Weitere Entscheidung unten: AG Mannheim, 04.03.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11   

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https://dejure.org/2012,46348
BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11 (https://dejure.org/2012,46348)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 3 C 32.11 (https://dejure.org/2012,46348)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 (https://dejure.org/2012,46348)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    LuftVG § 19c, § 31 Abs. 2 Nr. 4a, § 32 Abs. 1 Nr. 3a; BADV § 7, Anl. 2 zu § 7 (Auswahl-Richtlinie); RL 96/67/EG Art. 11
    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung; Auswahlverfahren; Auswahlentscheidung; Vergabe; Zuschlag; Bewerber; Konkurrentenklage; Gewichtung; Vorab-Gewichtung; Zuschlagskriterien; Zuschlagskriterium; Plausibilitätsprüfung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG § 19c
    Anhörung; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlkriterien; Auswahlkriterium; Auswahlverfahren; Betriebsrat; Beurteilungsspielraum; Bewerber; Bewertungsspielraum; Bodenabfertigung; Bodenabfertigungsdienste; Einsatzplanung; Erfahrungen und Referenzen; Flughafen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19c LuftVG, § 31 Abs 2 Nr 4a LuftVG, § 32 Abs 1 Nr 3a LuftVG, § 7 BADV, Anl 2 BADV
    Luftverkehrsrecht; Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungs- und Bewertungsspielraum der zuständigen Stellen in Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bzgl. der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien und bei der Auswahlentscheidung selbst; Sachgerechte Bewertung einer ...

  • rewis.io

    Luftverkehrsrecht; Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilungs- und Bewertungsspielraum der zuständigen Stellen in Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bzgl. der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien und bei der Auswahlentscheidung selbst; Sachgerechte Bewertung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswahlverfahren für Bodenabfertigungsdienste

  • juve.de (Kurzinformation)

    Länder müssen Bodenabfertiger für Flughäfen präziser auswählen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 507
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der in Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 1 der Auswahl-Richtlinie aufgeführten "Bewerbungsfrist" um eine Ausschlussfrist im rechtlichen Sinne handelt (so VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1999 - 2 Q 4634/98 - ZLW 1999, 559, juris Rn. 16 sowie VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 27).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    Demgemäß ist die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (vgl. dazu allgemein: Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 8 S 1242/02

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH für Streit um Auswahl eines

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und die sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO hat die Vorinstanz für das Revisionsverfahren nach § 17a Abs. 5 GVG bindend und im Übrigen auch zutreffend bejaht (anders - und in Abweichung von der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung - zu dieser Zuständigkeitsregelung bislang nur VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 S 1242/02 - ZLW 2003, 473).
  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    Da die Auswahl-Richtlinie vorgibt, dass die Verfahren sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend durchgeführt werden müssen, kommt es bei der Auswertung der Voten jedoch allein auf die Sachgründe an, die hinter der geäußerten Akzeptanz oder Ablehnung eines Bewerbers stehen (gegen die vergaberechtliche Zulässigkeit des Abstellens auf eine nicht weiter begründete Beurteilung des jeweiligen Bewerbers: VGH München, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131, juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der in Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 1 der Auswahl-Richtlinie aufgeführten "Bewerbungsfrist" um eine Ausschlussfrist im rechtlichen Sinne handelt (so VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1999 - 2 Q 4634/98 - ZLW 1999, 559, juris Rn. 16 sowie VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, ZLW 2017, 179 und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, juris, und Beschluss vom 7. April 2006 - 12 Q 114/06 -, ZLW 2006, 637; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, NVwZ 1999, 1131; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 -, NVwZ 1999, 1130.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O., m. w. N., und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

    Aber auch unabhängig davon ist die für die Auswahlentscheidung zuständige Stelle keineswegs zu einer "blinden" Übernahme der Voten verpflichtet oder auch nur berechtigt, sondern hat eine an den Auswahlkriterien und dem Erfordernis eines sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahrens ausgerichtete Wertung der angeführten Sachgründe vorzunehmen, und zwar selbst dann, wenn die Berücksichtigung der Voten als regelrechtes (Unter-)Kriterium ausgestaltet sein sollte, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O., was hier nicht einmal der Fall ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2011 - 20 D 28/10.AK -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2011 - 20 D 28/10.AK -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Demgemäß ist die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507 sowie juris Rn. 20 f. mit weiteren Nachweisen).

    Auch ist in einem Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen eine Angabe der Gewichtung der einzelnen Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen nicht erforderlich, da die BADV anders als das allgemeine Vergaberecht (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 48) jedenfalls gegenwärtig eine entsprechende Verpflichtung nicht enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff.).

