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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 16.82   

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BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1983,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1983 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1983,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1983,3648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Schadens an Gegenständen der Berufsausübung - Versäumung der Antragsfrist - Verbindliche "Bestätigung" der Ausgleichsbehörde hinsichtlich eines vorliegenden Feststellungsantrags - Ablehnung von Zeugenvernehmungen als Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 78.81

    Sparguthaben als Wirtschaftsgüter eines Betriebsvermögens im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 16.82
    Ob die Antragsfrist eingehalten ist, steht deshalb auch nicht zur Disposition der Verwaltungsbehörden oder der Gerichte, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - [Buchholz 427.2 § 28 FG Nr. 9] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Sie sind für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich und stehen nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte (BVerwG, Beschluß vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 1 undUrteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 3 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Sie sind für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich und stehen nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte (BVerwG, Beschluss vom 07.08.1980 - 3 B 11.80 -, Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 1 und Urteil vom 16.06.1983 - 3 C 16.82 -, Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 3 m.w.N.).
  • VG Minden, 15.08.2014 - 6 K 2807/13

    Anspruch auf Vorauszahlungen für die zu erwartenden Erstattungsbeträge wegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, NVwZ 1994, 575, und vom 16.6.1983 - 3 C 16.82 -, juris, sowie Beschluss vom 7.8.1980 - 3 B 11.80 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, a.a.O., vom 16.6.1983 - 3 C 16.82 -, a.a.O., und vom 3.6.1988 - 8 C 79.86 -, NVwZ 1988, 1128 = juris; OVG NRW, Urteil vom 2.12.2009 - 12 A 271/08 -, juris = www.nrwe.de.

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Unter materiell-rechtlichen Ausschlussfristen versteht man demgegenüber vom materiellen Recht gesetzte Fristen, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat und die für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich sind und nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte stehen (BVerwG, Beschluss vom 07.08.1980 - 3 B 11.80 -, juris, und Urteil vom 16.06.1983 - 3 C 16.82 -, juris).
  • BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
    Die übrigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die die Klägerin nennt (Beschluß - nicht Urteil, wie die Klägerin unrichtig angibt - vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 3 ER 211.76 - ; Beschluß vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - nicht wie die Klägerin unrichtig zitiert: 3 C 16.83 -), ergeben gleichfalls keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; sie befassen sich mit der Antragsfrist des § 30 Abs. 3 Satz 1 BFG als einer materiellen Ausschlußfrist und stehen mit dem angefochtenen Urteil, das sich auf diese Rechtsprechung ausdrücklich bezieht, in Übereinstimmung.
  • VG Berlin, 12.04.2010 - 3 L 128.10

    Klassenfahrt; Schülerfahrt; Kursfahrt; gymnasiale Oberstufe;

    Sie sind für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich und stehen nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte (BVerwG, Beschluss vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 1 und Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82- Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 3 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 14.84

    Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung - Darlegung eines

    Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung dieser Entscheidung durch das Urteil des Senats vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - und zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht mit der Begründung, das Verwaltungsgericht habe es verfahrensfehlerhaft unterlassen, den als Zeugen benannten Ehemann der Klägerin sowie gegebenenfalls den Sachbearbeiter des Ausgleichsamts, C. der das Schreiben vom 30. März 1977 verfaßt hat, zu der Behauptung der Klägerin zu vernehmen, dem Antrag ihres Ehemannes auf Gewährung einer Einrichtungshilfe nach dem FlüHG sei eine spezifizierte Aufstellung ihrer im Schadensgebiet zurückgelassenen Musikinstrumente und Noten beigefügt gewesen.
  • VG Berlin, 04.01.2011 - 3 L 1156.10

    Behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen

    Unter materiell-rechtlichen Ausschlussfristen versteht man vom materiellen Recht gesetzte Fristen, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat und die für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich sind und nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte stehen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 1 und Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82- Buchholz 427.6 § 30 BFG Nr. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1982 - 3 C 16.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8523
BVerwG, 06.12.1982 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1982,8523)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1982 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1982,8523)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1982 - 3 C 16.82 (https://dejure.org/1982,8523)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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