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   BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96   

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BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96 (https://dejure.org/1996,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 3 C 27.96 (https://dejure.org/1996,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 3 C 27.96 (https://dejure.org/1996,1677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besetzung von Kollegialgerichten in den neuen Ländern; Restitution einzelner Vermögensgegenstände an Funktionsnachfolgerin; Einzelrestitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von Kollegialgerichten in den neuen Ländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter auf Probe - Entscheidungen von Kollegialgerichten - Sachliche Notwendigkeit der Besetzung - Funktionsnachfolgerin - Restitution einzelner Vermögensgegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 223
  • NVwZ 1998, 66 (Ls.)
  • NJ 1997, 321
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Im Rahmen der Rechtsprechung zur Haftung neuer Rechtsträger für Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR hat der Bundesgerichtshof auf dieses von der Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des deutschen Reiches entwickelte Institut zurückgegriffen und darauf entscheidend abgestellt, ob der neue Rechtsträger die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie die frühere Einrichtung ausübe (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, 295; Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 11/93 - BGHZ 127, 296, 304; Urteil vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94 - VIZ 1995, 599, 601).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Im Rahmen der Rechtsprechung zur Haftung neuer Rechtsträger für Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR hat der Bundesgerichtshof auf dieses von der Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des deutschen Reiches entwickelte Institut zurückgegriffen und darauf entscheidend abgestellt, ob der neue Rechtsträger die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie die frühere Einrichtung ausübe (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, 295; Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 11/93 - BGHZ 127, 296, 304; Urteil vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94 - VIZ 1995, 599, 601).
  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 250/94

    Rechtsnachfolge des Rates eines Bezirkes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Im Rahmen der Rechtsprechung zur Haftung neuer Rechtsträger für Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR hat der Bundesgerichtshof auf dieses von der Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des deutschen Reiches entwickelte Institut zurückgegriffen und darauf entscheidend abgestellt, ob der neue Rechtsträger die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie die frühere Einrichtung ausübe (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, 295; Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 11/93 - BGHZ 127, 296, 304; Urteil vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94 - VIZ 1995, 599, 601).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorschrift jedoch im Hinblick auf das Verfassungsgebot der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG ) einschränkend dahin ausgelegt, daß zwei nicht planmäßig angestellte Richter bei einer Entscheidung nur mitwirken dürfen, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit besteht; dies sei sowohl vom Präsidium bei der Verteilung der Richter als auch vom Vorsitzenden bei der Einteilung der Sitzgruppen zu beachten (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1995 - V ZB 6/94 - NJW 1995, 2791 ).
  • BVerfG, 23.01.1996 - 1 BvR 1551/95

    Anforderungen an den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Unter diesen Umständen begegnet die Regelung verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1996 - 1 BvR 1551/95 - DtZ 1996, 175 f.).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 7 B 407.95

    Restitutionsanspruch - Zweckbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der 7. Senat in einem Beschluß vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 407.95 - hervorgehoben hat, ein Vermögensgegenstand sei unabhängig von seiner Zweckbestimmung, also auch dann zurückzuübertragen, wenn er nicht Verwaltungsaufgaben diene, die der Restitutionsberechtigte wahrzunehmen habe.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
    Dem hat sich der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 19.95 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97

    Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution,

    a) Der erkennende Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß für die Gebiete neuer Bundesländer errichtete Kassenärztliche Vereinigungen Funktionsnachfolgerinnen der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EV in Verbindung mit § 11 Abs. 3 VZOG sein können (vgl. Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 - BVerwGE 102, 223 ).

    b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Funktionsnachfolge im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EV in Verbindung mit § 11 Abs. 3 VZOG entschieden, daß die im Vergleich zum früheren Rechtsträger überwiegend gleiche Funktionsausübung durch den neuen Rechtsträger die erforderliche sowie ausreichende Bedingung darstellt (vgl. das Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 a.a.O. m.w.N.).

    Freilich spricht nach dem Akteninhalt einiges dafür, daß die beanspruchten Vermögenswerte nach dem 8. Mai 1945 "unentgeltlich zur Verfügung gestellt" wurden (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283 ; Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 BVerwGE 102, 223 und Urteil vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 25 ).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft;

    Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.

