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   BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89   

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https://dejure.org/1993,537
BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der Landesbehörde zu der Anschaffung, Nutzung oder Mitbenutzung von medizinischen Großgeräten - Verletzung subjektiver Rechte - Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 313
  • NJW 1994, 1604
  • NVwZ 1994, 785 (Ls.)
  • DVBl 1994, 479
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Diesem Gesetzeszweck hat auch die Rechtsprechung des Senats zum Ausschluß drittschützender Rechtswirkungen bei der Festsetzung von Pflegesätzen Rechnung getragen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C . 2.80 - in BVerwGE 60, 154 [BVerwG 22.05.1980 - 3 C 2/80]).
  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Zu einer anderen Beurteilung gibt keine Veranlassung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Mai 1990 - 6 RKa 27/88 - (Sozialrecht 3-2200 § 368 n RVO Nr. 1), das sich mit der die Kassenärzte betreffenden, mit § 10 Satz 1 KHG 1984 teilweise wörtlich übereinstimmenden Großgerätevorschrift des § 368 n Abs. 8 Satz 3 RVO befaßt.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Ihre Klagen wären nur dann unzulässig, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihnen zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Eine Norm des öffentlichen Rechts hat nach der allgemein verbreiteten Schutznormtheorie nur dann drittschützenden Charakter, wenn sie nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 72, 226 [BVerwG 15.11.1985 - 8 C 43/83]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Ihre Klagen wären nur dann unzulässig, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihnen zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Eine Norm des öffentlichen Rechts hat nach der allgemein verbreiteten Schutznormtheorie nur dann drittschützenden Charakter, wenn sie nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 72, 226 [BVerwG 15.11.1985 - 8 C 43/83]).
  • VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18

    EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?

    Danach hängt die Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte vom Vorliegen eines Rechtssatzes ab, der nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner Bürger, in Abgrenzung zur Allgemeinheit, zu dienen bestimmt ist (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 3 C 3.89).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Ob eine Norm des öffentlichen Rechts drittschützende Wirkung hat, hängt davon ab, ob sie ausschließlich objektiv-rechtlichen Charakter hat und nur dem öffentlichen Interesse dient oder ob sie - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. etwa Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313 = Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 4).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt erst im Rahmen der Begründetheit (s zB BVerwGE 92, 313, 316 f; 112, 51, 54 f; BVerwG NVwZ 2004, 1244, 1246).
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