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   BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03, 3 C 24.03   

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BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03, 3 C 24.03 (https://dejure.org/2004,719)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3 C 23.03, 3 C 24.03 (https://dejure.org/2004,719)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3 C 23.03, 3 C 24.03 (https://dejure.org/2004,719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4; LuftVG § ... 29c Abs. 1, 2 und 6, § 31 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19, § 32 Abs. 1 Nr. 13; BGSG § 4, § 14 Abs. 3; VwKostG § 9 Abs. 1; LuftKostV § 1, § 2 Abs. 1, Abschnitt VII Nr. 23 Gebührenverzeichnis
    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; Luftfahrtbehörde; Gebührenkalkulation; Prognoseentscheidung; gerichtliche Kontrolldichte; bewaffneter Schutz der Kontrollstellen; Bestreifung der Sicherheitsbereiche; bewaffnete Standposten ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4
    Bestreifung der Sicherheitsbereiche; Bundesgrenzschutz; Gebührenkalkulation; Gebührenschuldner; Luftfahrtbehörde; Luftsicherheitsgebühr; Prognoseentscheidung; Prozesszinsen; Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; bewaffnete Sicherungsmaßnahmen auf ...

  • Wolters Kluwer

    Feststetzung einer Luftsicherheitsgebühr - Voraussetzungen für die Luftsicherheitsgebühr - Rechtmäßigkeit der Luftsicherheitsgebührenhöhe - Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit nach Luftverkehrsgesetz

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; LuftVG § ... 29c Abs. 1; ; LuftVG § 29c Abs. 2; ; LuftVG § 29c Abs. 6; ; LuftVG § 31 Abs. 1; ; LuftVG § 31 Abs. 2 Nr. 19; ; LuftVG § 32 Abs. 1 Nr. 13; ; BGSG § 4; ; BGSG § 14 Abs. 3; ; VwKostG § 9 Abs. 1; ; LuftKostV § 1; ; LuftKostV § 2 Abs. 1, Abschnitt VII Nr. 23 Gebührenverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; Luftfahrtbehörde; Gebührenkalkulation; Prognoseentscheidung; gerichtliche Kontrolldichte; bewaffneter Schutz der Kontrollstellen; Bestreifung der Sicherheitsbereiche; bewaffnete Standposten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für den bewaffneten Schutz auf Flughäfen unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.3.2004)

    Flughafen-Sicherheitsgebühr zum Teil rechtswidrig // Gericht kippt Aufschlag für bewaffnete Streifen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2916 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 588
  • NVwZ 2004, 991
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Das Berufungsgericht kann sich für seine Auffassung schließlich nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den baden-württembergischen Rückmeldegebühren stützen (Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - NVwZ 2003, 715).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Für ihren Rückzahlungsanspruch kann die Klägerin Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit des bezifferten Anspruchs (vgl. Urteil vom 24. März 1999 - BVerwG 8 C 27.97 - BVerwGE 108, 364 = NVwZ 2000, 77) geltend machen, die hier für die Zeit ab dem 4. September 2002 beantragt wurden.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Die Parteien stehen nicht in einem vertraglichen Austauschverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Hinsichtlich der Prognosen ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt und der zu ihrer Fortschreibung verwendete Prognosefaktor methodisch zutreffend ermittelt wurde (vgl. dazu Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, 189 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Der Rechtsschutzauftrag des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
    Einschränkungen können sich insoweit aus dem einschlägigen Fachrecht ergeben (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ), soweit nämlich die Behörde - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - zu letztverbindlicher Entscheidung ermächtigt ist.
  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493

    Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen //

    Der Gebührentatbestand in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV in der Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 (BGBl I S. 1470) ­ ohne die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. März 2004 (NVwZ 2004, 991) für nichtig erklärten Erweiterungen ­ hat weiterhin Gültigkeit (Ergänzung zu BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. LS 3).

    März 2004 (NVwZ 2004, 991) für nichtig erklärten Erweiterungen ­ hat weiterhin Gültigkeit (Ergänzung zu BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. LS 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) sei eine vor Erlass des Gebührenbescheids durchgeführte Gebührenkalkulation zwingend, deren Fehlen damit ein beachtlicher Mangel.