    Als Unterkriterien oder Hilfskriterien werden Kriterien verstanden, die der Ausfüllung und näheren Bestimmung eines Hauptkriteriums dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 24) und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber ankommt (vgl. Vergabekammer des Landes Hessen, Beschluss vom 21. März 2013 - 69VK-01/2013 -, juris Rn. 82 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn weder die BADV noch die Richtlinie 96/67/EG oder das Transparenzgebot vorgeben, dass die Zuschlagskriterien bzw. die deren Ausfüllung dienenden Unterkriterien in der Ausschreibung bereits ausdrücklich in ihrem Verhältnis zueinander zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff), betrifft dies nur die Offenlegung der Gewichtung gegenüber den Bewerbern, nicht hingegen die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt diese Festlegungen intern zu erfolgen haben.

    b) Es spricht auch vieles dafür, dass die Klägerin schon unabhängig von dem vom Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Unzulässigkeit der erneuten Berücksichtigung von Eignungskriterien angeführten Gesichtspunkt des "Doppelt ins Gewicht-Fallens" (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 51) der Sache nach zu Recht beanstandet hat, dass der Beklagte die bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüften Kriterien "Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Haftpflichtversicherung" erneut als Auswahlkriterien herangezogen hat, weil es sich hierbei nicht um sachgerechte Auswahlkriterien im Sinne der Nr. 1 Abs. 2 der Anlage 2 zu § 7 BADV sowie des Erwägungsgrundes 11 der Richtlinie 96/67/EG handeln dürfte.

    Bei der Festlegung der der Entscheidung zugrunde zu legenden Kriterien steht der Behörde - wie bereits dargelegt - ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 29).

    Zu diesem Hauptkriterium müssen die Zuschlagskriterien einen hinreichenden Bezug aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 51).

  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Sachlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten gegen die Auswahlentscheidung ist im ersten Rechtszug gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO das Oberverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, BVerwG 3 C 32.11, NVwZ 2013, 507 ff., Rn. 13).

    Demgemäß ist die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 20, 21).

    Von Rechts wegen waren weder die Angabe auch noch der feinsten Unterkriterien noch eine bis ins letzte Unterkriterium angegebene Gewichtung der Kriterien erforderlich (zu letzterem vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 23).

    Wenn, wie bereits oben erwähnt, das Auswahlverfahren lediglich sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend durchgeführt werden muss (§ 7 Abs. 1 Satz 5 BADV i.V.m. Abschnitt 1 Abs. 2 der Auswahl- Richtlinie), besteht schon keine Pflicht, die Zuschlagskriterien bereits in der Ausschreibung zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 20, 23).

    Bei anderen Kriterien kann es hingegen angebracht sein, die einzelnen Bewerbungsangaben in Relation zu objektiven Referenzwerten zu bewerten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 40).

    Da es nicht darauf ankommt, wie die ausschreibende Stelle den Ausschreibungstext bzw. die Unterlagen versteht, sondern wie die Adressaten der Ausschreibung deren Inhalt aus der Perspektive eines objektiven Empfängers verstehen mussten (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 33), spricht für die Sichtweise der Antragstellerin weiterhin der Umstand, dass im Formblatt zur Gesamtkostenkalkulation unter "Sachaufwand in HAM" auch weitere Positionen enthalten sind, für die sowohl Sach- als auch Personalaufwand anfallen.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 39) ist davon auszugehen, dass angebotene Preise erst dann Aussagekraft im Hinblick auf das letztlich maßgebliche Auswahlkriterium - hier das "annehmbarste" Angebot - haben, wenn sie auf einer realistischen Mustermengenkalkulation beruhen.

  • BVerwG, 18.03.2016 - 3 B 16.15

    Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Auswahlentscheidung; Auswahl des

    Weder kommt der Rechtssache die von den Beschwerdeführern geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (2.) noch weicht - wie der Beklagte meint - die angegriffene Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - (Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1) ab (3.).

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass Hilfskriterien - und damit "Unterkriterien bzw. Unter-Unterkriterien" im Sinne der vom Beklagten aufgeworfenen Frage - solche Kriterien sind, die die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Hauptkriterien ausfüllen und näher bestimmen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 24).

