Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 und 3
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Blutalkoholgehalt; Promille; Trunkenheit; Trinkverhalten; Straßenverkehr; Fahrrad; Radfahrer; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; Fahrerlaubnisverordnung; Fahruntüchtigkeit; Eignung; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führerschein; Führerscheinentzug; Prognose; medizinisch-psychologisches Gutachten; Trennungsvermögen; stabile Änderung des Trinkverhaltens. - Bundesverwaltungsgericht
- IWW
- blutalkohol
, S. 479
- mpu-intensiv.de
Fahrrad fahren bei 2,09 Promille - Radfahrer mit BAK von 2,09 Promille kann bei Erwartung, dass er künftig auch Kfz in gleichem Zustand führt, Fahrerlaubnis entzogen werden
- NWB SteuerXpert START
StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1, § 46 Abs. 3
- RA Kotz
Fahrerlaubnisentziehung - Radfahrer von über 1,6 Promille
- streifler.de
Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholmissbrauch eines Fahrradfahres
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Straßenverkehr als Radfahrer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Blutalkoholgehalt; Promille; Trunkenheit; Trinkverhalten; Straßenverkehr; Fahrrad; Radfahrer; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; Fahrerlaubnisverordnung; Fahruntüchtigkeit; Eignung; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führerschein; Führerscheinentzug; Prognose; medizinisch-psychologisches Gutachten; Trennungsvermögen; stabile Änderung des Trinkverhaltens
Kurzfassungen/Presse (23)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Führerscheinentzug wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich
- 123recht.net (Pressemeldung, 21.5.2008)
Betrunken Radfahren kann den Führerschein kosten
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich
- rechtseck.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- beck-blog (Kurzinformation)
Das Stammtischgerücht stimmt: Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad kann zu Führerscheinentzug führen
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Führerschein in Gefahr auch auf dem Fahrrad
- arag.de (Kurzinformation)
Promillegrenze für Fahrradfahrer
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Betrunkene Radler riskieren Führerschein
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- lawinfo.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Ist das Radfahren unter Alkoholeinfluss strafbar?
- rp-online.de (Pressemeldung, 26.05.2008)
Fahrrad-Alkoholtour: Führerschein weg
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsstrafrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Führerschein in Gefahr auch auf dem Fahrrad
- kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit dem Rad möglich
- rechtsanwaltdrach.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
MPU zulässig bei Führen eines Fahrrads mit 1,6 Promille
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerwG v. 21.05.2008, Az.: 3 C 32/07 (Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad)" von RiSG Dr. Michael E. Reichel, original erschienen in: NJW 2008, 2604.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 21.05.2008, Az.: 3 C 32/07 (Entziehung der Fahrerlaubnis beim Radfahrer)" von RA Alexander Held, original erschienen in: VRR 2008, 397.
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 131, 163
- NJW 2008, 2601
- NZV 2008, 646
- NJ 2008, 567
- VersR 2008, 1511
- DVBl 2008, 1067 (Ls.)
- DÖV 2008, 777
Wird zitiert von ... (92)
- VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12
Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer
Dem ist das Führen eines Fahrrades zunächst nicht gleichzusetzen gewesen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 - zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - V.n.b.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - zitiert nach juris).Das in der Vergangenheit liegende Verhalten ist lediglich der Grund dafür, weshalb die Kraftfahreignung kritisch zu überprüfen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholmissbrauchs zu verneinen, wenn nach der zurückliegenden Trunkenheitsfahrt (dort: mit einem Fahrrad) und ihren Begleitumständen sowie dem bisherigen und zu erwartenden Umgang mit Alkohol die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigen Alkoholeinfluss führen wird (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, zitiert nach juris).
Nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 ‰ auf deutlich normal abweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hin (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - a.a.O.).
Häufiger Alkoholkonsum führe zur Gewöhnung an die Giftwirkung und damit zur Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und des dadurch ausgelösten Verkehrsrisikos (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - a.a.O.).