    16 Für den Rückzahlungsanspruch kann die Klägerin Prozesszinsen in Höhe von 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz (vgl. §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB) ab Rechtshängigkeit des bezifferten Anspruchs, d.h. ab der Erhebung der Leistungsklage am 31. Januar 2003, geltend machen (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 995 m.w.N. seiner Rechtsprechung).

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Nur die hier nicht entscheidungserhebliche Erweiterung des Gebührentatbestands in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses durch die 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 12. Oktober 2000 (BGBl I S. 1470) hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG in Verbindung mit § 29c Abs. 1 LuftVG a.F. als nichtig angesehen (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 991 LS 3).

    Denn der Gebührentatbestand für die Amtshandlung ,,Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise" ist bei der durch die 5. Änderungsverordnung vorgenommenen, vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. März 2004 (a.a.O.) für nichtig erklärten Erweiterung des Gebührentatbestands unverändert geblieben.

    Dabei unterliegt der Verordnungsgeber der strikten Bindung durch das Kostendeckungsprinzip als Veranschlagungsmaxime (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 13 Satz 4 LuftVG; BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 992 f.).

    Die abweichend von der allgemeinen Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG in § 32 Abs. 1 Nr. 13 Satz 4 LuftVG geregelte strikte gesetzliche Bindung an den Kostendeckungsgrundsatz schlägt dabei auch auf diese zweite Stufe der Gebührenfestsetzung durch (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Die in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses der LuftKostV erfolgte Festlegung eines Höchst- und eines Mindestsatzes für die Luftsicherheitsgebühren ist keine Rahmengebühr in dem Sinne, dass der festsetzenden Behörde Ermessen eröffnet wäre (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    37 2.5.1 Nach den vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. März 2004 (a.a.O.) zur gerichtlichen Kontrolle der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühr aufgestellten Grundsätzen ist die zuständige Behörde bei der Festsetzung der Gebührenhöhe für den jeweiligen Flughafen an den Kostendeckungsgrundsatz, d.h. an die Deckung des für die Durchführung der entsprechenden Sicherheitskontrollmaßnahmen notwendigen Personal- und Sachaufwands gebunden.

    Die darin liegende Rücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte bezieht sich jedoch nur auf die einzelnen Kostenpositionen, soweit sie wegen der genannten besonderen Umstände in zulässiger Weise geschätzt oder prognostiziert werden (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Dementsprechend hat sich die Gebührenfestsetzung auch auf der hier maßgeblichen zweiten Stufe an der Deckung der für diese Maßnahmen an dem betreffenden Flugplatz zu erwartenden notwendigen Kosten auszurichten (so ausdrücklich BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Die maßgebliche Bezugseinheit für die Gebührenkalkulation ist somit der jeweilige Flugplatz insgesamt, nicht aber Teile desselben (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 994).

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die entsprechende Geltung der §§ 291, 288 BGB für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche zu einer Verzinsung von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB führt, aber keine ausreichende Analogiebasis besteht, Absatz 2 dieser Vorschrift anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 3 C 23/03, NVwZ 2004, 991, 995).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) sei eine vor Erlass des Gebührenbescheids durchgeführte Gebührenkalkulation zwingend, deren Fehlen damit ein beachtlicher Mangel.

    Für den Rückzahlungsanspruch kann die Klägerin Prozesszinsen in Höhe von 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz (vgl. §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB) ab Rechtshängigkeit des bezifferten Anspruchs, d.h. ab der Erhebung der Leistungsklage am 31. Januar 2003, geltend machen (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 995 m.w.N. seiner Rechtsprechung).

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Nur die hier nicht entscheidungserhebliche Erweiterung des Gebührentatbestands in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses durch die 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 12. Oktober 2000 (BGBl I S. 1470) hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG in Verbindung mit § 29c Abs. 1 LuftVG a.F. als nichtig angesehen (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 991 LS 3).

    Dabei unterliegt der Verordnungsgeber der strikten Bindung durch das Kostendeckungsprinzip als Veranschlagungsmaxime (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 13 Satz 4 LuftVG; BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 992 f.).

