Rechtsprechung
BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis bei der Anfechtungsklage - Rehabilitationsverfahren - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung - Regelungsgehalt des Rehabilitierungsbescheides - Bindungswirkung für das Folgeverfahren nach VermG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Klagebefugnis; Anfechtungsklage; Rehabilitierungsbescheid
- Judicialis
VwfO § 42 Abs. 2; ; VwRehaG § 1; ; VwRehaG § 2 Abs. 2; ; VwRehaG § 12 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 2; ; TreuhandG § 23 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 19.04.2000 - 1 A 1574/99
- BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00
Papierfundstellen
- NJ 2001, 607
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Schwerin, 19.04.2000 - 1 A 1574/99
Anfechtung eines Rehabilitierungsbescheides nach dem Verwaltungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00
BVerwG 3 C 32.00 VG 1 A 1574/99. - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
Pensionistenprivileg
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00
Eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz liegt darin nicht, sofern die dem Gesetz zu entnehmende Versagung der Klagebefugnis - wie hier - sachlich begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 207/87 - BVerfGE 91, 182, 198). - BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00
Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 32.00
Für sie ergibt sich vielmehr aus dem für die Klagebefugnis von nur mittelbar Betroffenen maßgeblichen Entscheidungsprogramm der einschlägigen Gesetze (vgl. dazu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 -), nämlich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Vermögensgesetzes, ein Beteiligungsausschluss.
- BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 21.03
Restitutionsantrag; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; …
Deren Revision wies das Bundesverwaltungsgericht zurück (Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 32.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 2): Die Beigeladene zu 3 könne nicht geltend machen, durch den angefochtenen Rehabilitierungsbescheid in ihren Rechten verletzt zu sein. - BVerwG, 19.05.2005 - 7 C 18.04
Bodenreform; Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; Bindungswirkung; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis in seinem Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 32.00 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 2 S. 3 ) gebilligt. - BVerwG, 07.09.2004 - 7 B 107.04
Einordnung eines Erben eines Bodenreformeigentümers, dem zu Lebzeiten sein …
Eine Klage u.a der Beigeladenen zu 2 gegen den Rehabilitierungsbescheid ist im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2001 (BVerwG 3 C 32.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 2) zurückgenommen worden.Diese Rechtsprechung kommt auch den Beigeladenen zugute, obwohl die Beigeladene zu 2 die Bestandskraft des Rehabilitierungsbescheides durch die Rücknahme ihrer dagegen gerichteten Klage selbst herbeigeführt hat; denn dies geschah mit Rücksicht darauf, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts solchen Rechtsbehelfen die Klagebefugnis abspricht (Urteil vom 14. Juni 2001, a.a.O.), so dass es für die Beigeladenen von vornherein aussichtslos und daher unzumutbar war, ein solches Klageverfahren durchzuführen.
- BGH, 06.06.2002 - I ZB 9/02
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH
Der Kläger hat sich mit Schriftsatz vom 25. November 2001, den er mit "Beschwerde" überschrieben hat, gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25. Oktober 2001 (3 C 32/00) gewandt, mit dem dieses den zugrundeliegenden Rechtsstreit nach einer Zurückverweisung der Sache durch das Landgericht rechtskräftig entschieden hat.