    Durchgreifendes Entscheidungselement ist demgemäß die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge nach der geschädigten Körperschaft (vgl. Urteil vom 14. November 1996, a.a.O.); nur auf diese Weise kann dem die Restitution beherrschenden Wiedergutmachungsgedanken Rechnung getragen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Diese Konstruktion hat durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) seit langem eine feststehende Bedeutung im Sinn einer generellen Funktionsnachfolge gefunden; im Rahmen der Haftung neuer Rechtsträger für Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR hat der BGH auf dieses von Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches entwickelte Institut zurückgegriffen und entscheidend darauf abgestellt, ob der neue Rechtsträger die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie die frühere Einrichtung ausübe (so BVerwGE 102, 223 ff mwN; vgl. auch LSG Niedersachsen in Breithaupt 1959, 1049, 1052).
  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Danach ist das Prinzip der (allgemeinen) Funktions- bzw. Aufgabennachfolge entscheidend, ohne dass es im Sinn einer "konkreten Funktionsnachfolge" darauf ankommt, ob auch hinsichtlich des konkreten Vermögensgegenstandes davon ausgegangen werden kann, dass die öffentlich-rechtliche Körperschaft die Aufgabe erfüllt, welcher der Gegenstand früher gedient hat (BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 45 ff.).

    Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.; Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13; Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19; Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).

  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Entsprechend diesem Begriffsverständnis nimmt das Bundesverwaltungsgericht auch im Vermögenszuordnungsrecht eine Funktionsnachfolge in Anknüpfung an die Wahrnehmung von vergleichbaren öffentlichen Aufgaben an und stellt auf die im Vergleich zum früheren Rechtsträger überwiegend gleiche Funktionsausübung durch den neuen Rechtsträger als erforderliche und ausreichende Bedingung ab (vgl. BVerwG zu § 11 Abs. 3 VZOG, Urteile vom 14.11.1996 - 3 C 27/96 - BVerwGE 102, 223 und vom 24.09.1998 - 3 C 21/97 - VIZ 1999, 26).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98

    Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung;

    Von der Maßgeblichkeit des Kriteriums der Belegenheit für die Rückübertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist der Senat ohne dies nach den Sach- und Streitständen im einzelnen ausführen zu müssen bereits der Sache nach in seinen die Funktionsnachfolge der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland sowie der Reichsärztekammer betreffenden Urteilen vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 (BVerwGE 102, 223) und vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 (VIZ 1999, 26) ausgegangen.
  • VG Schwerin, 29.08.1996 - 3 A 426/94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundbesitzes nach dem Vermögensgesetz ;

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Im Rahmen der Haftung neuer Rechtsträger für Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR hat der BGH auf dieses von Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches entwickelte Institut zurückgegriffen und entscheidend darauf abgestellt, ob der neue Rechtsträger die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie die frühere Einrichtung ausübe (so BVerwGE 102, 223 ff m.w.N.; vgl. auch LSG Niedersachsen in Breithaupt 1959, 1049, 1052).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 6 S 747/00

    Anwendung des neuen BVFG § 6 Abs 2 auf laufendes Verfahren

    Mit dieser Neufassung soll nach dem Willen des Gesetzgebers "klargestellt" werden, dass entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG/1993 (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.8.1995, a.a.O., S. 146 f., Urteil vom 12.11.1996 - 3 C 27.96 -, BVerwGE 102, 214, 218 und Urteil vom 17.6.1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, 64) ausgeschlossen sein soll, ein grundsätzlich die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum durch Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen könne revidiert werden (vgl. BT-Drs. 14/6573, S. 6, B, zu Art. 1, zu Nr. 1 ).
  • BVerwG, 24.01.2003 - 8 B 126.02

    Annahme einer vermögensrechtlichen Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 3 des

    Auf dem Umstand, dass an dem Beiladungsbeschluss vom 6. September 1999 zwei Proberichterinnen und kein Vorsitzender Richter mitgewirkt haben, beruht das angefochtene Urteil nicht (vgl. im Übrigen Urteil vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - BVerwGE 102, 223 = Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11).
  • BSG, 20.10.1998 - B 9 SB 58/98 B

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen nach §60 SGG

  • VG Chemnitz, 17.09.1998 - 4 K 1621/94

    Rechtsnachfolge in IHK-Grundstück

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