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   BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19 (3 C 20.16)   

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https://dejure.org/2020,17914
BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19 (3 C 20.16) (https://dejure.org/2020,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2020 - 3 C 21.19 (3 C 20.16) (https://dejure.org/2020,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 3 C 21.19 (3 C 20.16) (https://dejure.org/2020,17914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Flughafenentgelte / Klagebefugnis / Flughafennutzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Klagebefugnis zur Anfechtung der Genehmigung einer Entgeltordnung; Befugnis von Flughafennutzern zur unmittelbaren Anfechtung der Genehmigung einer Flughafenentgeltordnung durch die unabhängige Aufsichtsbehörde; Fortsetzung eines Rechtsstreits nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Klagebefugnis von Flughafennutzern gegen die Genehmigung einer Entgeltordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14

    Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
    Auf dieses Grundrecht können sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch juristische Personen des Privatrechts berufen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 5. August 2015 - 6 C 8.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:050815U6C8.14.0] - BVerwGE 152, 355 Rn. 12 ff. m.w.N.).

    Das kann sich etwa daraus ergeben, dass an die Stelle eines von den Vertragsparteien vereinbarten Entgelts das genehmigte Entgelt tritt; entsprechende Bestimmungen gibt es im Bereich der Regulierung von Post- und Telekommunikationsentgelten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. August 2015 - 6 C 8.14 - BVerwGE 152, 355 Rn. 12 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2018 - 3 C 20.16

    Flughafenentgelte: EuGH soll Reichweite der Genehmigung der Flughafenentgelte

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 12. April 2018 - 3 C 20.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:120418B3C20.16.0] - (Buchholz 442.40 § 19b LuftVG Nr. 1) das Verfahren ausgesetzt und gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 2009/12/EG, insbesondere von deren Art. 3, Art. 6 Abs. 3 bis 5 und Art. 11 Abs. 1 und 7, eingeholt.

    b) Genügt danach die Billigkeitskontrolle der Flughafenentgelte durch die Zivilgerichte nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, muss der Klägerin - auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2018 - 3 C 20.16 - Buchholz 442.40 § 19b LuftVG Nr. 1 Rn. 34 f.) - ermöglicht werden, die behördliche Genehmigung der Entgeltordnung vor den Verwaltungsgerichten anzufechten.

  • EuGH, 09.11.2017 - C-489/15

    CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
    Es könne nur dann gewährleistet werden, dass die Entgeltpolitik auf alle betroffenen Unternehmen gleich angewandt werde, wenn die Entgelte anhand einheitlicher Kriterien festgelegt würden; die ausschließliche Prüfung nach § 315 Abs. 3 BGB, ob der individuelle Vertrag wirtschaftlich vernünftig sei, genüge hierfür nicht (EuGH, Urteile vom 21. November 2019 Rn. 67 und vom 9. November 2017 - C-489/15, CTL Logistics [ECLI:EU:C:2017:834] - Rn. 74).
  • EuGH, 21.11.2019 - C-379/18

    Deutsche Lufthansa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 21. November 2019 - C-379/18 [ECLI:EU:C:2019:1000] - (N&R 2020, 41) entschieden, dass (1.) die Richtlinie 2009/12/EG und insbesondere ihr Art. 3, ihr Art. 6 Abs. 5 Buchst. a sowie ihr Art. 11 Abs. 1 und 7 dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, nach der ein Flughafenleitungsorgan mit einem Flughafennutzer andere als die nach dieser Richtlinie von diesem Organ festgelegten und von der unabhängigen Aufsichtsbehörde gebilligten Flughafenentgelte festsetzen darf, und dass (2.) die Richtlinie dahin auszulegen ist, dass sie einer Auslegung des nationalen Rechts entgegensteht, wonach es einem Flughafennutzer verwehrt ist, die Genehmigung der Flughafenentgeltordnung durch die unabhängige Aufsichtsbehörde unmittelbar anzufechten, er aber gegen das Flughafenleitungsorgan Klage vor einem Zivilgericht erheben und dort allein geltend machen kann, dass das in der Flughafenentgeltordnung festgesetzte Entgelt, das er zu zahlen habe, nicht der Billigkeit entspreche.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 6 A 3.15

    Anfechtung der Genehmigung der Entgeltverordnung eines Flughafenbetreibers durch

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage mit Urteil vom 22. Juni 2016 - OVG 6 A 3.15 [ECLI:DE:OVGBEBB:2016:OVG6A3.15.0A] - juris als unzulässig abgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2024 - 6 A 6.22

    Flughafenentgeltrichtlinie 2009/12/EG; Genehmigung der Entgeltordnung für einen

    Bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (im Folgenden: Richtlinie 2009/12/EG) kommt der Genehmigungsentscheidung nach § 19b LuftVG privatrechtsgestaltende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2020 - BVerwG 3 C 21.19 u.a. - juris Rn. 6; EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C-379/18 - juris Rn. 71).

    a) Ob bei der Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Genehmigung im Rahmen einer Anfechtung durch Flughafennutzer nur drittschützende Kriterien des § 19b maßgeblich sind und welche dies im Lichte der Richtlinie 2009/12/EG und der Rechtsprechung des EuGH im Einzelnen ggf. sind, z.B. ob es sich bei § 19b Abs. 1 Satz 6 Halbsatz 1 LuftVG lediglich um ein die Flughafenanwohner schützendes Kriterium handelt oder ob aus der Bedeutung des Diskriminierungsverbots, der Transparenz und des Konsultationsgebots, deren uneingeschränkte Beachtung im Interesse der Flughafennutzer sicherzustellen ist und die durch § 19b in nationales Recht umgesetzt sind (EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C-379/18 - juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2020 - BVerwG 3 C 21.19 u.a. - juris Rn. 12), auch eine materiellrechtliche Betroffenheit der Flughafennutzer in eigenen Rechten durch § 19b Abs. 1 Satz 6 Halbsatz 1 LuftVG folgt, da alle Nutzer diese Entgelte zu zahlen haben, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2024 - 6 A 7.22

    Klagebefugnis; Flughafenentgeltrichtlinie; Genehmigung einer Entgeltordnung

    Bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (im Folgenden: Richtlinie 2009/12/EG) kommt der Genehmigungsentscheidung nach § 19b LuftVG privatrechtsgestaltende Wirkung im Verhältnis zwischen dem Flughafennutzer und dem Flughafenbetreiber zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2020 - BVerwG 3 C 21.19 u.a. - juris Rn. 6; EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C-379/18 - juris Rn. 71).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2024 - 6 A 8.22

    Klagebefugnis; Flughafenentgeltrichtlinie; Genehmigung einer Entgeltordnung

    Bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (im Folgenden: Richtlinie 2009/12/EG) kommt der Genehmigungsentscheidung nach § 19b LuftVG privatrechtsgestaltende Wirkung im Verhältnis zwischen dem Flughafennutzer und dem Flughafenbetreiber zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2020 - BVerwG 3 C 21.19 u.a. - juris Rn. 6; EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C-379/18 - juris Rn. 71).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2022 - 6 S 52.22

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG; vorläufiger Rechtsschutz;

    Bei der gebotenen unionsrechtskonformer Auslegung unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (im Folgenden: Richtlinie 2009/12/EG) kommt der Genehmigungsentscheidung nach § 19b LuftVG privatrechtsgestaltende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2020 - 3 C 21/19 u.a. - juris Rn. 6 bis 9; EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C 379/18 - NVwZ 2020, 48 Rn. 53).
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