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   BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09   

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BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2010 - 3 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2010 - 3 C 20.09 (https://dejure.org/2010,2063)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, §§ 13, 46 Abs. 1 und 3; RL (EWG) Nr. 91/439 Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9
    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Eignungsmangel; Überprüfung der Eignung; Alkohol; Alkoholkonsum; Alkoholmissbrauch; Entziehung der ...

  • Burhoff online

    Ausländische Fahrerlaubnis, negatives MPU-Gutachten

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Eignungsmangel; Überprüfung der Eignung; Alkohol; Alkoholkonsum; Alkoholmissbrauch; Entziehung der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1
    Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Alkohol; Alkoholkonsum; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Beweisverwertung; Beweisverwertungsverbot; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Eignungsmangel; Eignungszweifel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • verkehrslexikon.de

    Aberkennung eines EU-Führerscheins auf Grund eines nach Erteilung beigebrachten Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des Gebrauchs eines ausländischen EU-Führerscheins im Inland aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit mangelnder Fahreignung des Inhabers; Anerkennung eines EU-Führerscheins im Inland ohne Fahreignung aufgrund von Alkoholmissbrauch des ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Gebrauchs eines ausländischen EU-Führerscheins im Inland aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit mangelnder Fahreignung des Inhabers; Anerkennung eines EU-Führerscheins im Inland ohne Fahreignung aufgrund von Alkoholmissbrauch des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Negatives MPU-Gutachten und ausländische EU-Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anerkennung ausländischer Führerscheine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 989
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass er diese Befugnis nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins oder aufgrund nach dem Erwerb dieser Fahrerlaubnis eingetretenen Umständen ausüben kann (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - a.a.O. Rn. 38 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 35 f.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    (wie Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 3 C 2.10).

    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2010-04-28, 3 C 2/10, das vollständig dokumentiert ist.

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass er diese Befugnis nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins oder aufgrund nach dem Erwerb dieser Fahrerlaubnis eingetretenen Umständen ausüben kann (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - a.a.O. Rn. 38 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 35 f.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Danach darf es ein Mitgliedstaat ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Schließlich wird mit einer Verwertung des Gutachtens nicht gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen, dessen Einhaltung auch das innerstaatliche Recht verlangt (vgl. BVerfGE 91, 176 ).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügungen (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.), hier also des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2006.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG beschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Urteile vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 2 Rn. 30 und vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15 und 16.09 - juris).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 und vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 und vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten;

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe, sobald die Original-Verschreibung am Sitz der [ Beklagten ] vorliegt - genügt den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung, die insoweit der Arzneimittelsicherheit dienen, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    1.3 Aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens darf die Behörde nur dann gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die fehlende Fahreignung des Betroffenen schließen, wenn die Anordnung, eine solche Ausarbeitung beizubringen, rechtmäßig war (vgl. zuletzt BVerwG vom 28.4.2010 Az. 3 C 20.09 RdNr. 31; vom 28.4.2010 Az. 3 C 2.10 RdNrn. 14 und 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Selbst wenn die Verkehrskontrolle am 24.09.2011 rechtswidrig erfolgt sein sollte, schafft das Ergebnis der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung eine neue Tatsache, die - ebenso wie das negative Ergebnis eines rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachtens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 20.09 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 7) - zum Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Kraftfahrer verwertet werden darf.
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Rechtfertigung eines Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit bei Gefährdung der

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe des Arzneimittels, sobald das Original der Verschreibung am Sitz der Versandapotheke vorliege - genüge den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung nicht (Berufungsurteil, Umdruck S. 21 f. unter B II 2 e bb und cc; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 484 [juris Rn. 86]).
  • VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Geht man von einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Bezug auf die Klasse BE am 4. September 2009 aus, so ergibt sich der gemeinschaftsrechtliche Maßstab für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABI L 403 S. 18), sogenannte 3. Führerscheinrichtlinie, nach deren Art. 18 Satz 2 der Art. 11 Abs. 1 und 3 bis 6 mit den Regelungen über den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung von Führerscheinen ab dem 19. Januar 2009 gilt und damit zwingend anzuwenden ist (vgl. auch BVerwG vom 28.4.2010 3 C 20/09, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in neueren Verfahren von der Rechtswidrigkeit von Begutachtungsanforderungen ausgegangen ist, die an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis gerichtet worden waren, ohne dass Verhaltensweisen oder Umstände nach der Fahrerlaubniserteilung im Ausland die vormaligen Fahreignungszweifel aktualisiert hätten, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 3 C 2.10 , juris, Rn. 27 f. (= BVerwGE 137, 10 = NJW 2010, 3318 = NZV 2010, 586), und 3 C 20.09, juris, Rn. 26 f. (= NWVBl. 2010, 390), betraf das ausschließlich Fälle, in denen der europarechtlichen Zulässigkeit der Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis nicht abschließend nachgegangen worden ist bzw. nachgegangen werden musste.
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 155/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe, sobald das Original der Verschreibung am Sitz der Beklagten vorliege - genüge den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung nicht (Berufungsurteil, Umdruck S. 20 f. unter B II 2 e bb; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 484 [juris Rn. 86]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei freiwilliger Vorlage eines wegen der

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in neueren Verfahren von der Rechtswidrigkeit von Begutachtungsanforderungen ausgegangen ist, die an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis gerichtet worden waren, ohne dass Verhaltensweisen oder Umstände nach der Fahrerlaubniserteilung im Ausland die vormaligen Fahreignungszweifel aktualisiert hätten, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 3 C 2.10 , juris, Rn. 27 f. (= BVerwGE 137, 10 = NJW 2010, 3318 = NZV 2010, 586), und 3 C 20.09, juris, Rn. 26 f. (= NWVBl. 2010, 390), betraf das ausschließlich Fälle, in denen der europarechtlichen Zulässigkeit der Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis nicht abschließend nachgegangen worden ist bzw. nachgegangen werden musste.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung schafft eine neue Tatsache, die - ebenso wie das negative Ergebnis eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 20.09 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 7) - zum Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Kraftfahrer verwertet werden darf.
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

  • VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17

    Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.406

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

  • VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 16 A 1394/09

    Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens einer erworbenen polnischen

  • VG Würzburg, 14.10.2020 - W 6 S 20.1421

    Führen von Kraftfahrzeugen, Medizinisch-psychologisches Gutachten,

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2011 - 2 O 20/11

    Anordnung der Vorlage eines jagdrechtlichen Zuverlässigkeits- und

  • VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 7 S 18.818

    Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum - Anforderungen an die Begutachtung

  • VG Würzburg, 28.03.2018 - W 6 K 17.1524

    Cannabis, Cannabiskonsum, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Marihuana,

  • VG München, 28.04.2011 - M 1 S 11.1309

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbene EU-Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 C 10.745

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.507

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechische Republik) auf

  • VG München, 30.06.2010 - M 6b S 10.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; negatives Gutachten

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