Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.08.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Jagdgesetz §§ 2, 8, 13
    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    Jagdgesetz § 2, § 8, § 13

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdgesetz § 2 § 8 § 13
    Rechtmäßige Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in Jagdgenossenschaft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden

Kurzfassungen/Presse (6)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.4.2005)

    Auch ein Tierfreund muss Jagdgenosse sein // Bundesrichter billigen Bundesjagdgesetz

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist rechtens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist rechtens

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 792 (Ls.)
  • DVBl 2006, 60
  • NVwZ 2006, 92



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05  

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung, dass er nicht Mitglied in der Jagdgenossenschaft sei, haben die Verwaltungsgerichte, in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 -, NVwZ 2006, S. 92 ff.) abgewiesen.
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05  

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auch wenn die Einfügung des Tierschutzes als Staatsziel eine verfassungsrechtliche Aufwertung gebracht hat, genießt dieser Belang keineswegs Vorrang gegenüber anderen Verfassungsgewährleistungen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJgdG Nr. 8).
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1462  

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördlichen

    Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

    2.2.1 Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind grundsätzlich die in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (BVerfG vom 1.3.2004 Az. 2 BvR 1570/03 EuGRZ 2004, 217/319; BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 Abschn. II.2.a).

    Eine Einstellung der Jagd auf einem jagdgeeigneten Grundstück ohne einen jagdspezifischen Grund (allein auf Grund des Willens des Grundeigentümers) widerspricht den Zielen des Bundesjagdgesetzes (vgl. BVerfG vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 808, RdNr. 19 zur Staatszielwidrigkeit eines Ruhenlassens der Jagd auf einzelnen Grundstücken oder einer Bildung freiwilliger Jagdgenossenschaften; im gleichen Sinn RdNr. 28; vgl. insoweit auch BVerwG vom 14.2005 NVwZ 2006, 92 ff. RdNrn. 20 ff).

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  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05  

    Jagdrecht - Errichtung eines Hochsitzes

    bb) Die Pflichtmitgliedschaft in einer derartigen Jagdgenossenschaft verstößt, wie das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31/04, in Kurzfassung veröffentlicht in Städte- und Gemeinderat 2005, 30).
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1463  

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördliche

    Der Klageantrag ist (im Gegensatz zu dem Feststellungsantrag, der Kläger sei nicht - rechtswirksam - Mitglied der Jagdgenossenschaft, den der im Beschwerdeverfahren Nr. 9300/07 vor dem Gerichtshof erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem OVG Koblenz und dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat, vgl. BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 ff., RdNrn. 2 und 12) auf bescheidsmäßige Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und deshalb zutreffend gegen den Beklagten gerichtet.

    2.2.1 Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (BVerfG vom 1.3.2004 Az. 2 BvR 1570/03 EuGRZ 2004, 217/319; BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92 Abschn. II.2.a).

    Eine Einstellung der Jagd auf einem jagdgeeigneten Grundstück ohne einen jagdspezifischen Grund (allein auf Grund des Willens des Grundeigentümers) widerspricht den Zielen des Bundesjagdgesetzes (vgl. BVerfG vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 808, RdNr. 19 zur Staatszielwidrigkeit eines Ruhenlassens der Jagd auf einzelnen Grundstücken oder einer Bildung freiwilliger Jagdgenossenschaften; im gleichen Sinn RdNr. 28; vgl. insoweit auch BVerwG vom 14.2005 NVwZ 2006, 92 ff. RdNrn. 20 ff).

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1084  

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

    Es verbleibt dem Grundeigentümer auch nach Übergang des Jagdausübungsrechts auf die Jagdgenossenschaft eine Rechtsposition, die den Namen "Eigentum" noch verdient (BVerfG, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, U.v. 14.04.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hatte vielmehr gute Gründe, der Selbstregulierung zu misstrauen (BVerwG, U.v. 14.4.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92).

    Der Kläger wird nicht gezwungen, die Jagd auszuüben, sich an ihrer Ausübung aktiv zu beteiligen oder diese tätig zu unterstützen (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, U.v. 14.04.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09  

    Jagdrecht: Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11  

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung;

    Diese Zielsetzung rechtfertigt grundsätzlich die Zwangsmitgliedschaft der Eigentümer von Grundflächen in einer Jagdgenossenschaft sowie die Abspaltung des Jagdausübungsrechts von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht und dessen Übertragung auf die Jagdgenossenschaft (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 808 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ).

    Beide müssen die Jagd an den in § 1 BJagdG genannten Zielen ausrichten und sind beispielsweise gemäß § 21 BJagdG verpflichtet, bestimmte Abschusspläne zu erfüllen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1501  

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

    Es verbleibt dem Grundeigentümer auch nach Übergang des Jagdausübungsrechts auf die Jagdgenossenschaft eine Rechtsposition, die den Namen "Eigentum" noch verdient (BVerfG, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, U.v. 14.04.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hatte vielmehr gute Gründe, der Selbstregulierung zu misstrauen (BVerwG, U.v. 14.4.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92).

    Die Klägerin wird nicht gezwungen, die Jagd auszuüben, sich an ihrer Ausübung aktiv zu beteiligen oder diese tätig zu unterstützen (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, U.v. 14.04.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09  

    Vereinbarkeit der sich aus dem Eigentum an einem Eigenjagdrevier für einen

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04  

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97  

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100  

    Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06  

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

  • VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07  

    Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 22 ZB 10.1518  

    IHK-Pflichtmitgliedschaft

  • VG Köln, 16.02.2006 - 1 K 2683/04  

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.2005 - 3 C 31.04   

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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05  

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn - H ... gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 2005 - BVerwG 3 C 27.05 (3 C 31.04) -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 -, c) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2004 - 8 A 10216/04.

    Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung, dass er nicht Mitglied in der Jagdgenossenschaft sei, haben die Verwaltungsgerichte, in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 -, NVwZ 2006, S. 92 ff.) abgewiesen.

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