Der Änderungsprozess muss zudem vom Betroffenen nachvollziehbar aufgezeigt werden (s. auch Nr. 3.11.1 b der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung - BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.).
"Ein Alkoholmissbrauch im Sinne der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn nach den Begleitumständen sowie dem bisherigen und zu erwartenden Umgang des Betroffenen mit Alkohol zu erwarten ist, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann(vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601).
Auch sein nicht weiter substantiiertes Vorbringen, auf Feierlichkeiten keinen Alkohol mehr zu trinken, ist nicht geeignet, den erforderlichen gefestigten Einstellungswandel zu belegen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 21.5.2008, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.3.2007 - 5 S 9.07 -, NJW 2007, 519).".
"Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil von 21. Mai 2008 (- 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163) zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ausgeführt:.
Die Kraftfahreignung kann in solchen Fällen - wie dargelegt - nur bejaht werden, wenn der Betroffene ein angemessenes Problembewusstsein erkennen lässt und eine hinreichend stabile Änderung seines Trinkverhaltens nachvollziehbar aufzeigt (vgl. BVerwG, Urt. v.21.5.2008, a. a. O.).
- VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09
Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer; Alkohol; …
Dem ist das Führen eines Fahrrades nicht gleichzusetzen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 - zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - V.n.b.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - zitiert nach juris).Das in der Vergangenheit liegende Verhalten ist lediglich der Grund dafür, weshalb die Kraftfahreignung kritisch zu überprüfen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholmissbrauchs zu verneinen, wenn nach der zurückliegenden Trunkenheitsfahrt (dort: mit einem Fahrrad) und ihren Begleitumständen sowie dem bisherigen und zu erwartenden Umgang mit Alkohol die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigen Alkoholeinfluss führen wird (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, zitiert nach juris).
Nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 ‰ auf deutlich normal abweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hin (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - a.a.O.).
Häufiger Alkoholkonsum führe zur Gewöhnung an die Giftwirkung und damit zur Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und des dadurch ausgelösten Verkehrsrisikos (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - a.a.O.).
Der Änderungsprozess muss zudem vom Betroffenen nachvollziehbar aufgezeigt werden (s. auch Nr. 3.11.1 b der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung - BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.).
"Ein Alkoholmissbrauch im Sinne der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn nach den Begleitumständen sowie dem bisherigen und zu erwartenden Umgang des Betroffenen mit Alkohol zu erwarten ist, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601).
Auch sein nicht weiter substantiiertes Vorbringen, auf Feierlichkeiten keinen Alkohol mehr zu trinken, ist nicht geeignet, den erforderlichen gefestigten Einstellungswandel zu belegen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 21.5.2008, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.3.2007 - 5 S 9.07 -, NJW 2007, 519).".
- VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10
Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge
Nach seinem eindeutigen Wortlaut setzt § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV nicht das Führen eines Kraftfahrzeugs, sondern lediglich das Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss voraus, so dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer ausreichend ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163 = NJW 2008, 2601 = DAR 2008, 537 = NZV 2008, 646 = VerkMitt 2008, Nr. 73 = VRS 115, 149 = Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 14, m. w. N.).Mit der Etablierung der 1, 6 ‰-Grenze (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV) hat der Gesetzgeber der schon lange bestehenden und schließlich auch nicht mehr durchgreifend angezweifelten Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese Alkoholkonzentration erreichen und sich gleichwohl noch "koordiniert" in den Straßenverkehr begeben kann, die Vermutung regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsums und eines Verlusts des Trennungsvermögens im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr begründet (vgl. amtliche Begründung zur Fahrerlaubnis-Verordnung, VkBl. 98, 1070; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a. a. O.; so auch: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, a. a. O.).
Dies wird auch bestätigt durch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a. a. O., m. w. N.).
