Weitere Entscheidung unten: AG Geislingen/Steige, 20.04.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04   

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BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04 (https://dejure.org/2004,4450)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 3 C 2.04 (https://dejure.org/2004,4450)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 3 C 2.04 (https://dejure.org/2004,4450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 19 a; SGB XI §§ 9, 72 Abs. 3, § 82 Abs. 2 und 4; LPflegeHG §§ 1, 2 Abs. 1, §§ 3, 8 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 12
    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; Betreuungsbereich; Berufsfreiheit; Wettbewerbsverzerrung; Sozialstation; Ambulantes-Hilfe-Zentrum; Trägervielfalt; verfassungskonforme Auslegung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 19 a
    Ambulantes-Hilfe-Zentrum; Ambulantes-Hilfe-Zentrum; Bedarfsplan; Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Berufsfreiheit; Betreuungsbereich; Betreuungsbereich; Bundeskompetenz; Förderungsanspruch; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlung; Investitionsförderung; ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Regelung der Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste durch das Land; Aufteilung der Landkreise und kreisfreien Städte in überschneidungsfreie Betreuungsbereiche; Förderung eines Pflegedienstträgers pro Betreuungsbereich; Förderung außerhalb der Aufnahme in den ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 a; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 72 Abs. 3; ; SGB XI § 82 Abs. 2; ; SGB XI § 82 Abs. 4; ; LPflegeHG § 1; ; LPflegeHG § 2 Abs. 1; ; LPflegeHG § 3; ; LPflegeHG § 8 Abs. 2; ; LPflegeHG § 10 Abs. 1; ; LPflegeHG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft, hier: Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen - ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; Betreuungsbereich; Berufsfreiheit; Wettbewerbsverzerrung; Sozialstation; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Dazu hat das Berufungsgericht auf sein Urteil in dem Parallelverfahren BVerwG 3 C 45.03 Bezug genommen.

    In dem Verfahren BVerwG 3 C 45.03 wird der Förderbetrag mit 40 000 EUR angesetzt.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme hat es aber als so schwerwiegend angesehen, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des aufnahmebegehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung diesen Vorrang verdienen können (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - BA S. 11 und vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - BA S. 10).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist seit langem anerkannt, dass als Einschränkung der Berufsfreiheit nicht allein Gebote und Verbote in Betracht kommen; es genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28, 37).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber einer Prüfung der Bedarfnotwendigkeit eine bewusste Absage erteilt (vgl. BTDrucks 12/5262 S. 136).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme hat es aber als so schwerwiegend angesehen, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des aufnahmebegehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung diesen Vorrang verdienen können (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - BA S. 11 und vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - BA S. 10).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Dazu stützt sich das Bundessozialgericht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1997 (2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106) über das Verhältnis der Sachgesetzgebungskompetenz zur Steuergesetzgebungskompetenz.
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Daraus hat der Senat im Beschluss vom 23. Dezember 1998 (BVerwG 3 B 22.98 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 283 = NVwZ-RR 1999, 316) die Folgerung gezogen, es sei festzustellen, dass das Elfte Buch Sozialgesetzbuch nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte keine verbindlichen Regelungen darüber enthält, nach welchen Maßstäben die Länder Fördermittel für Investitionen in Pflegeeinrichtungen bereitzustellen und zu vergeben haben; dies sei allein der Landesgesetzgebung vorbehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 9 S 2206/01

    Förderung von Pflegeheimen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14. Mai 2002 (9 S 2206/01 - UA S. 27) der Beschränkung der Förderung auf einzelne als bedarfsnotwendig qualifizierte Anbieter wegen der erheblichen Benachteiligung der übrigen Anbieter eine Verdrängungstendenz zugesprochen, die nach ihrer Intensität einer objektiven Berufszulassungsschranke gleichkommen könne und sich dann nur durch überragend wichtige Gemeinschaftsgüter rechtfertigen ließe.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04
    Insbesondere im Hinblick auf die mit der Aufnahme in den Krankenhausplan verbundene Förderung von Investitionskosten hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit bei staatlicher Planung und Subventionierung mit berufsregelnder Tendenz möglich ist und dass der Aufnahme in den Krankenhausplan nach § 8 KHG eine solche berufsregelnde Tendenz zukommt (vgl. Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209, 223 f.).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    In dem Verfahren BVerwG 3 C 2.04 wird der Förderbetrag mit 32 409 EUR angesetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 9 SO 12/22

    Ausschreibung von Schulbegleitungen gestoppt

    Bemühen sich mehrere freie Träger um die Durchführung von Eingliederungshilfemaßnahmen, so steht ihnen auf der Grundlage der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsausübungsfreiheit ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung und chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu (BVerwG Urteil vom 13.05.2004 - 3 C 2/04; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.09.2004 - 12 B 1390/04; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021 - 12 CE 21.2846 zum Jugendhilferecht).

