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   BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 27.80   

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https://dejure.org/1981,2248
BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 27.80 (https://dejure.org/1981,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1981 - 3 C 27.80 (https://dejure.org/1981,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 (https://dejure.org/1981,2248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens - Bestimmung des Ersatzeinheitswertes nach Hektarsätzen und damit Durchschnittssätzen - Pferdezucht als selbstständige wirtschaftliche Einheit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags ist jedoch unschädlich, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisions(begründungs)frist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Das Fehlen eines förmlich gestellten Revisionsantrags ist unschädlich, weil sich das Prozessbegehren der Revisionsschrift unzweideutig entnehmen lässt; die Rüge der unzureichenden Sachaufklärung durch das LSG kann im Erfolgsfall nur zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG führen (vgl BSG Urteile vom 26. April 1977 - 8 RU 14/77 - SozR 1500 § 164 Nr. 8, vom 2. September 1977 - 12 RK 10/76 - SozR 1500 § 164 Nr. 10 und vom 11. Dezember 1986 - 12 RK 2/85 - Die Beiträge 1987, 135; ebenso BVerwG Beschluss des Großen Senats vom 8. November 1954 - GrS 1/54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27/80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59; BFH Urteile vom 11. November 1983 - III R 25/77 - BFHE 140, 289 und vom 1. März 1991 - III R 66/87 - BFH/NV 1992, 17).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Denn das Revisionsbegehren ergibt sich eindeutig aus der Revisionseinlegung selbst sowie aus den bis zum Ende der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen (Beschluss vom 8. November 1954 - GrSen 1.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92

    Keine Befugnis der Gemeinden, die Beteiligung von Gemeindebediensteten an

    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist nach ständiger Rechtsprechung schon dann genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59 S. 2).
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Für das Revisionsverfahren ist es insoweit anerkannt, dass dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO schon dann Genüge getan sein kann, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 9.12.1965, VIII C 63.65, BVerwGE 23, 41, juris; v. 10.12.1981, 3 C 27.80, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59, juris; v. 2.2.1990, 6 C 5.88, juris; OVG Münster, Urt. v. 23.5.2003, 11 A 5503/99, juris Rn. 44 ff.).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 6 P 19.89

    Personalrat - Teilnahme an Schulung - Vorbereitung und Durchführung von Sizungen

    Ebenso wie im Revisionsverfahren (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - ; BAG, Urteil vom 29. Juni 1954 - 2 AZR 13/53 - <AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 1>) steht auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren bei einem so eindeutigen Inhalt der Rechtsmittelbegründung das Fehlen eines ausdrücklichen (rechtzeitigen) Antrages der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. BAG, Beschluß vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 - ).
  • BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18

    Anfechtung der Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet ohne

    Ebenso ist in aller Regel auch ohne eine ausdrückliche Antragstellung erkennbar, dass der Revisionskläger die Aufhebung oder Abänderung des Berufungsurteils anstrebt, soweit es seinen in der Vorinstanz gestellten Anträgen nicht stattgegeben hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59; Beschluss vom 8. November 1954 - 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222 ; Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 139 Rn. 40).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 8 C 28.87

    Antrag auf Feststellung der Wehruntauglichkeit - Prüfungsmaßstab bei der

    Das Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages (vgl. § 139 Abs. 2 VwGO) ist unschädlich, weil sich das Ziel der Revision - die Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Entscheidung nach den Klageanträgen - aus der Tatsache der Einlegung des Rechtsmittels in Verbindung mit der Revisionsbegründung ergibt (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

    BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1965 - VIII C 63.65 -, BVerwGE 23, 41 (42), vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59, und vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 -, n. v. (Juris-Leitsätze), S. 4 des Urteilsabdrucks.
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