Diese Einschätzung liegt auch dem § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu Grunde, der Trunkenheitsfahrten mit jedem Fahrzeug - nicht nur mit einem Kraftfahrzeug - unter Strafe stellt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a. a. O.; vgl. zu § 15b Abs. 1 Satz 2 StVZO a. F.: BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249 = DAR 1996, 70 = NZV 1996, 84 = VerkMitt 1986 Nr. 89 = VRS 91, 221 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24).
Vielmehr stellt - wie bereits vorstehend festgestellt wurde - die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a. a. O.;… Geiger, a. a. O.).
Die Aufklärung von Zweifeln an der Fahreignung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV dient - ebenso wie eine Maßnahme nach §§ 3 Abs. 1 oder 46 Abs. 1 FeV - nicht der (repressiven) Ahndung vorangegangener Verkehrsverstöße, sondern der Abwehr von Gefahren, die künftig durch die Teilnahme von zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a. a. O.; OVG Niedersachen…, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, a. a. O.; VG München, Urteil vom 17. März 2010 - M 6a K 09.5785 -, juris).
- VGH Bayern, 14.04.2009 - 11 CS 08.3428
Einmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Alkoholgewöhnung; Unfähigkeit zur …
Wenn das Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung des Gutachtens damit vermisse, dass ein Alkoholmissbrauch des Antragstellers im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn bisher nicht nachgewiesenermaßen stattgefunden habe, so verkenne es die Sach- und Rechtslage und beachte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere dessen Entscheidungen vom 24. Januar 1989 (BayVBl 1989, 666) und vom 21. Mai 2008 (BVerwGE 131, 163) - nicht.Grundsätzlich zu Recht beruft sich die Antragsgegnerin zur Begründung ihrer Beschwerde allerdings auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2008 (a.a.O.).
Andererseits hat das Gutachten vom 8. Februar 2008, das auch im Übrigen nicht frei von Mängeln ist, wesentliche Aspekte unerörtert gelassen, die u. U. zu Gunsten des Antragstellers sprechen und denen gerade im Lichte des Urteils vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) Bedeutung zukommt.
Anders als das dem Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Mai 2008 (a.a.O., S. 171, RdNr. 27) möglich war, kann die Verlässlichkeit des vorliegend zu bewertenden Gutachtens deshalb nicht mit dem Argument bejaht werden, es sei kein Verstoß gegen die sich aus der Anlage 15 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ergebenden Grundsätze ersichtlich.
2.2 Gerade im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) kann es gegenwärtig jedoch nicht als feststehend angesehen werden, ob vom Antragsteller wirklich eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens verlangt werden darf.
Auch das Bundesverwaltungsgericht geht im Urteil vom 21. Mai 2008 (a.a.O., S. 168, RdNr. 19) davon aus, dass ein chronischer Alkoholkonsum und eine dadurch hervorgerufene Alkoholgewöhnung selbst dann, wenn der Betroffene zu einer zutreffenden Einschätzung des Ausmaßes seines konkreten Alkoholisierung nicht in der Lage ist, nur "regelmäßig" die Notwendigkeit einer Änderung des Trinkverhaltens nach sich zieht.
- VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10
Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen …
Nach seinem eindeutigen Wortlaut setzt § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV nicht das Führen eines Kraftfahrzeugs, sondern lediglich das Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss voraus, so dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer ausreichend ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163 = NJW 2008, 2601 = DAR 2008, 537 = NZV 2008, 646 = VerkMitt 2008, Nr. 73 = VRS 115, 149 = Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 14, m.w.N.).Mit der Etablierung der 1,-Grenze (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV) hat der Gesetzgeber der schon lange bestehenden und schließlich auch nicht mehr durchgreifend angezweifelten Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese Alkoholkonzentration erreichen und sich gleichwohl noch "koordiniert" in den Straßenverkehr begeben kann, die Vermutung regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsums und eines Verlusts des Trennungsvermögens im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr begründet (vgl. amtliche Begründung zur Fahrerlaubnis-Verordnung, VkBl. 98, 1070; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a.a.O.; so auch: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, a.a.O.).