    Die abweichend von der allgemeinen Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG in § 32 Abs. 1 Nr. 13 Satz 4 LuftVG geregelte strikte gesetzliche Bindung an den Kostendeckungsgrundsatz schlägt dabei auch auf diese zweite Stufe der Gebührenfestsetzung durch (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Die in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses der LuftKostV erfolgte Festlegung eines Höchst- und eines Mindestsatzes für die Luftsicherheitsgebühren ist keine Rahmengebühr in dem Sinne, dass der festsetzenden Behörde Ermessen eröffnet wäre (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Die darin liegende Rücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte bezieht sich jedoch nur auf die einzelnen Kostenpositionen, soweit sie wegen der genannten besonderen Umstände in zulässiger Weise geschätzt oder prognostiziert werden (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Dementsprechend hat sich die Gebührenfestsetzung auch auf der hier maßgeblichen zweiten Stufe an der Deckung der für diese Maßnahmen an dem betreffenden Flugplatz zu erwartenden notwendigen Kosten auszurichten (so ausdrücklich BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 993).

    Die maßgebliche Bezugseinheit für die Gebührenkalkulation ist somit der jeweilige Flugplatz insgesamt, nicht aber Teile desselben (vgl. BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O. S. 994).

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   BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03   

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  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4; LuftVG § ... 29c Abs. 1, 2 und 6, § 31 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19, § 32 Abs. 1 Nr. 13; BGSG § 4, § 14 Abs. 3; VwKostG § 9 Abs. 1; LuftKostV § 1, § 2 Abs. 1, Abschnitt VII Nr. 23 Gebührenverzeichnis
    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; Luftfahrtbehörde; Gebührenkalkulation; Prognoseentscheidung; gerichtliche Kontrolldichte; bewaffneter Schutz der Kontrollstellen; Bestreifung der Sicherheitsbereiche; bewaffnete Standposten ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4
    Bestreifung der Sicherheitsbereiche; Bundesgrenzschutz; Gebührenkalkulation; Gebührenschuldner; Luftfahrtbehörde; Luftsicherheitsgebühr; Prognoseentscheidung; Prozesszinsen; Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; bewaffnete Sicherungsmaßnahmen auf ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Risikozuschlag und Wagniszuschlag; Festsetzung des Gebührensatzes für einen Flughafen bei Bindung an das Kostendeckungsprinzip; Überprüfung der Gebührenkalkulation auf das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zu den legitimen ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; LuftVG § ... 29c Abs. 1; ; LuftVG § 29c Abs. 2; ; LuftVG § 29c Abs. 6; ; LuftVG § 31 Abs. 1; ; LuftVG § 31 Abs. 2 Nr. 19; ; LuftVG § 32 Abs. 1 Nr. 13; ; BGSG § 4; ; BGSG § 14 Abs. 3; ; VwKostG § 9 Abs. 1; ; LuftKostV § 1; ; LuftKostV § 2 Abs. 1, Abschnitt VII Nr. 23 Gebührenverzeichnis

  • rechtsportal.de

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; Luftfahrtbehörde; Gebührenkalkulation; Prognoseentscheidung; gerichtliche Kontrolldichte; bewaffneter Schutz der Kontrollstellen; Bestreifung der Sicherheitsbereiche; bewaffnete Standposten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für den bewaffneten Schutz auf Flughäfen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 227
  • DVBl 2004, 1040
  • DÖV 2004, 1000
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Für ihren Rückzahlungsanspruch kann der Klägerin Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit des bezifferten Anspruchs (vgl. Urteil vom 24. März 1999 - BVerwG 8 C 27.97 - BVerwGE 108, 364 = NVwZ 2000, 77) geltend machen, hier also ab dem 6. August 2001.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Die Parteien stehen nicht in einem vertraglichen Austauschverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Das Berufungsgericht kann sich für seine Auffassung schließlich nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den baden-württembergischen Rückmeldegebühren stützen (Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - NVwZ 2003, 715).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Der Rechtsschutzauftrag des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Hinsichtlich der Prognosen ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt und der zu ihrer Fortschreibung verwendete Prognosefaktor methodisch zutreffend ermittelt wurde (vgl. dazu Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, 189 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03
    Einschränkungen können sich insoweit aus dem einschlägigen Fachrecht ergeben (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ), soweit nämlich die Behörde - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - zu letztverbindlicher Entscheidung ermächtigt ist.
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Einer der Fälle, in denen sich auch im Bereich der gebundenen Verwaltung Kontrollrestriktionen bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ergeben können (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - DVBl 2004, 1040 ), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Denn im Grundsatz gebietet diese Rechtsschutzgarantie eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - entschieden, dass für die Luftsicherheitsgebühr I der Sach- und Personalaufwand auf den einzelnen Flughäfen maßgeblich ist (BVerwGE 120, 227 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 10 S. 4 f.).

