Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.2015

Rechtsprechung
   AG Ibbenbüren, 10.04.2014 - 3 C 18/14   

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https://dejure.org/2014,11431
AG Ibbenbüren, 10.04.2014 - 3 C 18/14 (https://dejure.org/2014,11431)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 10.04.2014 - 3 C 18/14 (https://dejure.org/2014,11431)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 10. April 2014 - 3 C 18/14 (https://dejure.org/2014,11431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bzgl. eines gutgläubigen Strafanzeigenerstatters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Kosten eines Verteidigers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Kosten eines Verteidigers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Anwaltskostenersatz für Abwehr unberechtigter Strafanzeigen - Ausnahme besteht für wissentlich unwahr oder leichtfertig erstattete Strafanzeigen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.04.2014 - 3 C 18/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Anwendung des Schadensersatzrechts, die den gutgläubigen Strafanzeigenerstatter mit dem Risiko des Schadensersatzes für den Fall belastet, dass seine Anzeige nicht zum Erweis des behaupteten Vorwurfs führt, gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG NJW 1987, 1929).

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahr oder leichtfertig erstattet worden ist (BVerfG, NJW 1987, 1929).

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.04.2014 - 3 C 18/14
    Das schadensursächliche Verhalten, nämlich die Erstattung der Strafanzeige, genießt angesichts seiner verfahrensrechtlichen Legalität zunächst einmal die Vermutung der Rechtmäßigkeit (BGHZ 74, 9).

    Die Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Ermittlungsverfahren gehören zu den typischen, ersatzlos hinzunehmenden Folgen einer formal berechtigten Einleitung und Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (BGHZ 74, 9).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48019
BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14 (https://dejure.org/2015,48019)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 (https://dejure.org/2015,48019)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 (https://dejure.org/2015,48019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AMG §§ 24a, ... 24b, 141 Abs. 5; VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1, Abs. 2, §§ 127, 141; Richtlinie 65/65/EWG Art. 4 Abs. 2 Nr. 8; Richtlinie 87/21/EWG Art. 1 Nr. 1; VO (EWG) Nr. 2309/93 Art. 13 Abs. 4; VO (EG) Nr. 141/2000 Art. 8 Abs. 1; VO (EG) Nr. 726/2004 Art. 14 Abs. 11
    Arzneimittelrechtliche Zulassung; Genehmigung; Inverkehrbringen von Arznei-; mitteln; Arzneimittelspezialität; Plavix ®; Iscover ®; Generikum; Feststellung der Rechtsverletzung; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG §§ 24a; 24b; 141 Abs. 5
    Anschlussrevision; Arzneimittelrechtliche Zulassung; Arzneimittelspezialität; Aussichtslosigkeit; Bear-; Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen; Ende der Schutzfrist; Feststellung der Rechtsverletzung; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Genehmigung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24a AMG 1976, § 24b AMG 1976, § 141 Abs 5 AMG 1976, § 42 Abs 2 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO
    Gemeinschaftsrechtlicher Unterlagenschutz bei der Zulassung von Arzneimitteln

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtlicher Unterlagenschutz bei der Zulassung von Arzneimitteln innerhalb des Schutzzeitraums; Feststellungsbegehren bzgl. der exklusiven Verwertung eines Arzneimittels; Verletzung des Vorantragstellers bis zum Ende des Schutzzeitraums in seinem ...

  • rewis.io

    Gemeinschaftsrechtlicher Unterlagenschutz bei der Zulassung von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelrechtliche Zulassung; Genehmigung; Inverkehrbringen von Arzneimitteln; Arzneimittelspezialität; Plavix®; Iscover®; Generikum; Feststellung der Rechtsverletzung; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung; ...

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsrechtlicher Unterlagenschutz bei der Zulassung von Arzneimitteln innerhalb des Schutzzeitraums; Feststellungsbegehren bzgl. der exklusiven Verwertung eines Arzneimittels; Verletzung des Vorantragstellers bis zum Ende des Schutzzeitraums in seinem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung von Arzneimitteln - und der unionsrechtliche Unterlagenschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 504
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-385/08

    Generics (UK) u.a.

