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   BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97   

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BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97 (https://dejure.org/1998,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 3 C 25.97 (https://dejure.org/1998,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 3 C 25.97 (https://dejure.org/1998,1255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungsbescheinigung - Qualifikationsgruppe - Industriekaufmann - Facharbeiter - Höherstufung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistung; Berufseingriff; Ausbildungsverhinderung

  • Judicialis

    BerRehaG § 17 Abs. 1; ; BerRehaG § 22 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b; ; SGB VI Anlage 13; ; SGB VI Anlage 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufliche Rehabilitierung - Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 491
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97
    Zwar erwächst der staatlichen Gemeinschaft aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) die Pflicht, Lasten mitzutragen, die ihre Ursache in schicksalshaften Umständen haben, von denen einzelne Teile der Bevölkerung betroffen wurden (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des Senats zum Lastenausgleichsrecht im Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 20.97 -).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Zutreffend hat daher die Beklagte bereits im ursprünglich angefochtenen Feststellungsbescheid und danach in den Rentenbescheiden die Feststellungen des Landesamtes für Soziales und Familie des Freistaats Thüringen im Bescheid vom 6.7.2005 als bindend zugrunde gelegt (vgl in diesem Sinne auch BVerwG Urteil vom 12.2.1998 - 3 C 25/97 - ZOV 1998, 278 f = Bucholz 115, Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 8.11.2007 - L 21 R 327/05 - Juris RdNr 47; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 15.2.2001 - L 3 RJ 11/00 - Juris RdNr 28 f und Urteil vom 10.11.2010 - L 3 R 11/10 - Juris RdNr 29 f) .

    Diesbezüglich hat das BVerwG (Urteil vom 12.2.1998, aaO) bereits darauf hingewiesen, dass eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, einen Anspruch auf vollen Ersatz der Verfolgungsschäden zu gewähren, nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05

    Berufliches Rehabilitierungsverfahren; sozialversicherungspflichtige

    Die Regelungen des Gesetzes knüpfen deshalb an die berufliche Tätigkeit an, die vom Verfolgten zum Zeitpunkt des Eintritts der Verfolgung ausgeübt wurde (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11).

    Für die Berücksichtigung bloß hypothetischer Aufstiegsmöglichkeiten ist im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung kein Raum (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O.).

    Dass er als Maßstab für den Umfang der Ausgleichsleistungen die berufliche Qualifikation bestimmt hat, ist schon unter Berücksichtigung der in der Regel leichteren Feststellbarkeit der Grundlagen und damit der Reduzierung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes sowie der Unsicherheit von hypothetischen Feststellungen über sonstige mögliche Berufsentwicklungen nicht sachwidrig (vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O.).

  • VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung;

    Daher kann auch nicht jede Repressalie, die zu einer Minderung der innegehabten beruflichen Stellung geführt hat, als wieder gutzumachende Verfolgung im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes gelten, so z. B. nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts der Fall eines Betriebsleiters, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl. 1999, 39 f; VG Potsdam, U. v. 24.10.2001, 2 K 2704/98, VIZ 2002, 495 f).

    Der Gesetzgeber hat damit den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung nicht überschritten (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, a. a. O).

    Es handelt sich dabei um einen sogenannten "Aufstiegsschaden", der von der Reglung nicht erfasst wird (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl, 1999, 39 f; VG Meiningen, U. v. 29.10.2003, 1 K 336/99.Me; GB. v. 17.11.2003, 1 K 871/01).

    Das zeigt sich darin, dass als Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen nicht die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit und die damit eventuell verbundene höhere Einkommenschance, sondern die berufliche Qualifikation aufgrund einer Ausbildung gewählt worden ist (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl, 1999, 39 f.).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 BerRehaG jedoch kein Raum für das Nachzeichnen rein hypothetischer Ausbildungs- und Berufsverläufe (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Nr. 11; Beschluß vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 143.98 -).

    Die gesetzliche Anknüpfung der beruflichen Rehabilitation an den ausgeübten oder ausweislich der Ausbildung angestrebten Beruf und nicht an einen hypothetischen Ausbildungs- oder Berufsverlauf ist sinnvoll und von der Praktikabilität geboten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - a.a.O.).