    Vielmehr ist der Begriff der begünstigenden Amtshandlung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu verstehen; es muss also ein Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt werden (Urteil vom 18. März 2004 a.a.O. S. 229 f. bzw. S. 2).

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4646/01

    Zum Vertrauensschutz einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Erhöhung

    Der berechnete Risiko-/Wagniszuschlag werde jedenfalls bereits seit dem Jahr 1999 erhoben und sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in der Revisionsentscheidung vom 18.03.2004 (3 C 24.03) festgestellt habe, rechtswidrig.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 18.03.2004 (3 C 23.03; 3 C 24.03) zur Berücksichtigung eines Wagniszuschlages bei der Berechnung der Luftsicherheitsgebühr folgendes ausgeführt:.

    Auch an einer solchen Differenzierung fehlt es in den "Berechnungsgrundlagen" (Bl. 15 f. des Urteilsumdruckes in dem Verfahren 3 C 24.03).".

    Ob die Erweiterung des Gebührentatbestandes durch die 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG i.V.m. § 29 c Abs. 1 LuftVG nichtig ist, wie es das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.03.2004 (3 C 23.03; 3 C 24.03) entschieden hat, kann für die Entscheidung des vorliegenden Falles dahinstehen, da die Beklagte die Berechnung des ab 01.01.2000 geltenden Gebührensatzes von 8, 70 DM, der dem streitgegenständlichen Bescheid zugrundeliegt, nur Kosten für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise als Amtshandlung, die schon vor der Erweiterung des Gebührentatbestandes durch die 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung gebührenpflichtig waren, zugrundegelegt hat.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2004 (3 C 23.03; 3 C 24.03) schlägt diese Bindung des Verordnungsgebers an das Kostendeckungsgebot auch auf die zweite Stufe der Gebührenbemessung - die Festsetzung der Gebührenhöhe für die einzelnen Flughäfen - durch.

  • VG Sigmaringen, 29.09.2005 - 2 K 2391/04

    Rechtswidrigkeit einer Luftsicherheitsgebühr wegen fehlerhafter Kostenprognose

    Nach diesen Vorschriften ist für Maßnahmen auf dem Flugplatzgelände zum unmittelbaren Schutz der Fluggäste und Luftfahrtunternehmen vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, nämlich die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise einschließlich des bewaffneten Schutzes der Kontrollstellen je Fluggast eine Gebühr von 4, 00 bis 20, 00 DM zu erheben, wobei von den Beteiligten bereits zutreffend berücksichtigt worden ist, dass der weitere Gebührentatbestand (Bestreifung der Sicherheitsbereiche gemäß Rahmenplan Luftsicherheit und bewaffnete Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen) mangels Ermächtigungsgrundlage im LuftVG nichtig ist und damit nicht zur Anwendung gelangen kann (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, BVerwGE 120, 227 ff.).

    Bei der erfolgten Festlegung eines Gebührenhöchst- und Gebührenmindestsatzes ist keine Rahmengebühr, welche der festsetzenden Behörde im Einzelfall Ermessen einräumte, geschaffen worden (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, BVerwGE 120, 227 ff.).

    Sie ist auch berechtigt, Schätzungen vorzunehmen, wenn die genaue Kostenermittlung der Einsatzwerte mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Prognosen ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt und der zu ihrer Fortschreibung verwendete Prognosefaktor methodisch zutreffend ermittelt wurde (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O.).

