Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.08.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00   

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BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,2959)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,2959)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,2959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückgabe von Betrieben - Referenzmengenberechnung - Molkereien - Bescheinigungsverfahren - Abgabenerhebungsverfahren - Landesstellen - Bundesfinanzverwaltung - Pächterschutz - Referenzmengenübergang

  • Judicialis

    Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 1; ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 4; ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; Mil... ch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 10; ; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der Molkereien (Käufer); Bescheinigungsverfahren, Abgabenerhebungsverfahren, Landesstellen; Bundesfinanzverwaltung; Pächterschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 28 (Ls.)
  • DVBl 2002, 419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 3 B 34.95

    Rückgabe ganzer Betriebe - Versagung von Pächterschutz

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Die Frage, ob die Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe eines ganzen Betriebs an den Verpächter mit höherrangigem Recht vereinbar sei, ist vom erkennenden Senat in zahlreichen Entscheidungen bejaht worden (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 91; Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 108).

    Ebenso wird in dem Beschluss vom 17. Mai 1995 (- BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 Nr. 108) hervorgehoben, dass die differenzierte deutsche Pächterschutzregelung auch die Interessen künftiger Pächter im Auge habe, bewirtschaftungsfähige Betriebseinheiten vorzufinden und anpachten zu können, so dass von einer willkürlichen Ungleichbehandlung keine Rede sein könne.

  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Im Urteil vom 10. Dezember 1992 (- BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288, 291) wird hierzu u.a. ausgeführt: Der deutsche Verordnungsgeber habe sich bei der Versagung des Pächterschutzes bei Rückgabe ganzer Betriebe nicht in erster Linie von den Interessen des Verpächters leiten lassen, vielmehr habe er vornehmlich den Belangen der milcherzeugenden Landwirte ohne eigenen Grundbesitz Rechnung tragen wollen, die auf die Pachtung von Betrieben angewiesen seien, die in Hinblick auf ihre Referenzmengenausstattung eine rentable Bewirtschaftung ermöglichten.
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Dabei kann offen bleiben, ob in der stillschweigenden Entgegennahme der Käuferberechnung durch das Hauptzollamt ein Feststellungsbescheid zu sehen ist, durch den die Anlieferungs-Referenzmenge des Erzeugers entsprechend der Käuferberechnung hoheitlich festgesetzt wird (in diesem Sinne u.a. BFHE 162, 156 m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Beachten sie diese Kompetenzgrenzen nicht und nehmen abweichende Berechnungen vor, laufen sie Gefahr, dass ihre Bescheinigungen von der Bundesfinanzverwaltung insoweit nicht akzeptiert werden (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1993 - VII R 142/92 - NV 1994, 512).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93

    Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Die Frage, ob die Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe eines ganzen Betriebs an den Verpächter mit höherrangigem Recht vereinbar sei, ist vom erkennenden Senat in zahlreichen Entscheidungen bejaht worden (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 91; Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 108).
  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748).
  • BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
    In dieser Rechtsprechung sah sich der Senat bestätigt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 1994 (C-2/92, Slg. 1994 - 3 I 955).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Nr. 72 ; vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 50.96 - BVerwGE 106, 134 ; vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 19.00 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 136 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 3 C 3.01 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 137).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23047
BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,23047)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,23047)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 3 C 19.00 (https://dejure.org/2001,23047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts im Berufungsverfahren und Revisionsverfahren durch einen Beigeladenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 58.84

    Streitwertfestsetzung durch das Revisionsgericht; Höchstgrenze

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00
    Das bedeutet, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschluss vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00
    Das bedeutet, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschluss vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3).
  • OVG Saarland, 14.06.2007 - 2 R 12/06

    Leitsatz zum PKH-Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe an im Ausland

    Dabei ist davon auszugehen, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1988 - 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschlüsse vom 09.11.1988 - 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3 und vom 01.08.2001 - 3 C 19.00 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6) .
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 7 ME 187/06

    Zulässigkeit eines Sachantrags im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei

    Der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags der Rechtsmittelführerin richtet sich grundsätzlich und auch vorliegend nach dem von der Bedeutung für - hier - die Antragsteller abhängigen Streitwert (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001 - 3 C 19.00 -, Buchholz § 14 GKG Nr. 6; Beschl. v. 09.11.1988 - 4 B 185.88 -, NVwZ-RR 1989, 280).
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