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   BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05   

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https://dejure.org/2006,5127
BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05 (https://dejure.org/2006,5127)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 3 C 29.05 (https://dejure.org/2006,5127)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 3 C 29.05 (https://dejure.org/2006,5127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 11 Abs. 6; LAG § 342 Abs. 3, § 349 Abs. 1
    Kontoguthaben; Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat; Lastenausgleich für Kontoguthaben; gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 11 Abs. 6
    Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat; Lastenausgleich für Kontoguthaben; gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Anspruchs auf Auszahlung eines Kontoguthabens auf einen Entschädigungsfond - Erben als Anspruchsinhaber des von der DDR zu Gunsten der Erblasserin eingerichteten Kontoguthabens - Folgen für einen Lastenausgleich bei der nachträglichen Gewährung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontoguthaben; Surrogat; Anspruchsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 11 Abs. 6; LAG § 342 Abs. 3 § 349 Abs. 1
    Übergang eines Kontoguthabens auf Entschädigungsfond bei Lastenausgleichzahlung - Kontoguthaben als Surrogat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 71.10 - juris Rn. 18 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 Rn. 21).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 21.07

    Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat; Lastenausgleich für Kontoguthaben;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden, wenn - wie hier - ein Kontoguthaben als Surrogat an die Stelle eines von der DDR entzogenen und mit Lastenausgleich entschädigten Vermögensgegenstandes getreten ist (Urteil vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).

    Dieser Weg ist aufwändig und zudem mit dem Risiko der Durchsetzbarkeit des lastenausgleichsrechtlichen Rückforderungsanspruchs belastet (so bereits Urteil vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

    Denn Letzterer gelangt nach der Konstruktion des Gesetzes nicht zur Entstehung, wenn der Auszahlungsanspruch kraft Gesetzes auf den Entschädigungsfonds übergeht und das Kontoguthaben infolgedessen nicht an den unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird (Urteil vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

    Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 - und vom 18. Mai 2006 - 3 C 29.05 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich;

    Schon das zeigt, dass der Begriff des Schadensausgleichs nicht auf das Schicksal eines konkreten Gegenstandes abstellt, sondern auch den ersatzweise erlangten wirtschaftlichen Wert einbezieht (vgl. Urteil vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).
  • VG Berlin, 19.06.2007 - 9 A 10.05

    Keine Rückforderung eines Kontoguthabens aus Lastenausgleich

    Damit soll in dieser Fallkonstellation sichergestellt werden, dass der Staat das ihm zustehende Geld tatsächlich bekommt (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 3 C 29.05).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2005 (3 C 29.05) stützt die Argumentation der Beklagten nicht.

  • VGH Hessen, 27.04.2017 - 6 A 1584/15
    Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 - und vom 18. Mai 2006 - 3 C 29.05 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 4 R 819/12

    Folgen eines Verstoßes des Rentenversicherungsträgers gegen seine Obliegenheit

    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2012, 2 C 71.10; Urteil vom 18. Mai 2006, 3 C 29.05).
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 18.12 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 71.10 -, ZBR 2013, 206, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 -, Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4, juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 6 C 30.03 -, BVerwGE 122, 130, juris Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16

    Das EEG 2014 enthält keine positiv normierte Privilegierung von Schienenbahnen in

    Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 und vom 18. Mai 2006 - 3 C 29.05, juris).
  • VGH Hessen, 06.07.2017 - 6 A 1706/15

    Übergangsbestimmung im EEG 2012

  • VG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 5 K 2992/16

    Nach § 67 Abs. 3 EEG 2014 i.V.m. § 5 Nr. 32 EEG 2014 setzt Umwandlung die

  • BVerwG, 18.07.2008 - 3 PKH 2.08

    Voraussetzungen für die Rückforderung von Lastensausgleichszahlungen nach § 349

  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 11.09

    Abtretung; Ausgleichsansprüche; Ausgleichsleistung; Begriff des

  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter

  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19

    EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2021 - 5 K 3858/18

    Übertragung eines EEG-Umlagebegrenzungsbescheids stellt auf Rechtslage bei Ablauf

  • VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 2362/16

    Zur Umwandlung im Sinne des EEG 2014

  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2023 - 5 K 749/21

    EEG-Umlage: Brottowertschöpfung umfasst Einnahmen, die als Marktprämie gemäß § 20

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 6 L 433/12

    Lastenausgleich, Rückforderung, aufschiebende Wirkung, Erben, Schadensausgleich

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   BVerwG, 18.03.2006 - 3 C 29.05   

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BVerwG, 18.03.2006 - 3 C 29.05 (https://dejure.org/2006,25685)
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BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2006 - 3 C 29.05 (https://dejure.org/2006,25685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 522
 
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