Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 05.01.2006 - 3 C 270/05 (32) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 14.05.2009 - 6 U 2187/06
Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten …
Dem Urteil des AG Rüsselsheim vom 05.01.06 (Az.: 3 C 270/05, Anlage B 73) und dem dort erholten Sachverständigengutachten (Anlage B 74) sei zu entnehmen, dass die B therapie eine anerkannte Heilmethode der besonderen Therapie- und Fachrichtung sei.Auch das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 05.01.2006 (AZ: 3 C 270/05, Anlage B 73) nebst dort erholtem Sachverständigengutachten (Anlage B 74) führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung:.
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12
Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar
Vielmehr habe bereits das Amtsgericht Rüsselsheim im Januar 2006 entschieden (Az.: 3 C 270/05), dass die Bioresonanztherapie wissenschaftlich von einigen ernstzunehmenden Vereinigungen anerkannt werde.