    Wie ausgeführt hat der Antragsteller aufgrund seiner Berufsausübungsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG einen Anspruch auf gleichberechtigten diskriminierungsfreien Marktzugang ohne rechtswidrige Privilegierung anderer Anbieter (BVerwG Urteil vom 13.05.2004 - 3 C 2/04; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.09.2004 - 12 B 1390/04; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021 - 12 CE 21.2846; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 05.12.2019 - L 7 AS 171/19; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.11.2017 - L 7 AS 1956/17 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    Bemühen sich mehrere freie Träger um die Durchführung von Eingliederungshilfemaßnahmen, so steht ihnen auf der Grundlage der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsausübungsfreiheit ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung und chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu (BVerwG Urteil vom 13.05.2004, 3 C 2/04, Rn. 19, juris; OVG NRW Beschluss vom 27.09.2004, 12 B 1390/04, Rn. 2 f., juris; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021, 12 CE 21.2846, Rn. 4, juris; LSG NRW Beschluss vom 26.01.2022, L 9 SO 12/22 B ER, Rn. 13, juris).

    Aus dieser grundsätzlichen Ausgestaltung der Leistungserbringung folgt ein Vorrang des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses und damit ein Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren (so auch im Ergebnis BVerwG Urteil vom 13.05.2004, 3 C 2/04, Rn. 22 ff., juris, zu Exklusivverträgen für ambulante Pflegedienste; LSG NRW Beschluss vom 26.01.2022, L 9 SO 12/22 B ER, Rn. 17 ff., juris, zu §§ 123 ff. SGB IX; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021, 12 CE 21.2846, Rn. 1 ff., juris, zu §§ 13, 13a, 77 ff. SGB VIII; OVG NRW Beschlüsse vom 27.09.2004, 12 B 1390/04, Rn. 4 ff., juris, zu §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz ; und vom 18.03.2005, 12 B 1931/04, Rn. 2 ff., juris, zu §§ 31, 77 ff. SGB VIII; OVG Berlin Beschluss vom 04.04.2005, 6 S 415.04, Rn. 18 ff., juris, zu §§ 27 ff. 35a, 41, 75 ff. SGB VIII; VG Darmstadt Beschluss vom 29.02.2016, 5 L 652/15.DA, Rn. 50 ff., juris, zu §§ 77 ff. SGB VIII; Krohn in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 11/2020, § 75 Rn. 37 ff.; Streichsbier in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Auflage 2020, § 75 Rn. 18 ff.; ders. in Grube/Wahrendorf/Flint, 7. Auflage 2020, SGB IX, § 123 Rn. 16 ff.; Mußgnug in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 130 GWB Rn. 27; Glahs/Rafii, SRa 2016, 169, 175 ff.; Sen, SRa 2017, 90; Bieback NZS 2007, 505, 508; Welti, SGb 2009, 330, 335 f.; a.A. OLG Hamburg Beschluss vom 07.12.2007, 1 Verg 4/07, Rn. 39 ff., juris, zu §§ 75 ff. SGB XII a.F.; Kingreen, VSSR 2006, 379, 381 ff.; Luthe, ZfF 2015, 80, 81 f.; Ziegler, ASR 2009, 208, 211 f.).

    Damit widerspricht die Vergabe aber dem Ziel des Gesetzes, eine die Qualitätssicherung realisierende und das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Angebots- und Trägervielfalt berücksichtigende Versorgungsstruktur sicherzustellen (vgl. auch BVerwG Urteil vom 13.05.2004, 3 C 2/04, Rn. 23 f., juris; vgl. dazu auch die Ausführungen unter Punkt C. II. 1. b.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11305/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf finanzielle Förderung eines ambulanten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 C 2.04 - das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Dies folgt aus der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 C 2.04 - im Hinblick auf die Berufsfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotenen verfassungskonformen Auslegung des Landespflegehilfengesetzes.

    Darüber hinaus belegt der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 Abs. 3 SGB XI , dass die Klägerin die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bietet, unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft steht und das erforderliche Qualitätsmanagement durchführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 C 2.04 -, Seite 5 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 3 C 2.04 - aber ausgeführt, dass eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung eine Abkehr von dem "Gießkannenprinzip" nur rechtfertige, wenn anders eine gleiche sparsame Mittelverwendung nicht möglich wäre; es bestünden aber Möglichkeiten, die Förderung nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Einrichtung zu bemessen oder sie an die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Bewohner zu knüpfen.