Dies wird auch bestätigt durch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a.a.O., m.w.N.).
Diese Einschätzung liegt auch dem § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu Grunde, der Trunkenheitsfahrten mit jedem Fahrzeug - nicht nur mit einem Kraftfahrzeug - unter Strafe stellt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a.a.O.; vgl. zu § 15b Abs. 1 Satz 2 StVZO a.F.: BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249 = DAR 1996, 70 = NZV 1996, 84 = VerkMitt 1986 Nr. 89 = VRS 91, 221 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24).
Vielmehr stellt - wie bereits vorstehend festgestellt wurde - die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a.a.O.;… Geiger, a.a.O.).
Die Aufklärung von Zweifeln an der Fahreignung gemäß§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV dient - ebenso wie eine Maßnahme nach §§ 3 Abs. 1 oder 46 Abs. 1 FeV - nicht der (repressiven) Ahndung vorangegangener Verkehrsverstöße, sondern der Abwehr von Gefahren, die künftig durch die Teilnahme von zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, a.a.O.; OVG Niedersachen…, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, a.a.O.; VG München, Urteil vom 17. März 2010 - M 6a K 09.5785 -, [...]).
- VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136
Entziehung der Fahrerlaubnis
Dass er nicht mit dem Auto gefahren war, sondern mit dem Fahrrad, macht insoweit keinen Unterschied (vgl. zu ähnlichen Fällen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss u.a. BVerwG vom 21.5.2008 in NJW 2008, 2601; BayVGH vom 10.10.2011 Az. 11 CS 11.1963 zu VG Bayreuth vom 1.8.2011 Az. B 1 S 11.190, vom 11.5.2011 Az. 11 CS 10.68, vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095, vom 8.2.2010 Az. 11 C 09.2200 in DAR 2010, 483, vom 8.2.2010 Az. 11 CS 09.2183, vom 22.10.2009 Az. II ZB 09.832 und vom 7.3.2007 Az. II ZB 05.1010; OVG Berlin-Brandenburg vom 28.2.2011 in Blutalkohol 48, 184 und vom 29.9.2008 Az.OVG 1 N 80.07; Sächsisches OVG vom 31.1.2011 in SVR 2011, 352; HessVGH vom 6.10.2010 in NJW 2011, 1753; VGH Baden-Württemberg vom 17.4.2009 in ZfSch 2009, 419; Niedersächsisches OVG vom 25.4.2007 in Blutalkohol 45, 146).Um zu klären, ob bei einer Person, die nur als Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat, die Gefahr künftiger Verstöße gegen das fahrerlaubnisrechtliche Trennungsgebot besteht, müssen im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zum einen die Umstände der in der Vergangenheit zu verzeichnenden Trunkenheitsfahrt, zum anderen die Vorgeschichte und die Entwicklung des Trinkverhaltens des Betroffenen sowie schließlich sein Persönlichkeitsbild näher aufgeklärt und bewertet werden (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Az. 3 C 32/07; BayVGH vom 14.4.2009 Az. 11 CS 08.3428).
Insoweit kommt es darauf an, ob die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann (BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O.;… BayVGH vom 14.4.2009, a.a.O.).
Ist nach erfolgter Vergewisserung über die Erfüllung dieser Kriterien vom Betroffenen die Änderung seines Trinkverhaltens zu fordern, muss diese hinreichend stabil sein, damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht werden kann (BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O.;… BayVGH vom 14.4.2009, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O.) ist unter anderem ein angemessenes Problembewusstsein und eine hinreichende Integration der Änderung in das Gesamtverhalten vorauszusetzen.
Da nach den oben dargelegten Kriterien vom Antragsteller die Änderung seines Trinkverhaltens zu fordern ist, muss diese hinreichend stabil sein, damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht werden kann (BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O.;… BayVGH vom 14.4.2009, a.a.O.).
- VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11
Führen von Fahrzeugen; Untersagung, einmalige Trunkenheitsfahrt, Fahrrad
Nach seinem eindeutigen Wortlaut setzt § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV nicht das Führen eines Kraftfahrzeugs, sondern lediglich das Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss voraus, so dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer ausreichend ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, BVerwGE 131, 163 und juris, Rn. 10).Mit der Einführung der 1, 6 %o-Grenze in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV hat der Gesetzgeber der schon lange bestehenden und schließlich auch nicht mehr durchgreifend angezweifelten Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese Alkoholkonzentration erreichen und sich gleichwohl noch "koordiniert" in den Straßenverkehr begeben kann, die Vermutung regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsums und eines Verlusts des Trennungsvermögens im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr begründet (vgl. amtliche Begründung zur Fahrerlaubnis-Verordnung, VkBl. 98, 1070; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.; so auch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O., Rn. 6).
Dies wird auch bestätigt durch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Stand: November 2009), die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O., Rn. 16, m. w. N.).
Der in dieser Vorschrift festgelegte Blutalkoholgehalt von 1, 6 %o und mehr führt nämlich zur absoluten Fahruntüchtigkeit nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie z. B. Fahrräder und liegt daher auch dem § 316 des Strafgesetzbuchs - StGB - zu Grunde, der Trunkenheitsfahrten mit jedem Fahrzeug - nicht nur mit einem Kraftfahrzeug - unter Strafe stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O., Rn. 18; vgl. zu § 15b Abs. 1 Satz 2 StVZO a. F.: BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249 und juris).
Denn wie bereits dargelegt weist das Vorhandensein einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 %o und mehr nach allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnlich hohe Giftfestigkeit hin, die mit der Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und der dadurch ausgelösten Verkehrsrisiken verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O., Rn. 16).
Erst die Begutachtung ergibt, ob die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge noch gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O. Rn.11).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09
Gericht hebt Radfahrverbot nach Alkoholfahrt auf // OVG wertet Entscheidung der …
Nach allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen weist das Erreichen von Blutalkoholkonzentrationen ab 1, 6 Promille auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hin, die mit der Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und der dadurch ausgelösten Verkehrsrisiken verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris).§ 13 Satz 1 Nr. 2 c) FeV verlangt diese Maßnahme gegenüber Fahrerlaubnisinhabern und -bewerbern bei einer Teilnahme am Straßenverkehr - auch mit einem Fahrrad - ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille pauschal und ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalls, weil bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der beim Fahrradfahren nicht zwischen Alkoholkonsum und Fahren trennen konnte, jederzeit damit gerechnet werden muss, dass er auch mit einem Kraftfahrzeug fährt und damit die Gefährdung für die Verkehrssicherheit noch steigert (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, NJW 2008, 2601, juris).
- OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 12 ME 181/11
Entziehung der Fahrerlaubnis
Gemäß Nr. 8.1 der Anlage 4 FeV in seiner seit dem 30. Oktober 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2008 S. 1338) ist ein die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufhebender Missbrauch von Alkohol anzunehmen, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt wird bzw. eben das zu erwarten ist (zu Letzterem BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 14).Dem Antragsteller ist zuzugestehen, dass sich das Gutachten der M. GmbH (auch in seiner mit Schreiben vom 15. März 2011 korrigierten Fassung) auch mangels einer entsprechenden Fragestellung des Antragsgegners nicht in der nach der zitierten Nr. 1 Buchst. f der Anlage 15 gebotenen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 19 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 19.8.2009 - 11 CS 09.1411 - und vom 14.4.2009 - 11 CS 08.3428 -, jew. zitiert nach juris) Weise ausdrücklich mit der Frage befasst, ob zu erwarten ist, dass er ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol führen wird.
