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   BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98   

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BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts - Adressat des Rücknahmebescheides - Begünstigter

  • Judicialis

    VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48
    Begünstigender Verwaltungsakt; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; Adressat des Rücknahmebescheides; Begünstigter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmungsgemäße Weiterleitung einer Zuwendung Begünstigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsverfahren, Begründung eines Verwaltungsrechtsverhältnisses zu Drittbegünstigtem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 196
  • NVwZ-RR 2000, 378
  • DVBl 2000, 907
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 3.77

    Widerruf der Anerkennung eines steuerbegünstigt errichteten und dann veräußerten

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.

    Im Urteil vom 1. März 1978 (a.a.O.) heißt es etwa, der Anerkennungsbescheid begründe den Status einer steuerbegünstigten Wohnung.

  • BVerwG, 29.09.1987 - 7 B 161.87

    Atomrecht - Genehmigung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    So hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluß vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151) ausgesprochen, es bedürfe keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden könne (ebenso Kopp, VwVfG, 6. Auflage, § 48 Rn. 22 a).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Es beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Anerkennung von Häusern und Wohnungen als steuerbegünstigt im Urteil vom 21. November 1986 (- BVerwG 8 C 71.84 - NJW 1987, 2598 f.).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Da ein Erbe - oder ein anderer Gesamtrechtsnachfolger - in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers - oder des sonstigen Rechtsvorgängers - eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Rücknahmebescheid (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 206, 207; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage, § 17 Rn. 7 S. 332; Kopp a.a.O.).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Mit Urteil vom 20. September 1990 (- Rs. C-5/89 - EUGHE 1990, 3453) stellte der Gerichtshof fest, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, daß sie der Entscheidung der Kommission über eine vom Beklagten gewährte Beihilfe an die B. GmbH nicht nachgekommen sei.
  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 2675/15

    Eintreten des Erben oder der sonstigen (Gesamt)Rechtsnachfolger in vollem Umfang

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 -, juris, Rn. 17, und Vorlagebeschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 C 37.03 -, juris, Rn. 14; ebenso im Beamtenrecht zur Rücknahme eines Versorgungsfestsetzungsbescheides BVerwG, Beschluss vom 3. März 1988 - 2 B 55.88 -, juris, Rn. 3 f.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Das ist derjenige, dem gegenüber das Rechtsverhältnis begründet worden ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat (Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 17.98 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 95 = DVBl 2000, 907 = NVwZ-RR 2000, 378; vgl. Sachs in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, Rn. 242 zu § 48).

    Damit ist jedoch der materiell Begünstigte gemeint, nicht ein Dritter, der lediglich als Zahlstelle fungiert hat (vgl. Urteil vom 26. August 1999, a.a.O. ).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 26. August 1999 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • VG Hannover, 16.07.2008 - 11 A 3779/07

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids über ein Förderdarlehen; Adressat eines

    Daher muss der Widerruf regelmäßig an denjenigen gerichtet sein, der auch Adressat des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Gesamtrechtsnachfolge stattgefunden hat (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999 - 3 C 17.98 - NVwZ-RR 2000, 196, 197; Teilurt.

    Eine solche Einbeziehung eines Dritten ist etwa denkbar, wenn der Bewilligungsbescheid einen Dritten rechtsverbindlich als Empfänger einer "gestreckten Zuwendung" festlegt, oder wenn der unmittelbare Zuwendungsempfänger durch den Bescheid verpflichtet wird, die Zuwendung an einen Dritten weiterzugeben, und wenn die Gewährung von vornherein davon abhängig gemacht wird, dass der Dritte sich den Bedingungen des Bescheids unterwirft (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197 f.).

    Da der Gesamtrechtsnachfolger in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Aufhebungsbescheid (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

    Allein die Bestimmung des Verwendungszwecks, wie sie hier durch Ziff. 3.1 des Bewilligungsbescheids erfolgt ist, führt nicht dazu, dass das geförderte Projekt eine besondere Rechtsqualität erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

    Ein zivilrechtlicher Akt des Adressaten des Verwaltungsakts kann diesen nicht zum Begünstigten des ursprünglichen Bescheids machen (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

  • VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04

    Erfolgreiche Klage gegen fehlerhaft adressierten Widerruf- und

    Beschluss vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151) ausgesprochen, es bedürfe keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden könne (ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, NVwZ-RR 2000, 196).

    Gleichwohl ist er nicht Begünstigter der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, NVwZ-RR 2000, 196).