  • VG Meiningen, 28.10.2010 - 8 K 494/09

    Berufliche Rehabilitierung

    Nicht jede staatliche Repressalie, die zu einer Minderung der innegehabten beruflichen Stellung geführt hat, gilt als wider gutzumachende Verfolgung im Sinne des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1998 - 3 C 25/97 -, ThürVBl. 1999, S. 39 f.).

    Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit Schaffung des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes hinreichend nachgekommen ( BVerwG, U. v. 12.02.1998 Az.: 3 C 25/97 ).

    Daher hat auch das Bundesverwaltungsgerichts im Fall eines Betriebsleiters, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte, die Anwendbarkeit des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes abgelehnt ( BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, ThürVBl. 1999, 39 f; VG Potsdam, U. v. 24.10.2001 - 2 K 2704/98 -, VIZ 2002, 495 f).

    Da der Gesetzgeber damit den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung nicht überschritten hat, erweist sich diese gesetzliche Begrenzung der Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auch verfassungsrechtlich als unbedenklich (vgl. ausführlich: BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99

    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen;

    Mit der Möglichkeit einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben, endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BerRehaG (Bestätigung des Urteils vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 -).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - (Buchholz 115 Nr. 11) ausgeführt hat, entfällt die Annahme einer Verfolgung gemäß § 1 Abs. 1 BerRehaG u.a. dann, wenn der Verfolgte einen sozial gleichwertigen Beruf wieder ausüben konnte.

  • VG Halle, 23.03.2012 - 1 A 258/10

    Berufliche Rehabilitierung bei Entlassung aus betriebswirtschaftlichen oder

    Hiernach bezweckt das Gesetz nicht, sämtliche beruflichen Nachteile auszugleichen, sondern nur die im Gesetz ausdrücklich aufgeführten (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 25/97 -, Juris).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht eine berufliche Rehabilitierung in dem mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fall eines Betriebsleiters abgelehnt, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 25/97 -, ZOV 1998, 278, 279).

    Dementsprechend ist eine Rehabilitierung in dem hier vergleichbaren Fall eines Betriebsleiters, der wegen oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wird, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten kann, vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden (Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 25/97 -, Juris).

  • VG Meiningen, 01.11.2007 - 8 K 210/05

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Berufliche

    Daher hat auch das Bundesverwaltungsgerichts im Fall eines Betriebsleiters, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte, die Anwendbarkeit des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes abgelehnt (BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, ThürVBl. 1999, 39 f; VG Potsdam, U. v. 24.10.2001 - 2 K 2704/98 -, VIZ 2002, 495 f).

    Da der Gesetzgeber damit den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung nicht überschritten hat, erweist sich diese gesetzliche Begrenzung der Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auch verfassungsrechtlich als unbedenklich (vgl. ausführlich: BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, a. a. O.).

    Es handelt sich vielmehr um einen so genannten Aufstiegsschaden, der von der Regelung gerade nicht erfasst wird (vgl. u. a. BVerwG, B. v. 26.10.2004 - 3 B 63/04, a. a. O.; U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, a. a. O.; VG Meiningen, U. v. 29.10.2003 - 1 K 336/99.Me -).

  • BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schutzwirkungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zwar begrenzt sind, aber doch nicht nur Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit abdecken, sondern auch Fälle, in denen jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben oder - wie es der Kläger geltend macht - eine Ausbildung abzuschließen (Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 und vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1).

    Damit ist freilich eine hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung oder Ausbildung vorausgesetzt; denn für die Berücksichtigung bloß hypothetischer (Aufstiegs-)Möglichkeiten ist im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung kein Raum (Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O. S. 22).

  • VG Meiningen, 16.01.2014 - 8 K 83/12

    Hypothetische berufliche Chancen als Grundlage für berufliche

    Es kommt nicht darauf an, welche berufliche Stellung jemand möglicherweise erreicht hätte, wenn er den Verfolgungsmaßnahmen nicht ausgesetzt gewesen wäre (BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, ThürVBl. 1999, 39 f).