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezeichnet die Gesamtregelung als exklusiven Unterlagenschutz: Sie verleiht dem Inhaber der Rechte an einer Arzneispezialität (dem Vorantragsteller des Referenzarzneimittels) ein ausschließliches Recht zur Verwertung der Ergebnisse seiner pharmakologischen, toxikologischen sowie ärztlichen oder klinischen Versuche, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab der ersten Zulassung seines Erzeugnisses in der Gemeinschaft zu den Akten genommen wurden (EuGH, Urteile vom 3. Dezember 1998 - C-368/96, Generics u.a. - Slg. I-7967 Rn. 81 und vom 22. Dezember 2010 - C-385/08, EU Kommission ./. Republik Polen - juris Rn. 76).

    Plavix® genoss, wie der Europäische Gerichtshof bestätigt hat und im Übrigen unstreitig ist, Unterlagenexklusivität gemäß Art. 13 Abs. 4 VO Nr. 2309/93 nur bis zum 15. Juli 2008 (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-385/08, EU Kommission ./. Republik Polen - juris Rn. 20).

    Ebenso wenig lässt sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darauf ein Hinweis entnehmen (vgl. etwa Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-385/08, EU-Kommission ./. Republik Polen - juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 19.14

    Arzneimittelrechtliche Zulassung; Genehmigung; Inverkehrbringen von Arznei-;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Die Zulassung hierfür hatte die Beigeladene zu 2 am 14. Mai 2007 im dezentralisierten Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt und mit Zulassungsbescheid vom 21. Mai 2008 (gemeinsam mit zwei weiteren Zulassungen, von denen eine Gegenstand des Verfahrens BVerwG 3 C 19.14 ist) für das Arzneimittel "Clopidogrel YES 75 mg Filmtabletten" mit der Zulassungsnummer ... erhalten.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Aussichtslosigkeit darf nur angenommen werden, wenn sie offensichtlich ist und sich ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung aufdrängt; der vor den Zivilgerichten zu führende Prozess darf nicht auch in den von der Feststellung der Rechtswidrigkeit unabhängigen Teilen gleichsam vorweggenommen werden (BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Das gewinnt gerade in Fällen Bedeutung, in denen ein Verwaltungsakt fortlaufend ausgenutzt werden kann, so wie die streitige arzneimittelrechtliche Zulassung das Inverkehrbringen des Arzneimittels über die gesamte Dauer ihrer Wirksamkeit erlaubte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62.11 - NVwZ 2012, 510 Rn. 13).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Nach § 141 Satz 1 i.V.m. § 127 VwGO ist eine Anschlussrevision nicht an den Rahmen gebunden, der durch die Zulassung der Revision eröffnet worden ist (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 - NVwZ 2015, 301 Rn. 23 f.; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, § 141 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis liegt in der behaupteten Verletzung des Rechts der Klägerin, das von ihr entwickelte Arzneimittel Plavix® und die dazu erstellten Unterlagen exklusiv verwerten zu dürfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-368/96
    Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezeichnet die Gesamtregelung als exklusiven Unterlagenschutz: Sie verleiht dem Inhaber der Rechte an einer Arzneispezialität (dem Vorantragsteller des Referenzarzneimittels) ein ausschließliches Recht zur Verwertung der Ergebnisse seiner pharmakologischen, toxikologischen sowie ärztlichen oder klinischen Versuche, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab der ersten Zulassung seines Erzeugnisses in der Gemeinschaft zu den Akten genommen wurden (EuGH, Urteile vom 3. Dezember 1998 - C-368/96, Generics u.a. - Slg. I-7967 Rn. 81 und vom 22. Dezember 2010 - C-385/08, EU Kommission ./. Republik Polen - juris Rn. 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - 13 A 537/16

    Widerspruch gegen die Rücknahme einer erteilten arzneimittelrechtlichen Zulassung