    Dies wäre nur in dem Fall, den das BVerwG (Urteil vom 26.08.1999, a.a.O.) beschrieben hat, gegeben.

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der unmittelbare Zuwendungsempfänger durch den Bescheid verpflichtet wird, die Zuwendung an einen Dritten weiterzugeben, und wenn die Gewährung von vornherein davon abhängig gemacht wird, dass der Dritte sich den Bedingungen des Bescheides unterwirft (BVerwG, U. v. 26.8.1999 - 3 C 17.98 -, NVwZ-RR 2000, 196).

  • VG Aachen, 09.11.2018 - 7 K 2350/18

    Rückforderung von zu Unrecht an den Erblasser gezahlten Beihilfen in Höhe von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 3 C 17.98 , VG Köln, Urteil vom 10. April 2014 - 16 K 3594/12 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 -, und Vorlagebeschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 C 37.03 - OVG NRW, Urteil vom 17. August 2018 - 1 A 2675/15 - Nds. OVG, Beschluss vom 02. Juli 2012 - 10 LA 63/11 - VG E1.

  • VG Düsseldorf, 17.07.2013 - 20 K 7520/12

    Kosten der Ausführungsplanung sind keine "Planungskosten"!

    Die bloße Weitergabe einer durch Verwaltungsakt gewährten Begünstigung an einen Dritten macht diesen nicht zum Begünstigten des ursprünglichen Bescheides, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17/98 -, zitiert nach juris.

    Da ein Erbe oder ein anderer Gesamtrechtsnachfolger in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers oder des sonstigen Rechtsvorgängers eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Rücknahmebescheid, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17/98 -, zitiert nach juris.

    Er ist nicht bezogen auf die Grundstücke, auf denen das geförderte Bauvorhaben errichtet werden sollte, sondern gebunden an die Person des Zuwendungsempfängers, vgl. zur Personenbezogenheit von Zuwendungen: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17/98 -, zitiert nach juris.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 8 R 508/13

    Erbenhaftung - Verwaltungsakt

    Gemäß dem in § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB niedergelegten Grundsatz ist der Kläger als Erbe in die rechtliche Position seiner Mutter eingetreten." In dem Urteil vom 26. August 1999, Az. 3 C 17/98, juris Rdnr. 17 = NVwZ-RR 2000, 196, hat es ausgeführt: "Außer Frage steht, dass an die Stelle des Adressaten des begünstigenden Verwaltungsakts gegebenenfalls dessen Gesamtrechtsnachfolger tritt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 13 B 1349/18

    Genehmigung der Entgelte eines Schienenwegebetreibers; Genehmigung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 3 C 37.03 -, Buchholz 451.90 Nr. 198 = juris, Rn. 14, und vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 95 = juris, Rn. 13; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 48 Rn. 243.
  • VG Ansbach, 15.02.2008 - AN 4 K 07.00556

    Subventionsrecht; Mittelständisches Außenwirtschaftsberatungs-Programm

    Nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29.9.1987, Az. 7 B 161/87, NVwZ 1988, 151, Juris, dort RdNr. 8; BVerwG, Urteil vom 26.8.1999, Az. 3 C 17/98, DVBl 2000, 907, Juris, dort RdNr. 13; OVG Brandenburg, Beschluss vom 12.8.1998, Az. 4 B 31/98, NJW 1998, 3513, Juris, dort RdNrn.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 1999, Az. 3 C 17/98, DVBl 2000, 907, Juris, dort insbesondere RdNr. 20 ff., einen Dritten als richtigen Adressaten eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides angesehen, mit dem gegenüber diesem, d.h. dem Dritten, ein Zuschuss zur Finanzierung einer Eigenkapitalerhöhung bei einer Firma (Auffanggesellschaft für ein insolvent gewordenes Unternehmen) wegen Verstoßes gegen europarechtliche Bestimmungen, festgestellt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Klage der Europäischen Kommission, zurückgenommen und der geleistete Zuschuss zurückgefordert worden war.

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt im Sinne der Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, Az. 8 C 71/84, NJW 1987, 2598, Juris) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, weil es an einer - dieser Rechtsprechung zu einer speziellen Rechtsmaterie zugrunde liegenden - so genannten "Objektgebundenheit" der Anerkennung als steuerbegünstigt im Sinne des Wohnungsbauförderungsrechts fehlt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.8.1999, Az. 3 C 17/98, DVBl 2000, 907, Juris, dort RdNrn. 18 und 19).

