Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.07.1999

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   BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98   

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BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1998,6152)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1998,6152)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1998,6152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98
    Damit sind die wegen der Notwendigkeit der raschen Abwicklung massenhafter Verfahren im übrigen stark pauschalierten Rückforderungsvoraussetzungen nach § 349 LAG (vgl. dazu auch die verfassungsrechtlichen Erwägungen des Senats im Urteil vom 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 10.97 BVerwGE 105, 110 ) nicht vereinbar.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98
    Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist ausgeschlossen (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 13.98 -).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98
    Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bestandes oder Fortbestandes eines angefochtenen Verwaltungsakts richtet sich nicht nach Prozeßrecht, sondern nach dem jeweiligen materiellen Recht (vgl. Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 DVBl 1993, 612 für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung unter Hinweis auf die bestehende Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Das folge daraus, dass die alte Fassung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG mit Art. 3 GG vereinbar gewesen sei, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98) bestätigt habe.

    Vielmehr führen diese Gestaltungsmöglichkeiten dazu, dass die neue Fassung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, obwohl auch die alte Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar war (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98).

    Zwar lassen die Regelungen über die Kriegsschadenrente in §§ 263 ff. LAG deren vorwiegend sozialen Charakter bei den Kriterien für ihre Gewährung (Unterhaltssicherung, Bedürftigkeit) erkennen, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 19.98) ausgeführt hat.

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des

    Zwar war nach der ursprünglichen Fassung des § 349 LAG die Rückforderung von Kriegsschadenrente ausgeschlossen (vgl. § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG sowie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 7), doch wurde dies mit dem 33. LAG-Änderungsgesetz vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) durch Anfügung eines zweiten Halbsatzes in § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG geändert.
  • BVerwG, 06.09.2004 - 3 B 20.04

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes; Zulässigkeit der

    8 Zum einen lässt die Beschwerdebegründung außer Acht, dass der Senat sich mit der Problematik und der Frage der Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf § 349 LAG bereits ausführlich in zahlreichen Entscheidungen auseinander gesetzt hat (vgl. etwa Urteile vom 18. Mai 2000 BVerwG 3 C 9.99 VIZ 2000, 596 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8; 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 19.98 IFLA 1999, 19 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 7; 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 37.97 BVerwGE 107, 294; 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 40.96 BVerwGE 105, 106 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3; 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 10.97 BVerwGE 105, 110; 6. Mai 1997 BVerwG 3 C 38.96 Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 2; 3. November 1994 BVerwG 3 C 32.93 Buchholz 427.6 § 20 a BFG Nr. 2).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 3 B 88.03

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Rückforderung

    Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Senats zur Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente gewährt worden sind (Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98 - VIZ 1999, 209), hinsichtlich der von der Revision sinngemäß aufgeworfenen und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 1 BvR 1751/00 -) bislang ausdrücklich offen gelassenen Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG in der Fassung des 33. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) fortzuentwickeln.
  • BVerwG, 28.09.2004 - 3 B 40.04

    Geltendmachung der Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem

    Zum einen lässt die Beschwerdebegründung außer Acht, dass der Senat sich mit der Problematik und der Verfassungsproblematik im Hinblick auf § 349 LAG bereits ausführlich in zahlreichen Entscheidungen auseinander gesetzt hat (vgl. etwa Urteile vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - VIZ 2000, 596 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8; 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 19.98 - IFLA 1999, 19 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 7; 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294; 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 40.96 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3; 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 106 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3; 6. Mai 1997 - BVerwG 3 C 38.96 - Buchholz 427.2 § 349 LAG Nr. 2; 3. November 1994 - BVerwG 3 C 32.93 - Buchholz 427.6 § 20 a BFG Nr. 2).
  • VG Arnsberg, 14.12.2001 - 13 K 1358/99

    Rückforderung von in Form von Kriegsschadenrente erbrachten

    Der Gesetzgeber hat in § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG in der Fassung des 32. LAG ÄndG, wonach es (u.a.) bei den geleisteten Zahlungen an Kriegsschadenrente sein Bewenden hat, einen Rückforderungsausschluss normiert, vgl. so ausdrücklich: BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 3 C 13.98 - und - 3 C 19.98 - , und dadurch eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass in den in Rede stehenden Fällen keine Rückforderung erfolgen, d.h. diese Sachverhalte (Gewährung von Lastenausgleich in Form der Kriegsschadenrente und Rückforderungsmöglichkeit dieser Leistungen) endgültig abgeschlossen sein sollen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1999 - 3 C 19.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20163
BVerwG, 02.07.1999 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1999,20163)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1999 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1999,20163)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 3 C 19.98 (https://dejure.org/1999,20163)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Berichtigung des Tatbestandes

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