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   BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94   

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https://dejure.org/1995,1867
BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94 (https://dejure.org/1995,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 3 C 27.94 (https://dejure.org/1995,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 3 C 27.94 (https://dejure.org/1995,1867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der privaten Krankenversicherung gegen eine Pflegesatzgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis - Pflegesatz - Genehmigung - Anfechtung - Anfechtungsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 537
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94
    Die Einräumung einer solchen rein verfahrensrechtlichen Rechtsposition ist in anderen Bereichen des Verwaltungsrechts eine anerkannte Erscheinung (vgl. BVerwGE 44 S. 235 >239 246 106 72 f.<; Kopp, VwGO , 10. Auflage 1994, § 42 Rn. 42 b, 42 e, 57, 84).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94
    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Schutznormtheorie vermitteln einen derartigen Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen und durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81 S. 329 >334<; Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 12.93 - NJW 1995 S. 1628).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94
    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Schutznormtheorie vermitteln einen derartigen Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen und durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81 S. 329 >334<; Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 12.93 - NJW 1995 S. 1628).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94
    Das gilt erst recht für die weitere Aussage, mit der Einführung des Mitwirkungserfordernisses sei beabsichtigt, zu einheitlichen Verfahrensweisen bei Führung und Gestaltung der Pflegesatzverhandlungen zu gelangen (vgl. BTDrucks 11/2237 S. 255).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Das setzt, da sie nicht Adressaten des angefochtenen Bescheides sind, voraus, dass sie die Verletzung einer Vorschrift behaupten, die sie als Dritte zu schützen bestimmt ist (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 12.93 - Buchholz 451.74 § 7 KHG Nr. 1 S. 3 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 27.94 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 6 S. 9, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Nach der Schutznormtheorie vermitteln Drittschutz nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen und durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Dritten dienen (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 27/94 -, juris [Rn 18]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Diese gesetzliche Vorgabe schließt gewillkürte Prozessstandschaften, wie sie die Antragstellerin der Sache nach für sich in Anspruch nehmen will, im Verwaltungsprozessrecht anders als in anderen Prozessordnungen aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 27.94 - NVwZ-RR 1996, 537; Happ, a.a.O., § 42 Rn. 82 m.w.N.).
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