  • VG Augsburg, 27.03.2013 - Au 6 K 12.1453

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur gegenüber Begünstigten

    Die bloße Weitergabe einer durch Verwaltungsakt gewährten Begünstigung an einen Dritten macht diesen jedoch nicht zum Begünstigten des ursprünglichen Bescheids, weil ein zivilrechtlicher Akt einen Dritten nicht in ein Verwaltungsrechtsverhältnis einbeziehen kann (BVerwG, U.v. 26.8.1999 - 3 C 17/98 - NVwZ-RR 2000, 196/197).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass der Inhalt des Bewilligungsbescheids materiellrechtlich eine Einbeziehung bewirkt (BVerwG, U.v. 26.8.1999 - 3 C 17/98 - NVwZ-RR 2000, 196/198).

    Eine Verpflichtung der Zuwendungsempfängerin, das bewilligte Wohngeld an den Kläger weiterzuleiten, setzt der Bescheid nicht fest (s. dazu als Kriterium für die Einbeziehung in das Bewilligungsverhältnis: BVerwG, U.v. 26.8.1999 - 3 C 17/98 - NVwZ-RR 2000, 196/198).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 1.07

    Rückforderung einer Subventionsleistung: Anforderungen an die Begründung einer

  • OVG Sachsen, 21.02.2019 - 3 A 396/18

    Hilfe zur Erziehung; Inobhutnahme; Rücknahme; Adressat

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • VG Köln, 19.01.2023 - 8 K 4679/19
  • VG Köln, 10.04.2014 - 16 K 3594/12

    Stundenlohnarbeiten nicht korrekt nachgewiesen: Zuwendung ist zurückzuzahlen!

  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 599/23
  • VG Köln, 26.01.2023 - 19 K 7311/19
  • VG Düsseldorf, 10.03.2022 - 28 K 8736/19
  • VG Aachen, 29.08.2014 - 7 K 365/14

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung; Erstattungsanspruch; Adressat

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10

    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung;

  • OVG Sachsen, 03.02.2023 - 6 B 22/22

    GmbH & Co. KG i. L.; Beteiligtenfähigkeit; GA-Fördermittel;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2007 - 2 L 101/06

    Maßgeblicher Rückwirkungszeitpunkt eines Widerruf bei der Rückforderung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2006 - 8 B 14.06

    Bewilligung einer Zuwendung gegenüber einer GmbH; Zweckgebundene

  • VG Berlin, 21.01.2015 - 7 K 400.14

    Keine Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen bei IBB-Darlehen

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • BVerwG, 08.10.2003 - 3 B 34.03

    Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2013 - 1 L 47/12

    Widerrufs- und Erstattungsanspruch bei mehreren Zuwendungsempfängern; Haftung

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - 20 A 1420/14

    Erhalt von Fördermitteln zur Finanzierung des Vorhabens der Deichrückverlegung

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 18 U 159/10

    Vorliegen der Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung i.R.e.

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 187/08

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Rechtsscheinvollmacht im öffentlichen Recht im

  • LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung

  • OVG Brandenburg, 05.04.2001 - 2 A 53/98

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides über einen Zuschuss als Anschubfinanzierung

  • BVerwG, 29.04.1998 - 3 B 202.97

    Einordnung der Frage nach dem richtigen Adressaten für die Entscheidung über die

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2012 - 10 LA 63/11

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung von Beihilfen für die Impfung

  • OVG Sachsen, 26.01.2017 - 1 A 479/16

    Zuwendung, Widerruf, BGB-Gesellschaft; Gesellschafterhaftung, Umdeutung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2000 - A 1 S 22/99

    Rückforderung einer Zuwendung

  • LSG Bayern, 13.02.2020 - L 7 AS 396/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kein Anspruch eines Heilöllieferanten gegen

  • VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 21 K 3575/06

    Nachweis der Einkommenssituation bei der Rückforderung gewährten Wohngelds

  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1414/09

    Öffentlich-rechtliche Erstattung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz

  • VG Köln, 23.09.2014 - 16 K 3327/13
  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 4 A 20/06

    Anbauflächen für Stärkekartoffeln; Anbauvertrag; Bekantmachungsadressat;

  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 4 A 19/06

    Anbauflächen für Stärkekartoffeln; Anbauvertrag; Ausgleichszahlung; Auskünfte

  • BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 125.01

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der

  • OVG Saarland, 20.06.2000 - 1 Q 5/00

    Zulassungsvoraussetzungen für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren; Verstoß

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2007 - 7 K 707/05

    Subvention

  • VG Potsdam, 06.04.2004 - 3 K 4171/01
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