    Zur Begründung ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung gegen das Urteil vom 26. Januar 2016 führt die Beigeladene ergänzend zu ihrem erstinstanzlichen Vortrag aus: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, wonach die Verletzung eines Erstantragstellers in Unterlagenschutzrechten nicht über das Ende der Schutzfrist hinausreiche, sei zum zentralen Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 ergangen und auf das vorliegende nationale Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz nicht übertragbar.

    vgl. zum zentralen Zulassungsverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, juris, Rn. 27, und OVG NRW, Urteil vom 4. Juli 2013 - 13 A 2788/10 -, juris, Rn. 101 ff.; zum nationalen Verfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 13 B 201/18 -, juris, Rn. 26, und vom 27. April 2015 - 13 B 1484/14 -, juris, Rn. 17 ff. m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, juris, Rn. 31 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, juris, Rn. 34.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, juris, Rn. 32 ff.

    vgl. zu dieser Fragestellung BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, juris, Rn. 32.

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da das Bundesverwaltungsgericht die wesentliche entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 - geklärt hat.

  • VG Köln, 06.10.2020 - 7 K 2284/18
    Die Beigeladene verwies in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BVerwG vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 -, "E. ".

    Die Entscheidung des BVerwG, NVwZ-RR 2016, 504, 505 sei nicht einschlägig, weil sie die einheitliche zehnjährige Schutzfrist betreffe.

    Hinsichtlich der Frage der Voraussetzungen der "Verwertung" geschützter Unterlagen bezieht sich die Beigeladene auf BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22.09.2016 - 13 A 2378/14 -, vom 07.04.2016 - 13 B 28/16 -, vom 27.11.2014 - 13 B 950/14 -, vom 30.08.2012 - 13 B 733/12 -, vom 31.03.2009 - 13 B 1169/08 -, vom 26.09.2008 - 13 A 1169/08 - und vom 26.06.2008 - 13 B 345/08 -, jeweils m.w.N.; vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 und 19.14 -, hierzu Beschlüsse vom 08.12.2016 - 3 C 9.16 und 3 C 10.16 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.05.2018 - 13 B 201/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 - 13 B 1484/14 - und Urteil vom 04.07.2013 - 13 A 2788/10 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.05.2018 - 13 B 201/18 - BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 - OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 - 13 B 1484/14 - und Urteil vom 04.07.2013 - 13 A 2788/10 -.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2021 - L 28 KR 329/20

    AMNOG-Verfahren - Nutzenbewertung - Erstattungsvereinbarung - Schiedsspruch -

    Hierdurch wurde die vormalige Rechtsgrundlage für den Unterlagenschutz in Art. 13 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 2309/93 durch die sogenannte 8+2+1-Regelung ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 - juris Rn. 21 [Clopidogrel-Hydrogensulfat]).

    Das hiermit geschaffene exklusive Verwertungsrecht soll forschende Arzneimittelhersteller für mindestens zehn Jahre vor einer wirtschaftlich beeinträchtigenden Nutzung ihrer für die Zulassung des Referenzarzneimittels bedeutsamen Versuchsergebnisse durch Konkurrenten schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 - Rn. 32 [Clopidogrel-Hydrogensulfat]).

  • VG Köln, 25.01.2018 - 7 L 4867/17
    Die Beigeladene verwies in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BVerwG vom 10.02.2015 - 3 C 18.14 -, "Clopidogrel".

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 und 3 C 19.14 - zum Unterlagenschutz nach Art. 13 Abs. 4 der VO (EWG) Nr. 2309/93; ferner: Beschluss der Kammer vom 15.12.2014 - 7 L 1502/14 - OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2008 - 13 B 1169/08 -.

    Dem entspricht es, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Vermutung dafür annimmt, dass sich die Zulassung tatsächlich auf geschützte Unterlagen stützt,               vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 und 3 C 19.14 -, solange nicht klar und eindeutig dargetan ist, dass die geschützten Unterlagen für die Zulassung in keiner Weise erheblich waren.

