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   BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97   

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BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97 (https://dejure.org/1998,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1998 - 3 C 21.97 (https://dejure.org/1998,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1998 - 3 C 21.97 (https://dejure.org/1998,2624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Restitutionsberechtigte; Funktionsnachfolge

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; EV Art. 22 Abs. 4 Sätze 2 bis 6 (entsprechend); ; VZOG § 1 a Abs. 4; ; VZGO § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung bei Funktionsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    a) Der erkennende Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß für die Gebiete neuer Bundesländer errichtete Kassenärztliche Vereinigungen Funktionsnachfolgerinnen der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EV in Verbindung mit § 11 Abs. 3 VZOG sein können (vgl. Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 - BVerwGE 102, 223 ).

    b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Funktionsnachfolge im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EV in Verbindung mit § 11 Abs. 3 VZOG entschieden, daß die im Vergleich zum früheren Rechtsträger überwiegend gleiche Funktionsausübung durch den neuen Rechtsträger die erforderliche sowie ausreichende Bedingung darstellt (vgl. das Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 a.a.O. m.w.N.).

    Freilich spricht nach dem Akteninhalt einiges dafür, daß die beanspruchten Vermögenswerte nach dem 8. Mai 1945 "unentgeltlich zur Verfügung gestellt" wurden (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283 ; Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 BVerwGE 102, 223 und Urteil vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 25 ).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Das von den Artikeln 21 und 22 EV erfaßte öffentliche Vermögen sollte mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR lückenlos auf die Träger öffentlicher Verwaltung verteilt werden (vgl. Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283 stRspr).

    Freilich spricht nach dem Akteninhalt einiges dafür, daß die beanspruchten Vermögenswerte nach dem 8. Mai 1945 "unentgeltlich zur Verfügung gestellt" wurden (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283 ; Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 BVerwGE 102, 223 und Urteil vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 25 ).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, daß ein Restitutionsanspruch zur Leistungsfähigkeit der restitutionsberechtigten Körperschaft dadurch beitragen soll, daß er sie mit Vermögen ausstattet, von dem angenommen werden kann, daß es der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 stRspr).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Etwas anderes würde freilich im Hinblick auf die rechtliche Stellung der Beigeladenen als Restitutionsprätendentin dann gelten, wenn ein "restitutionsfester" Zuordnungsanspruch in Rede stünde, wie es bei Art. 22 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EV der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 84.94 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 ; Urteil vom 30. Januar 1997 BVerwG 3 C 6.96 Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 7 ).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Hiervon ist im Ansatz offenbar auch das Verwaltungsgericht ausgegangen und hat deswegen die nicht bundesrechtliche (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Oktober 1954 - 1 BvL 9/51 u. 2/53 - BVerfGE 4, 74 ) und damit nichtrevisible Vorschrift in § 46 RÄO über die Aufgaben der Reichsärztekammer in den Blick genommen.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nämlich, daß der von der Klägerin reklamierte Zuordnungsanspruch eine von der Beigeladenen beanspruchte öffentliche Restitution gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 EV unberührt läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 BVerwG 7 C 16.94 Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 8 , stRspr).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Tatbestandsmerkmal des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Freilich spricht nach dem Akteninhalt einiges dafür, daß die beanspruchten Vermögenswerte nach dem 8. Mai 1945 "unentgeltlich zur Verfügung gestellt" wurden (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283 ; Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 BVerwGE 102, 223 und Urteil vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 25 ).
  • BVerwG, 11.12.1995 - 7 B 414.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine hiervon abweichende Auffassung eine Zuordnung an die Klägerin setze das Nichtvorhandensein eines Restitutionsanspruchs der Beigeladenen voraus möglicherweise auf einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1995 BVerwG 7 B 414.95 (Buchholz 114 § 1 a VZOG Nr. 2) berufen will, würde es übersehen, daß dieser eine Zuordnungskonkurrenz (Zuordnung eines zu Wohnzwecken für MfS-Mitarbeiter genutzten Grundstücks) zwischen der speziellen Regelung in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV einerseits und Art. 22 Abs. 4 EV andererseits und gerade nicht das Verhältnis einer Zuordnung zu einem Restitutionsanspruch betraf.
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Hiernach waren die deutsche Ärzteschaft und damit die Reichsärztekammer (vgl. zu ihr auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1957 - 1 BvR 413/53 und 422/53 - BVerfGE 6, 246 ) berufen, "zum Wohle von Volk und Reich für die Erhaltung und Hebung der Gesundheit, des Erbguts und der Rasse des deutschen Volkes zu wirken".
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
    Die Reichsärztekammer könnte die beanspruchten Vermögenswerte ihrerseits unter rechtsstaatswidrigen Begleiterscheinungen erlangt haben, was zu einer im Vermögenszuordnungsrecht nicht zulässigen Wiederherstellung rechtsstaatswidriger Zustände führte (vgl. Urteil vom 30. November 1995 BVerwG 7 C 42.94 BVerwGE 100, 62 ).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

  • BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Voraussetzungen für einen Anspruch

  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit zu einem - soweit ersichtlich - vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 22. Juli 1995 (BVerwG 7 C 16.94 - juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 9) Folgendes ausgeführt (im Ergebnis ebenso: VG Berlin, Urt. v. 12. Juni 2008 - 29 A 43.08 - juris Rn. 25; VG Meiningen, u. a. Urt. v. 27. März 2006 - 1 K 431/05.Me - juris Rn. 21):.

    Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.; Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13; Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19; Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft;

    Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Entsprechend diesem Begriffsverständnis nimmt das Bundesverwaltungsgericht auch im Vermögenszuordnungsrecht eine Funktionsnachfolge in Anknüpfung an die Wahrnehmung von vergleichbaren öffentlichen Aufgaben an und stellt auf die im Vergleich zum früheren Rechtsträger überwiegend gleiche Funktionsausübung durch den neuen Rechtsträger als erforderliche und ausreichende Bedingung ab (vgl. BVerwG zu § 11 Abs. 3 VZOG, Urteile vom 14.11.1996 - 3 C 27/96 - BVerwGE 102, 223 und vom 24.09.1998 - 3 C 21/97 - VIZ 1999, 26).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen;

    Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98

    Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung;

    Von der Maßgeblichkeit des Kriteriums der Belegenheit für die Rückübertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist der Senat ohne dies nach den Sach- und Streitständen im einzelnen ausführen zu müssen bereits der Sache nach in seinen die Funktionsnachfolge der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland sowie der Reichsärztekammer betreffenden Urteilen vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 (BVerwGE 102, 223) und vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 (VIZ 1999, 26) ausgegangen.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 2.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

    Der erkennende Senat hat sich diese Rechtsauslegung zu eigen gemacht (vgl. Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 -), weil nur mit Hilfe dieser Einschränkung die Wiederherstellung rechtsstaatswidriger Zustände vermieden werden kann.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 11.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

    Der erkennende Senat hat sich diese Rechtsauslegung zu eigen gemacht (vgl. Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 VIZ 1999, 26 = ZOV 1999, 61), weil nur mit Hilfe dieser Einschränkung die Wiederherstellung rechtsstaatswidriger Zustände vermieden werden kann.
  • VG Dresden, 05.11.1998 - 6 K 148/95

    Vorgehen der Nationalsozialisten gegen die freien Gewerkschaften; Überführung

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