    Die Kammer vermag die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2004 - 3 C 24/03 -, a.a.O. hinsichtlich der Ausführungen zum Wagniszuschlag nicht in vollem Umfang zu überzeugen.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Daher ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt wurden, ob sich die Prognose methodisch auf ein angemessenes Prognoseverfahren stützen lässt und ob dieses Verfahren konsequent verfolgt wurde (BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 ; BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 7 S. 37, vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155 S. 78 ff. und vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 10 S. 4 f.; vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 12. Aufl. 2006, § 114 Rn. 63 ff., 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Daher ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt wurden, ob sich die Prognose methodisch auf ein angemessenes Prognoseverfahren stützen lässt und ob dieses Verfahren konsequent verfolgt wurde (BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 ; BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 7 S. 37, vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155 S. 78 ff. und vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 10 S. 4 f.; vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 12. Aufl. 2006, § 114 Rn. 63 ff., 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Für solche gesetzlichen Ansprüche fehlt es an einer ausreichenden Analogiebasis für die Heranziehung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Verzugszinsen (vgl. Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Soweit der Prognosespielraum der Behörde reicht, prüft das Gericht eine behördliche Annahme künftiger Entwicklungen nur daraufhin, ob die Behörde von einer vollständig und zutreffend ermittelten Prognosebasis ausgegangen ist, ob sie den gesetzlich gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose - innerhalb dieses Rahmens - sachangemessen und methodisch einwandfrei erarbeitet wurde (BVerfG vom 24.10.2002 BVerfGE 106, 62/152; BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 227/232).

    Soweit der Prognosespielraum der Behörde reicht, prüft das Gericht eine behördliche Annahme künftiger Entwicklungen nur daraufhin, ob die Behörde von einer vollständig und zutreffend ermittelten Prognosebasis ausgegangen ist, ob sie den gesetzlich gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose - innerhalb dieses Rahmens - sachangemessen und methodisch einwandfrei erarbeitet wurde (BVerfG vom 24.10.2002 BVerfGE 106, 62/152; BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 227/232).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Daher ist die Überprüfung durch das Gericht darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt wurden, ob sich die Prognose methodisch auf ein angemessenes Prognoseverfahren stützen lässt und ob dieses Verfahren konsequent verfolgt wurde (BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 ; BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 7 S. 37, vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155 S. 78 ff. und vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 10 S. 4 f.; vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 12. Aufl. 2006, § 114 Rn. 63 ff., 83 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05

    Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für

  • VG Köln, 03.07.2009 - 27 K 3726/07

    Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von 10-stelligen Rufnummernblöcken nach §

  • VG Köln, 03.07.2009 - 27 K 4568/07

    Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von Rufnummernblöcken von 1000

  • VG Schleswig, 19.07.2004 - 3 B 80/04
  • BVerwG, 05.12.2011 - 8 B 53.11

    Abtretungsanzeige analog § 409 BGB bei Verwaltungsverfahren, die auf eine

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085

    Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur

  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 5 UZ 606/06

    Luftsicherheitsgebühr, Vertrauensschutz, Verwaltungspraxis

  • VG Bremen, 14.12.2005 - 6 K 2826/04

    Verwaltungskostenbeitrag

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1113

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554

    Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1114

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VG Saarlouis, 07.04.2009 - 5 K 726/08

    Einzelfragen der Vergütung eines Prüfingenieurs; Beiladung von Bauleiter und

  • VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649

    Rundfunk- und Fernsehrecht

  • VG Saarlouis, 19.02.2008 - 3 K 793/07

    Kosten für die Untersuchung einer Gingko-Kräutermischung

  • VG Saarlouis, 13.06.2007 - 5 K 32/06

    Zum Anspruch eines Prüfingenieurs auf Zahlung der Prüfvergütung vom Bauherrn

  • VG Stuttgart, 14.07.2005 - 3 K 1568/05

    Einem Fluggastkontrolleur darf wegen einmaligen Cannabiskonsums seine Beleihung

  • VG München, 26.02.2008 - M 6a K 06.2175

    Einseitige Erledigerklärung; eigenmächtige Gebührenabbuchung durch die GEZ vom

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