Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.11.2005

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   BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05   

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BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05 (https://dejure.org/2006,904)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2006 - 3 C 30.05 (https://dejure.org/2006,904)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 (https://dejure.org/2006,904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 2, 4, 20a; TierSchG §§ 1, 4a
    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2, 4, 20a
    Ausgleich; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Fleischverzehr; Glaubensüberzeugung; Grundrecht; Handlungsfreiheit; Islam; Islam; Moslem; Muslime und Schächtgebot; Religionsausübungsfreiheit; Religionsgemeinschaft; ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Erteilens einer Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten an einen muslimischen Metzger trotz Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG - Ausgleich zwischen dem zur Staatszielbestimmung erhobenen Tierschutz und der Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 4; ; GG Art. 20a; ; TierSchG § 1; ; TierSchG § 4a

  • provieh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2, Art. 4, Art. 20a; TierSchG § 1 § 4a
    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten für Muslime trotz Verfassungsänderung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betäubungsloses Schlachten im Ausnahmefall erlaubt - Muslimischer Metzger kämpft um seine Ausnahmegenehmigung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Nutztiere - Schafe, Rinder

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Rinder und Schafe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.11.2006)

    Muslime dürfen weiter schächten // Kein Vorrang für den Tierschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 20 a GG; § 4 a TierSchG
    Genehmigung zum Schächten für Metzger mit muslimischer Kundschaft

  • arbeitskreis-tierschutz.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gutachtliche Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesantrages zur Änderung des § 4a des Tierschutzgesetzes - Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zu betäubungslosem Schlachten (Prof. Dr. Philip Kunig)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 183
  • NVwZ 2007, 461
  • DVBl 2007, 578 (Ls.)
  • DÖV 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Das Bundesverfassungsgericht hob durch Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337) die klageabweisenden Gerichtsentscheidungen auf und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht zurück.

    An dieser Auslegung, die sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337 ) zu eigen gemacht hat, ist festzuhalten.

    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485).

    Der Senat hält es mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 (a.a.O. S. 354 f.) weiterhin für ausreichend, "dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt" (vgl. zur Darlegungslast auch Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82 ).

  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - (BVerwGE 99, 1), mit dem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Versorgung von sunnitischen Muslimen mit Fleisch- und Wurstwaren abgelehnt worden war, verweigerte der Beklagte dem Kläger weitere Ausnahmegenehmigungen.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Der Senat hält es mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 (a.a.O. S. 354 f.) weiterhin für ausreichend, "dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt" (vgl. zur Darlegungslast auch Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82 ).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Da dies versäumt wurde, kann der Beklagte eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. für Rechtsanwälte z.B. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.
  • BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
    Auch wenn die Einfügung des Tierschutzes als Staatsziel eine verfassungsrechtliche Aufwertung gebracht hat, genießt dieser Belang keineswegs Vorrang gegenüber anderen Verfassungsgewährleistungen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJgdG Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 488/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, BVerfGE 104, 337 (347 ff.); BVerwG, Urteile vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 -, BVerwGE 127, 183, und vom 27. August 1981 - 3 C 37.80 -, a. a. O.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 -, BVerfGE 127, 293 (328); BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 -, BVerwGE 127, 183.

  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Es ist vorrangig Aufgabe des Gesetzgebers, den Tierschutz zu einem gerechten Ausgleich mit widerstreitenden Grundrechten zu bringen (BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 - BVerwGE 127, 183 Rn. 12).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Als Belang von Verfassungsrangist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerwGE 127, 183 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.2005 - 3 C 30.05   

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https://dejure.org/2005,33529
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausgleich; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Fleischverzehr; Glaubensüberzeugung; Grundrecht; Handlungsfreiheit; Islam; Islam; Moslem; Muslime und Schächtgebot; Religionsausübungsfreiheit; Religionsgemeinschaft; ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

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