  • VG Köln, 25.01.2018 - 7 L 4874/17
    Die Beigeladene verwies in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BVerwG vom 10.02.2015 - 3 C 18.14 -, "Clopidogrel".

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 und 3 C 19.14 - zum Unterlagenschutz nach Art. 13 Abs. 4 der VO (EWG) Nr. 2309/93; ferner: Beschluss der Kammer vom 15.12.2014 - 7 L 1502/14 - OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2008 - 13 B 1169/08 -.

    Dem entspricht es, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Vermutung dafür annimmt, dass sich die Zulassung tatsächlich auf geschützte Unterlagen stützt, vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 und 3 C 19.14 -, solange nicht klar und eindeutig dargetan ist, dass die geschützten Unterlagen für die Zulassung in keiner Weise erheblich waren.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16

    Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH; Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrügen der Klägerinnen und der Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 3 C 18.14 - werden zurückgewiesen.

    Die von beiden Klägerinnen und der Beigeladenen zu 2 erhobenen Anhörungsrügen gegen das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 3 C 18.14 - sind unbegründet.

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19

    Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen

    Eine sachnähere oder wirksamere Klageart als die Feststellungsklage ist damit nicht ersichtlich (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:101215U3C18.14.0] - Buchholz 418.32 AMG Nr. 71 Rn. 18).
  • OVG Thüringen, 26.09.2019 - 3 KO 161/11

    Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR

    Die bloße Absicht, einen Schadensersatzprozess zu führen, rechtfertigt eine erst zu erhebende Feststellungsklage schon wegen der Subsidiaritätsklausel (§ 43 Abs. 2 VwGO) nicht; wurde die Feststellungsklage aber erhoben, als das Rechtsverhältnis noch kein vergangenes (erledigtes) war, so legitimiert der beabsichtigte Schadensersatzprozess die begehrte Feststellung noch weiterhin (BVerwG, Urteile vom 11.03.1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172 und vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 - NVwZ-RR 2016, 504 Rdn. 18; Happ, § 43, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., Rdn. 34).
  • OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; räumlicher

    Die bloße Absicht, einen Schadensersatzprozess zu führen, rechtfertigt eine erst zu erhebende Feststellungsklage schon wegen der Subsidiaritätsklausel (§ 43 Abs. 2 VwGO ) nicht; wurde die Feststellungsklage aber erhoben, als das Rechtsverhältnis noch kein vergangenes (erledigtes) war, so legitimiert der beabsichtigte Schadensersatzprozess die begehrte Feststellung noch weiterhin (BVerwG, Urteile vom 11.03.1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172 und vom 10.12.2015 - 3 C 18.14 - NVwZ-RR 2016, 504 Rdn. 18; Happ, § 43 , in: Eyermann, VwGO , 15. Aufl., Rdn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - 9 B 966/20

    Antrag von pharmazeutischen Unternehmen im Wege der einstweiligen Anordnung auf

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 -, NVwZ-RR 2016, 504 = juris Rn. 21 ff., und vom 15. Dezember 2011 - 3 C 41.10 -, MedR 2012, 603 = juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Urteile vom 22. September 2016 - 13 A 2378/14 -, PharmR 2017, 105 = juris Rn. 36 ff., und vom 25. Juni 2018 - 13 A 537/16 -, juris Rn. 36 ff.
  • VG Köln, 19.01.2017 - 7 L 1864/16

    Begründung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Generikums im Rahmen der

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 9.19

    Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse im Umgang mit den Arzneimitteln im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 B 201/18

    Erteilung einer Zulassung eines Arzneimittels mit der Kombination der Wirkstoffe

  • VG Köln, 08.08.2017 - 7 L 98/17
  • VG Köln, 09.01.2023 - 7 L 1768/22
  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 8 ZB 18.672

    Unwirksamkeit eines wasserrechtlichen Bescheids

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 19.14

    Kommission / Polen

  • OVG Thüringen, 25.10.2018 - 3 KO 745/13

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall der nicht erteilten

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