundesjagdgesetz selbst läßt sich kein Rechtssatz entnehmen, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 -).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung -

    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Aus dem Bundesjagdgesetz selbst läßt sich kein Rechtssatz entnehmen, wonach alte Abrundungsverfügungen ihre Wirksamkeit verlieren (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 -).

  • BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 2.98
    Ein Verstoß gegen revisibles Bundesrecht käme nur in Betracht, wenn die Abrundungsverfügung des Kreisjägermeisters als Akt der Willkür anzusehen wäre (siehe etwa Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 15.94 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 27).

    Mit diesen Ausführungen verkennt das Berufungsgericht zwar, daß es für die Annahme einer konkludenten Aufhebung eines Verwaltungsakts - und um einen solchen handelt es sich bei der Abrundungsverfügung des Kreisjägermeisters von 1937 (siehe nur Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 27) - nicht auf den inneren Willen der Behörde, sondern auf den objektiven Sinngehalt ihres Verhaltens ankommt, der sich nach dem sog. Empfängerhorizont erschließt (stRspr, siehe etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ).

  • BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 24.02

    Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem;

    Denn das Revisionsgericht kann auch das an sich nicht revisible Landesrecht anwenden, wenn das Oberverwaltungsgericht einschlägiges Landesrecht auf den gegebenen Sachverhalt nicht angewandt hat, so dass sich das Revisionsgericht insoweit auch nicht mit der Auffassung des Berufungsgerichts in Widerspruch setzen würde (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 27 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 16 A 1510/09

    Annahme der Existenz und Fortgeltung einer Angliederungsverfügung eines

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 C 15.94 -, juris, Rdnr. 25 (= NVwZ-RR 1997, 321).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995- 3 C 15.94 -, a. a. O. Rdnr. 24, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 -, juris (= MDR 1973, 1006).

  • VG Oldenburg, 02.06.2003 - 12 B 1771/03

    Abrundung eines Jagdbezirks

    (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1995 -3 C 15/94-, RdL.

    1996, 147 = NVwZ-RR 1997, 321 und vom 18. April 1996 -3 C 4.95-, BayVBl. 1997, 216; BayVGH, Urteil vom 26. Januar 2000 -19 B 96.3296-, BayVBl. 2001, 112; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Oktober 1984 -14 OVG A 79/82- n.v.).

  • VG Würzburg, 29.05.2008 - W 5 K 07.1243

    Kreisjägermeisterentscheidungen; Abrundung; Unwirksamkeit; Willkür

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11516/01
  • VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 662/09

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Einrichtung eines

  • VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 41/05

    Forderung aus einem Postgiroteilnehmerverhältnis

  • VG Regensburg, 05.04.2022 - RO 4 K 20.2541

    Feststellung der Reviergrenzen, Wirksamkeit altrechtlicher

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