    Eine Sachlage, bei der im Rahmen eines Konzeptes zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung unter Berücksichtigung der durch Art. 12 GG geschützten Interessen der privaten Anbieter die flächendeckende Versorgung mit gleichartigen Jugendhilfeangeboten zu gewährleisten war, vgl. zu einer solchen Konstellation: BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 2.04 -, NDV-RD 2004, 120, bestand nicht, so dass eine Einzelfallprüfung, wie sie der Klägerin vorschwebt, nicht in Betracht kam.

  • VG Aachen, 17.11.2020 - 2 K 5676/17

    Verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O., Rn. 80; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 2/04 -, Juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 2/04 -, juris, Rn. 26.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2011 - 4 K 2653/08

    Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 2 EStG

    Als Reaktion auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 13. Mai 2004, Az. 3 C 2/04 und 3 C 45/03, sowie - im Nachgang dazu -, auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Koblenz -OVG Koblenz- vom 17. Dezember 2004 (Az. 12 A 11388/04.OVG, 12 A 11305/04.OVG und 12 A 11459/04.OVG) sei das LPflegeHG aufgehoben und durch das zum 01. Januar 2006 in Kraft getretene Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) ersetzt worden.

    Das BVerwG habe in dem insoweit grundlegenden Urteil vom 13. Mai 2004 (3 C 2/04) diese Förderpraxis für verfassungswidrig im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz angesehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11459/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf finanzielle Förderung eines ambulanten

    Dies folgt aus der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 C 2.04 - im Hinblick auf die Berufsfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotenen verfassungskonformen Auslegung des Landespflegehilfengesetzes.

    Darüber hinaus belegt der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 Abs. 3 SGB XI , dass die Klägerinnen die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten, unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen und das erforderliche Qualitätsmanagement durchführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 C 2.04 -, Seite 5 des Urteilsabdrucks).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 9 SF 2/22

    Für Ausschreibungsverbote sind die Sozialgerichte zuständig!

    Bemühen sich mehrere freie Träger um die Durchführung von Eingliederungshilfemaßnahmen, so steht ihnen auf der Grundlage der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsausübungsfreiheit ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung und chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu ( BVerwG Urteil vom 13.05.2004 - 3 C 2/04; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.09.2004 - 12 B 1390/04; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021 - 12 CE 21.2846 zum Jugendhilferecht).

    Wie ausgeführt hat der Antragsteller aufgrund seiner Berufsausübungsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG einen Anspruch auf gleichberechtigten diskriminierungsfreien Marktzugang ohne rechtswidrige Privilegierung anderer Anbieter ( BVerwG Urteil vom 13.05.2004 - 3 C 2/04; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.09.2004 - 12 B 1390/04; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021 - 12 CE 21.2846; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 05.12.2019 - L 7 AS 171/19; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.11.2017 - L 7 AS 1956/17 B ER).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2203/05

    Ansehung des Pflegewohngeldes nach dem Pflegegesetz NRW (PfG NRW) als

    dazu BSG, Urteile vom 28.6.2001 - B 3 P 9/00 R -, BSGE 88, 215, und vom 26.1.2006 - B 3 P 6/04 R -, BSGE 96, 28; BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 2.04 -, NDV-RD 2004, 120, und Beschluss vom 5.9.2003 - 5 B 60.03 -, Juris.
  • BVerwG, 02.03.2005 - 6 BN 7.04

    Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 4 LC 237/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften des ersten Kapitels des SGB X über das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1390/04

    Anspruch auf Unterlassung einer mit Ausschließlichkeitszusage erfolgenden Vergabe

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 7 C 11220/07

    Verhältnis des Normenkontrollverfahrens zu Ministerverordnungen; einschränkende

  • OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05

    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Pflegeeinrichtung;

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 35/19

    Förderung für freie Künstler

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Rechtsprechung
   AG Geislingen/Steige, 20.04.2004 - 3 C 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21054
AG Geislingen/Steige, 20.04.2004 - 3 C 2/04 (https://dejure.org/2004,21054)
AG Geislingen/Steige, Entscheidung vom 20.04.2004 - 3 C 2/04 (https://dejure.org/2004,21054)
AG Geislingen/Steige, Entscheidung vom 20. April 2004 - 3 C 2/04 (https://dejure.org/2004,21054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BDSG § 34 Abs. 1
    Auskunfterteilung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geheimhaltungsrecht eines Vereins im Hinblick auf eine journalistische Tätigkeit; Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung an die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft; Sorgfaltspflicht bei Auskunftserteilung im Bereich von Internet-Domains

  • adresshandel-und-recht.de
  • online-und-recht.de

    Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

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