Rechtsprechung
AG Meppen, 25.07.2016 - 3 C 314/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Erfüllungsort der Nachbesserung am Betriebssitz des Kfz-Händlers
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mangelhaftes Fahrzeug - Transport zur Niederlassung des Verkäufers
- vogel.de (Kurzinformation)
Sitz des Verkäufers gilt als Nacherfüllungsort - Gericht klärt Streit um Tansportkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10
Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
Auszug aus AG Meppen, 25.07.2016 - 3 C 314/16
Die Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung ist allerdings auf die Vornahme der hierzu erforderlichen Handlungen am Erfüllungsort begrenzt ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 14).Zudem lässt die in § 439 I BGB verwendete Formulierung, wonach der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung die "Lieferung" einer mangelfreien Sache verlangen kann, nicht den Schluss zu, der Gesetzgeber habe hierdurch zum Ausdruck bringen wollen, dass die Nacherfüllung stets eine Bringschuld sei, deren Erfüllungsort beim Käufer liege ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 22).
Fehlen solche Anhaltspunkte, ist Erfüllungsort letztlich der Ort, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz bzw. seine gewerbliche Niederlassung hatte ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 29).
Beim Fahrzeugkauf von einem Händler erfordern Nachbesserungsarbeiten in der Regel technisch aufwendige Diagnose- oder Reparaturarbeiten des Verkäufers, die wegen der dort vorhandenen materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebssitz des Händlers vorgenommen werden können ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 19; OLG München, Urt . v. 20.06.2007 - 20 U 2204/07, NJW 2007, 3214 [3215]).
Bietet dann der Verkäufer keine günstigere Alternative an, so kann er einem Ersatzanspruch des Käufers später nicht entgegenhalten, die von diesem aufgewendeten Kosten seien nicht erforderlich gewesen ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 44).
- OLG München, 20.06.2007 - 20 U 2204/07
Leistungsort für Nacherfüllung entspricht Leistungsort für …
Auszug aus AG Meppen, 25.07.2016 - 3 C 314/16
Denn die Nachbesserung eines Kraftfahrzeugs erfordert in der Regel technisch aufwendige Diagnose- oder Reparaturarbeiten, die wegen der dort vorhandenen materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebssitz des Verkäufers vorgenommen werden können (im Anschluss an OLG München, Urt . v. 20.06.2007 - 20 U 2204/07, NJW 2007, 3214).Beim Fahrzeugkauf von einem Händler erfordern Nachbesserungsarbeiten in der Regel technisch aufwendige Diagnose- oder Reparaturarbeiten des Verkäufers, die wegen der dort vorhandenen materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebssitz des Händlers vorgenommen werden können ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn . 19; OLG München, Urt . v. 20.06.2007 - 20 U 2204/07, NJW 2007, 3214 [3215]).
- BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen …
Auszug aus AG Meppen, 25.07.2016 - 3 C 314/16
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor ihm dieser nicht die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat ( BGH , Urt . v. 10.03.2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn . 12; Urt . v. 01.06.2015 - VIII ZR 226/14, NJW 2015, 3455 Rn . 30). - BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08
Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung …
Auszug aus AG Meppen, 25.07.2016 - 3 C 314/16
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor ihm dieser nicht die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat ( BGH , Urt . v. 10.03.2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn . 12; Urt . v. 01.06.2015 - VIII ZR 226/14, NJW 2015, 3455 Rn . 30).