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   BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 24.82   

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https://dejure.org/1983,2692
BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 24.82 (https://dejure.org/1983,2692)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1983 - 3 C 24.82 (https://dejure.org/1983,2692)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1983 - 3 C 24.82 (https://dejure.org/1983,2692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialleistungsträger - Festsetzung einheitlicher Pflegesätze - Krankenhaus - Leistungsverbund - Kosten einer Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 523
  • DÖV 1984, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 24.82
    Der erkennende Senat hat ein solches Recht der Sozialleistungsträger bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 2.80 - (BVerwGE 60, 154) für möglich erachtet und dazu ausgeführt, daß durch eine gegen § 17 Abs. 1 KHG verstoßende Festsetzung der Pflegesätze die gesetzlichen Krankenkassen in ihren rechtlich geschützten Interessen verletzt sein könnten.
  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 7/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrisches Krankenhaus - Erteilung einer

    Dabei geht das KHG vom Erscheinungsbild eines einheitlichen Krankenhauses mit verschiedenen - unter Umständen örtlich getrennten - Abteilungen aus (BVerwG Urteil vom 22.9.1983 - 3 C 24.82 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 1 S 6 = juris RdNr 47; BVerwG Beschluss vom 23.4.2001, aaO, juris RdNr 6) .
  • BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 33.98

    Klagebefugnis; Pflegesatzvereinbarung; Vertragsparteien der

    Für die Sozialleistungsträger nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 KHG hat der Senat dies bereits mehrfach ausdrücklich ausgesprochen (vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 24.82 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 9 S 1976/98

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Trägerwechsel

    Da das "Krankenhaus Künzelsau" und das "Krankenhaus Öhringen" bereits wegen den weitgehend parallelen Fachabteilungen nicht als ein einheitliches Krankenhaus anzusehen sind, kann dahingestellt bleiben, ob Voraussetzung für ein solches auch eine zentrale Patientenaufnahme ist, wie das Verwaltungsgericht annimmt (siehe auch Urteil des BVerwG vom 22.09.1983 - 3 C 24/82 - DÖV 1984, S. 393).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 3 B 15.01

    Krankenhaus; Zusammenfassung mehrerer Krankenhäuser; ein Krankenhaus nur bei

    Der beschließende Senat hat bereits im Urteil vom 22. September 1983 (BVerwG 3 C 24.82 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 1 S. 6) festgestellt, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Erscheinungsbild eines einheitlichen Krankenhauses mit verschiedenen - unter Umständen örtlich getrennten - Abteilungen ausgeht, das durch eine umfassende Zusammenarbeit geprägt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95

    Zur Klagebefugnis eines Verbandes der Ersatzkassen; hier: Anfechtung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Sozialleistungsträger einerseits und ihrer Verbände andererseits bereits mehrfach entschieden, daß zwar die Sozialleistungsträger aus eigenem Recht im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage gegen die Genehmigung eines Pflegesatzes befugt sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.9.1983, DVBl. 1984, 523), das Verwaltungsprozeßrecht indessen kein allgemeines Prozeßführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in eigenem Namen kennt und diese Vereinigungen bei Pflegesätzen auch nicht aus eigenem Recht zur Klage befugt sind, sie vielmehr - neben der Beteiligung nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG - ihre Mitglieder beraten und unterstützen können (BVerwG, Beschluß vom 28.2.1980, NJW 1980, S. 1911; vgl. zuletzt Urteil vom 26.10.1995, NVwZ-RR 1996, 532 zu einem Verband der privaten Krankenversicherungen).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 3 C 7.87

    Festsetzung der Krankenhauspflegesätze - Einnahmeverluste eines Krankenhauses -

    Im Hinblick darauf stehen ihnen gegen eine für sie nachteilige Entscheidung die Klage und die Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 24.82 - in Buchholz 451.74 § 18 Nr. 1 und vom 28. November 1985 - BVerwG 3 C 32.84 -).
  • BVerwG, 28.11.1985 - 3 C 32.84
    Aus diesen Regelungen folgt, daß durch eine gegen § 17 Abs. 4 Nr. 3 KHG (1972) verstoßende Festsetzung zu hoher Pflegesätze die Sozialleistungsträger, für die sich daraus nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, in ihren rechtlich geschützten Interessen verletzt sein können (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 24.82 - in Buchholz 451.74 § 18 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1984 - 8 A 38/82

    Festsetzung von Pflegesätzen für stationäre Krankenhausleistungen; Art der

    Wenn der Kläger in diesem Zusammenhang darauf verweist, daß ein Krankenhaus ohne Ambulanz schon aus Gründen der Mindestbesetzung gewisse Leerkosten habe, die durch eine Ambulanz lediglich besser ausgenutzt würden, ohne daß dies mit Mehrkosten verbunden sei, so verkennt er den Grundsatz der individuellen Festsetzung der Pflegesätze für jedes einzelne Krankenhaus, der den §§ 17 und 18 KHG zu entnehmen ist (BVerwG, Urt. vom 22.9.1983 - 3 C 24.82 -, DVBl 1984, 523).
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