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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,254
BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, §§ 14, 28 Abs. 1 und 4, § 46 Abs. 1 und 3; RL (EWG) Nr. 91/439 Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9
    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 14 FeV, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 FeV
    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EU-Fahrerlaubnis, Gemeinschaftsrecht, Entziehung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung durch deutsche Behörden

  • blutalkohol PDF, S. 288
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • streifler.de

    EU-Fahrerlaubnis: Wenn Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist dürfen deutsche Behörden Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis versagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Keine Annahme eines polnischen Scheinwohnsitzes bei lediglich nationalen Ermittlungen des Aufenthaltsstaates

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus: Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen möglich/zulässig/erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EU-Führerschein - Anerkennung nur mit entsprechendem Wohnsitz!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung eines EU-Führerschein nur bei entsprechendem Wohnsitz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auslandsführerschein gilt nur mit Auslandswohnsitz // Bundesverwaltungsgericht verlangt aber genaue Klärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 149
  • NJW 2010, 1828
  • EuZW 2010, 436
  • NZV 2010, 321
  • DVBl 2010, 793
  • DÖV 2010, 618
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger das Recht zum Gebrauchmachen von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihm nach seinen eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 2 Rn. 30).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).

    Entsprechende Auskünfte können auch nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Sie können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eingeholt worden sind (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19 ff., vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 24 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 34).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09   

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https://dejure.org/2010,4583
BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,4583)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,4583)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,4583)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, §§ 13, 28 Abs. 1 und 4, § 46 Abs. 1 und 3; RL (EWG) Nr. 91/439 Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9
    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Alkoholmissbrauch; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Entziehung der Fahrerlaubnis; ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Alkoholmissbrauch; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Entziehung der Fahrerlaubnis; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1
    Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Eignungszweifel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Führerschein; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Aberkennung der Gebrauchmachung von einem ausländischen EU-Führerschein im Bundesgebiet mangels ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine

  • RA Kotz

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung wegen Auslandsangaben

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Aberkennung der Gebrauchmachung von einem ausländischen EU-Führerschein im Bundesgebiet mangels ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe der Klägerin das Recht zum Gebrauchmachen von ihrer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihr nach ihren eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 2 Rn. 30).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Bescheides vom 9. Mai 2006 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Bescheides vom 9. Mai 2006 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    - wie Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 3 C 15.09 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 16 A 2527/07

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 15.04.2009 - AZ: OVG 16 A 2527/07.
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10

    Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG, zuletzt Urteil vom 25.02.2010, 3 C 16.09, m. w. N., zitiert nach juris.

    BVerwG, Urteil vom 25.02.2010, 3 C 16.09, a.a.O.; ferner EuGH, Beschluss vom 09.07.2009, Rs. C-445/08, Wierer, a.a.O., Rdnr. 53 ff.

    BVerwG, Urteil vom 25.02.2010, 3 C 16.09, a.a.O.

  • BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Der Senat hat diese Entscheidung mit Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 16.09 - aufgehoben, soweit dort die Berufung zurückgewiesen worden war, und hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VG Saarlouis, 26.11.2010 - 10 K 1862/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit

    so ausdrücklich BVerwG, u.a. Urteile vom 28.04.2010, 3 C 2.10, NJW 2010, 3318, und vom 25.02.2010, 3 C 16.09, zitiert nach juris,.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2009 - 3 C 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75902
BVerwG, 08.06.2009 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2009,75902)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2009,75902)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 3 C 16.09 (https://dejure.org/2009,75902)
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