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   AG Rüsselsheim, 05.01.2006 - 3 C 270/05 (32)   

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https://dejure.org/2006,37984
AG Rüsselsheim, 05.01.2006 - 3 C 270/05 (32) (https://dejure.org/2006,37984)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 05.01.2006 - 3 C 270/05 (32) (https://dejure.org/2006,37984)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 3 C 270/05 (32) (https://dejure.org/2006,37984)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 14.05.2009 - 6 U 2187/06

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten

    Dem Urteil des AG Rüsselsheim vom 05.01.06 (Az.: 3 C 270/05, Anlage B 73) und dem dort erholten Sachverständigengutachten (Anlage B 74) sei zu entnehmen, dass die B therapie eine anerkannte Heilmethode der besonderen Therapie- und Fachrichtung sei.

    Auch das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 05.01.2006 (AZ: 3 C 270/05, Anlage B 73) nebst dort erholtem Sachverständigengutachten (Anlage B 74) führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung:.

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12

    Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar

    Vielmehr habe bereits das Amtsgericht Rüsselsheim im Januar 2006 entschieden (Az.: 3 C 270/05), dass die Bioresonanztherapie wissenschaftlich von einigen ernstzunehmenden Vereinigungen anerkannt werde.
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