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   BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10   

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BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10 (https://dejure.org/2011,7063)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 3 C 24.10 (https://dejure.org/2011,7063)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 3 C 24.10 (https://dejure.org/2011,7063)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    LuftVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 3; LuftSiG §§ 7, 17; BVerfGG § 31 Abs. 1 und 2; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; VO (EG) Nr. 2320/2002
    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit; luftsicherheitsrechtliche Überprüfung; Luftsicherheitsbehörde; Luftfahrtbehörde; Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben; Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Zweifel an der ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 3
    Altlizenzinhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Bindungswirkung; Datenschutz; Erlaubnis für Luftfahrer; Flugberechtigung; Fluglizenz; Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben; Luftfahrtbehörde; Luftsicherheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Motorsegler; Altlizenzinhaber; luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • Wolters Kluwer

    Auch Altlizenzinhaber haben sich der Überprüfung ihrer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit nach dem Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben zu unterziehen; Überprüfung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit nach dem Gesetz zur Neuregelung von ...

  • rewis.io

    Motorsegler; Altlizenzinhaber; luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Motorsegler; Altlizenzinhaber; luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit; luftsicherheitsrechtliche Überprüfung; Luftsicherheitsbehörde; Luftfahrtbehörde; Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben; Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Zweifel an der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überprüfung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit auch bei Privatpiloten mit Altlizenzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch Piloten mit Altlizenzen müssen Zuverlässigkeitsprüfung machen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Privatpiloten mit Altlizenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2010 - 2 BvL 8/07 und 9/07 - (NVwZ 2010, 1146) festgestellt, dass diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, "soweit danach eine Zuverlässigkeitsprüfung für Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 LuftVG erforderlich ist".

    Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2010 (a.a.O.) steht mit bindender Wirkung (§ 31 Abs. 1 und 2 BVerfGG) fest, dass § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG in der hier maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit danach eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten erforderlich ist, die wie der Kläger im Besitz einer Lizenz für (Land-)Flugzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 LuftVG sind.

    Soweit im Tenor dieser Entscheidung (vgl. BGBl I 2010 S. 885) Nr. 4 des § 1 Abs. 2 LuftVG - statt Nr. 5 - genannt wird, handelt es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit (dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 3 C 20.10), die für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung hat.

    Einwendungen in Bezug auf das Rückwirkungsverbot hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. Mai 2010 (a.a.O.) nicht erhoben, obwohl den beiden Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts jeweils Klagen von Altlizenzinhabern zugrunde lagen und das Vorlagegericht ausdrücklich dargelegt hatte, dass das Überprüfungserfordernis nach seiner Auffassung auch Altlizenzinhaber einschließe.

    Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes ist jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht bindend entschieden hat, nicht zu erkennen (Beschluss vom 4. Mai 2010 a.a.O. Rn. 156).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    (wie Urteil vom gleichen Tag im Verfahren BVerwG 3 C 20.10).

    Soweit im Tenor dieser Entscheidung (vgl. BGBl I 2010 S. 885) Nr. 4 des § 1 Abs. 2 LuftVG - statt Nr. 5 - genannt wird, handelt es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit (dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 3 C 20.10), die für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung hat.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, die einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (grundlegend BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem (Kammer-)Beschluss vom 4. August 2009 für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG angeschlossen (1 BvR 1726/09 - NVwZ 2009, 1429 Rn. 11).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Damit wird der rechtliche Zusammenhang verkannt, in dem die Unschuldsvermutung von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 22, 254 ).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Die Inhaber einer Flugberechtigung haben weder ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht erhöht werden noch darauf, dass deren Durchsetzung unterbleibt oder aufgeschoben wird (vgl. zum Widerruf nach einer Erhöhung der Zuverlässigkeitsanforderungen im Waffenrecht: Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Zudem entspricht die sofortige Anwendbarkeit den Auslegungsgrundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, wonach Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48; BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08

    Widerruf einer vor dem 15.01.2005 erworbenen Luftfahrererlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Der Widerruf ist damit - entgegen der Annahme des Klägers und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH München a.a.O. Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904/08 - ZLW 2009, 721 ) - nicht nur dann zulässig, wenn vom Piloten ursprünglich erfüllte Anforderungen später nicht mehr erfüllt werden.
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist beim Widerruf einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zur Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG a.F.: Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 12. November 2010 - 12 N 71.10 - juris Rn. 11 und VGH München, Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 20 B 148/09 - juris Rn. 7); danach kommt es hier auf den Erlass des Widerspruchsbescheides am 31. Mai 2006 an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 12 N 71.10

    Luftverkehr; Privatpilot; luftsicherheitsrechtliche und luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist beim Widerruf einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zur Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG a.F.: Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 12. November 2010 - 12 N 71.10 - juris Rn. 11 und VGH München, Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 20 B 148/09 - juris Rn. 7); danach kommt es hier auf den Erlass des Widerspruchsbescheides am 31. Mai 2006 an.
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2009 - 20 B 148/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. einer Feststellung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Der ungeschriebene, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori", wonach einem späteren Gesetz Vorrang vor einem früheren Gesetz derselben Rangordnung zukommt, gilt nur im Verhältnis einer Regelung zu einer zweiten Regelung gleicher Normqualität (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - BVerwG 3 C 24.10 -, juris Rn. 26; Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 29.98 -, BVerwGE 111, 200, juris Rn. 25; HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, juris Rn. 43).
  • OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 558/18

    Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Einzelfallgerechtigkeit; Bestandskraft

    Denn danach bestimmt sich u. a. nach den Kriterien der Spezialität, welcher Regelung im Verhältnis zu einer zweiten Regelung gleicher Normqualität der Vorrang zukommt ("lex specialis derogat legi generali"; vgl. statt aller BVerwG, Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 24.10 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 3 S 2439/09

    Windkraftanlage; als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltende

    Die sofortige Anwendbarkeit sämtlicher einschlägiger Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes anstelle der bislang geltenden baurechtlichen Vorschriften des Landesrechts entspricht den Auslegungsgrundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, wonach Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 24.10 -, /90 -, juris Rn. 17 m.w.N. d. Rspr.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 3 L 178/15

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Von diesem Grundsatz ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Gesetz - wie hier - nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 24.10 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Berufung; Visum; Familiennachzug; Kind; China; Nachzug zu einem Elternteil;

    Denn nach den Vorgaben des intertemporalen Verwaltungsrechts erfassen Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle, sofern nicht das Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit etwas anderes bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 24.10 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2013 - 13 A 57/13

    Anwendungsbereich und Geltung der Neufassung des § 38 Abs. 1 S. 2 AsylVfG bzgl.

    Darüber hinaus entspricht die sofortige Anwendbarkeit den Auslegungsgrundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, wonach Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 3 C 24.10 , juris, Rn. 17.
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