Der Antragsteller gehört mit dem bei ihm festgestellten Promille-Wert von 2, 57 zu den Personen, für die das Bundesverwaltungsgericht (s. etwa BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 15 ff. m.w.N.) und der beschließende Senat auf der Grundlage entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Übereinstimmung mit der Wertung des Verordnungsgebers (vgl. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV) deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit annehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der angeführten Entscheidung vom 21. Mai 2008 (BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 15 ff. m.w.N.) hierzu im Einzelnen ausgeführt:.
Unter Umständen kann ein Kontrollverlust dann auch zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 20;… OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 8.12.2010 - 1 M 231/10 -, juris Rdn. 16).
- OVG Thüringen, 27.03.2012 - 2 EO 135/12
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; …
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (wie BVerwGE 131, 163).§ 13 Satz 1 Nr. 2 c) FeV setzt nach seinem klaren Wortlaut nicht das Führen eines Kraftfahrzeugs, sondern lediglich eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholgenuss voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - BVerwGE 131, 163 [164]).
Dabei sei zu beachten, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bedeute (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a. a. O., BVerwGE 131, 163 [166 ff.]).
Er verkennt, dass das Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss lediglich den Anlass zur Aufforderung gab, sich einer Begutachtung zu unterziehen, um die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde vorzubereiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a. a. O.).
Diesen Fragen ist in dem medizinisch-psychologischen Gutachten nachzugehen, das nach § 13 Satz 1 Nr. 2 c) FeV einzuholen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a. a. O., BVerwGE 131, 163 [167 ff.], unter Bezugnahme auf Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Komm. zu 3.11).
- BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08
Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum; …
- VG München, 01.04.2010 - M 1 S 10.754
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; negatives …
- VG Cottbus, 15.03.2011 - 1 L 20/11
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Alkoholmissbrauch
- VG Neustadt, 16.01.2012 - 3 L 1166/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 1 S 100.08
Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs; Fahrerlaubnisentziehung wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2008 - 1 N 80.07
Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Anforderungen …
- VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
Kraftfahreignung bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10
Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § …
- VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411
Entzug der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer BAK von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08
Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohols; Fahrradfahrt mit 1,9 Prom; …
- VG Augsburg, 13.07.2012 - Au 7 S 12.890
Alkoholmissbrauch; Fahrradfahrt mit 2,79 Promille BAK; Anforderungen an …
- VG Ansbach, 28.05.2009 - AN 10 S 09.00608
Entzug der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads mit 2,4 Promille; Anforderungen …
- VG Ansbach, 18.02.2010 - AN 10 S 10.00131
Entzug der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads mit 2,0 Promille; Anforderungen …
- VG Ansbach, 14.03.2011 - AN 10 S 11.00533
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2009 - 3 M 324/09
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08
Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11
Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08
Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 M 6.11
Zur Anordnung einer MPU bei einem Radfahrer nach einer Trunkenheitsfahrt mit …
- VG Göttingen, 13.08.2008 - 1 B 202/08
Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer; Alkoholmissbrauch; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10
(isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11
Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie …
- OVG Thüringen, 09.05.2012 - 2 SO 596/11
Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
- VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10
Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 CS 11.844
Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (2,06 Promille); negatives …
- VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771
Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 12.07.2011 - AN 10 S 11.01125
Entzug der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads mit 2,4 Promille; Anforderungen …
- VGH Bayern, 05.09.2008 - 11 CS 08.1890
Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; vorläufiger …
- VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Umdeutung einer gegen eine EU-Fahrerlaubnis gerichteten Verfügung; Alkohol; …
- VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne …
- VG München, 03.08.2012 - M 6a S 12.3137
Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund; …
- VGH Bayern, 10.03.2009 - 11 B 06.1051
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Anordnung einer ergänzenden …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11
Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2009 - 16 E 1439/08
- BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90
- VG München, 21.11.2008 - M 6b S 08.4039
Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und Untersagung des Führens …
- VG Augsburg, 16.05.2011 - Au 7 S 11.544
Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Trunkenheitsfahrt mit dem …
- VGH Bayern, 10.10.2011 - 11 CS 11.1963
Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; unzureichendes Gutachten; Interessenabwägung
- VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr.Beschluss vom 20.09.2012 - Az.: 1 L 765/12.NW …
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2008 - 7 K 2472/08
Entziehung der Fahrerlaubnis, Gutachten, Anforderungen, Alkohol
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2008 - 7 L 1370/08
Fahrerlaubnis; Entziehung
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2009 - 7 L 96/09
Radfahrer, Alkohol, Gutachtenaufforderung, Zustellung
- VG Hannover, 28.07.2011 - 9 A 3272/10
Anforderungen an die Aufforderung zur Beibringung eines …
- VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66 …
- VG Gelsenkirchen, 28.01.2010 - 7 L 4/10
Entziehung der Fahrerlaubnis, Alkohol, BAK über 1,6 Promille, Eignungsgutachten, …
- VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Gutachten ergänzungsbedürftig; …
- VGH Bayern, 22.04.2010 - 11 C 10.82
Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Alkoholmissbrauch; Gutachten …
- VG München, 25.08.2010 - M 6b K 10.586
Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; …
- VGH Bayern, 14.09.2010 - 11 CS 10.1462
Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2011 - 7 L 825/11
Fahrerlaubnisentziehung, MPU, Fahrradfahrt
- VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VG Gelsenkirchen, 13.08.2012 - 7 L 862/12
Fahrerlaubnis, Entziehung, Alkohol, Fahrrad
- VG München, 26.06.2009 - M 6a K 09.1375
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien …
- VG München, 02.07.2009 - M 1 S 09.2394
Alkoholmissbrauch; Anordnung einer MPU; Zusammenhang zwischen erhöhtem …
- VG München, 11.08.2009 - M 6a S 09.3309
Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
- VGH Bayern, 19.01.2010 - 11 ZB 09.1850
Entziehung der Fahrerlaubnis; psychische Krankheit
- VG München, 30.08.2010 - M 6a S 10.3491
Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines …
- VG München, 09.09.2010 - M 6a S 10.4223
Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines …
- VG München, 10.12.2010 - M 6b K 10.2163
Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2011 - 7 L 133/11
Fahrerlaubnis, Entziehung, medizinischpsychologisches Gutachten, Alkohol, …
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2011 - 7 L 252/11
Fahrerlaubnis, Entziehung
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2011 - 7 L 223/11
Zur Verbindung von Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot für erlaubnisfreie …
- VG Gelsenkirchen, 14.04.2011 - 7 L 386/11
Fahrerlaubnis, Entziehung
- VG Münster, 05.05.2011 - 10 L 222/11
- VG Gelsenkirchen, 31.05.2011 - 7 L 419/11
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss, Zeitraum der letzten Tat, …
- VG Frankfurt/Oder, 31.05.2011 - 2 L 65/11
Anl 4 Ziff 8 FeV, §§ 11ff FeV, § 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 StVG
- VG München, 10.06.2011 - M 6a K 10.4221
Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines …
- VG Minden, 17.11.2011 - 9 L 523/11
- VGH Baden-W�rttemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11
- VG Cottbus, 17.04.2012 - 1 L 99/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Aachen, 09.05.2012 - 3 K 1042/12
- VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1042/11
Erstattung von Aufwendungen im Widerspruchsverfahren - Erlass einer …
- BVerwG, 30.05.2008 - 3 VR 2.07
- VG München, 18.03.2009 - M 6b S 09.825
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholfahrt mit Fahrrad; negatives Gutachten
- VG Würzburg, 13.07.2009 - W 6 K 09.328
Unanfechtbarkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen …
- VG München, 04.06.2010 - M 6a S 10.2160
Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen; BAK 1,78; Negatives …
- VG München, 26.08.2010 - M 6a K 10.2158
Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen; …
- VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 7 S 11.237
Aberkennung des Rechts, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2012 - 7 L 96/12
Entziehung der Fahrerlaubnis, Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge
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