    Da der Gesetzgeber damit den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung nicht überschritten hat, erweist sich diese gesetzliche Begrenzung der Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auch verfassungsrechtlich als unbedenklich (vgl. ausführlich: BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 -, a. a. O.).

    Bei dem von der Klägerin angestrebten Hochschulstudium zur Diplom-Ingenieurin handelte es sich lediglich um eine hypothetische Berufsmöglichkeit und somit um einen Aufstiegsschaden, der von der Regelung des § 1 Abs. 1 BerRehaG nicht mit umfasst ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.02.1998 - 3 C 25/97 - ThürVBl. 1999, 39 f.).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 6.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • BVerwG, 03.06.2013 - 3 B 68.12

    Berufliche Rehabilitierung; Einordnung in höhere Qualifikationsgruppe;

  • BVerwG, 14.10.1998 - 3 C 6.98

    Anerkennung einer Ausgleichspflicht für berufliche Benachteiligungen im Rahmen

  • BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12

    Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der

  • BVerwG, 28.05.2009 - 3 B 83.08

    Berufliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; Verfolgungszeit; Verlassen des

  • VG Meiningen, 20.03.2008 - 8 K 349/06

    Beruflicher Rehabilitierung

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 19.03.2003 - 3 B 136.02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Divergenz - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09

    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung;

  • VG Meiningen, 23.10.2008 - 8 K 72/07

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Aspirantur;

  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 4 RA 126/00

    Zur Heranziehung eines fiktiven Einkommens zur Rentenberechnung für die Zeit

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

  • VG Meiningen, 11.02.2016 - 8 K 167/15

    Berufliche Rehabilitierung - Umsetzung aus politischen Gründen

  • VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 204/10

    Ende der Verfolgungszeit im Beitrittsgebiet im Rahmen der beruflichen

  • VG Meiningen, 01.11.2007 - 8 K 486/04

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Physiker; Kernkraftwerk;

  • VG Halle, 28.07.2017 - 1 A 221/15
  • VG Meiningen, 12.07.2007 - 8 K 439/04

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Minderverdienst; soziale

  • VG Meiningen, 16.07.2012 - 8 K 563/10

    Berufliche Rehabilitierung

  • VG Meiningen, 25.03.2010 - 8 K 612/08

    Berufliche Rehabilitierung

  • VG Potsdam, 24.10.2001 - 2 K 2704/98

    Voraussetzung der beruflichen Rehabilitierung einer Fachärztin; Auslegung des

  • VG Meiningen, 17.04.2007 - 8 K 979/03

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; berufliche

  • BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 63.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die

  • VG Meiningen, 29.10.2003 - 1 K 336/99

    Beruflicher Rehabilitierung

  • VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 237/10

    Berufliche Rehabilitierung

  • BVerwG, 22.11.2007 - 3 B 26.07

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als

  • BVerwG, 10.11.2009 - 3 B 37.09

    Anspruch auf Anerkennung einer weiteren Verfolgungszeit nach dem Beruflichen

  • BVerwG, 17.02.2020 - 8 PKH 10.19

    Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden

  • BVerwG, 24.09.2004 - 3 B 52.04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - L 21 R 327/05

    Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bei der Feststellung des Höchstwertes einer

  • LSG Thüringen, 26.05.2005 - L 2 RJ 338/03

    Anspruch auf Bewilligung einer höheren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Berechnung

  • BVerwG, 05.05.2020 - 8 B 6.20

    Streit um das Wiederaufgreifen eines beruflichen Rehabilitierungsverfahrens;

  • BVerwG, 18.11.2004 - 3 B 52.04

    Zulassung der Revision - Anforderungen an die Begründung der

  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 193/99

    Streit über die Berechnung der Höhe des Rentenanspruchs unter Anweundung des

  • VG Potsdam, 19.01.2000 - 2 K 2615/97

    Anspruch auf Eingruppierung in eine höhere Qualifikationsstufe der

  • VG Magdeburg, 08.09.2020 - 3 A 7/20

    Beruflicher Rehabilitierung nach dem BerRehaG

  • VG Meiningen, 07.04.2011 - 8 K 514/10

    Berufliche Rehabilitierung

  • VG Magdeburg, 22.02.2022 - 3 A 131/21

    Frühere DDR; Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes;

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