    Hier liegt auf der Grundlage der vom Verwaltungsgerichtshof getroffenen tatsächlichen Feststellungen zur hohen Bedeutung des Auswahlkriteriums Mustermengenkalkulation und der daraus abzuleitenden gleichfalls hohen Bedeutung der für die Bewertung der Mustermengenkalkulationen entwickelten "Unterkriterien und Unter-Unterkriterien", auf der Hand, dass nach dem zu beachtenden Transparenzerfordernis (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 24 ff.) die hier vorgenommene weitere Ausdifferenzierung des Kriteriums Mustermengenkalkulation nicht noch nach der Öffnung der Bewerbungen erfolgen durfte.

    Es liegt auf der Hand, dass es für die Reichweite der Verpflichtung, die maßgeblichen Bewertungskriterien vor Öffnung der Bewerbungen festzulegen, nicht auf die Bezeichnung eines Auswahlkriteriums als "Kriterium", "Hilfskriterium", "Unterkriterium" oder "Unter-Unterkriterium" ankommen kann, sondern dass sich diese Verpflichtung maßgeblich nach dessen Funktion (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 24), Stellenwert und Gewicht im Rahmen der zu treffenden Auswahlentscheidung bestimmt (vgl. hierzu bereits oben 2.a) des Beschlusses).

    Die vom Beklagten angenommene Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - (Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1) liegt nicht vor.

    Der Beklagte trägt zur Begründung vor, das Bundesverwaltungsgericht habe dort den Rechtssatz aufgestellt, den zuständigen Stellen komme bei den Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - 20 D 299/20

    Auswahl des Dienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Köln/Bonn

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O., m. w. N., und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, a. a. O., und Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteile vom 23. November 2017 - 20 D 4/16.AK -, a. a. O., vom 23. November 2017 - 20 D 7/16.AK -, vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O., und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 8 CS 17.432 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der B. GmbH wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - zurück.

    vgl. dies inzidenter voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; ausdrücklich: Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, VPR 2015, 197.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, a. a. O., m. w. N.

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Die bei der Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation angegebenen Preise müssen nicht mit den später tatsächlich vereinbarten Preisen im Rahmen der gesondert abzuschließenden Bodenabfertigungsverträge mit den Luftverkehrsgesellschaften identisch sein (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - juris Rn. 16).

    Eine andere Handhabung könnte die Gefahr mit sich bringen, dass von Bewerbern für die zu erbringenden Dienstleistungen zu geringe Personal- oder Sachmittel angesetzt werden (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 39).

  • VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17

    WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt

    Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar (so schon Hess. VGH, 07.04.2006 - 12 Q 114/06 -, juris; mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 13; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 16.40043 -, juris).

    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung ist deshalb auf die Prüfung beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (OVG Hamburg, a.a.O., juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, - BVerwG 3 C 32.11 -, juris Rn. 20, 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18

    Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507 = juris, Rn. 20, 23; BVerfG, Beschluss vom 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 18.11.2010 - C-226/09 -, EU:C:2010:697, VergabeR 2011, 194 = juris, Rn. 43, 46; OVG NRW, Urteil vom 19.9.2019 - 4 A 2177/18 -, GewArch 2020, 148 = juris, Rn. 71 f., m. w. N., sowie Beschlüsse vom 15.5.2017 - 4 A 1504/15 -, GewArch 2017, 434 = juris, Rn. 16 ff., 26 f., und vom 6.5.2019 - 4 A 2232/18 -, juris, Rn. 10 ff.
  • BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 2.19

    Anfechtung einer Vergabeentscheidung über die Erbringung von

    Der Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausschreibung verletzt die Klägerin in ihrem daraus folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch und damit in eigenen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 1 Rn. 22 ff. und Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 - Buchholz 442.40 § 19 c LuftVG Nr. 2 Rn. 26 ff.).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesener jahrelangen Drogenabstinenz

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 04.03.2011 - 3 C 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13227
AG Mannheim, 04.03.2011 - 3 C 32/11 (https://dejure.org/2011,13227)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04.03.2011 - 3 C 32/11 (https://dejure.org/2011,13227)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04. März 2011 - 3 C 32/11 (https://dejure.org/2011,13227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de

    §§ 138, 611, 814 BGB
    Wenn ein Vertrag über die "Fluch- und Magiebefreiung” sittenwidrig ist

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Lebenshilfe unter Ausnutzung des Aberglaubens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages zur Verpflichtung zur Abwendung "negativer Energie", "telepatischer Angriffe" und "magischer und okkulter Einflüsse" zur Bewältigung einer Lebenskrise; Vertrauen eines Vertragsschließenden auf die Möglichkeit der wirksamen Vereinbarung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebenshilfevertrag mit Magie - Sittenwidrigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dienstleistungsvertrag über schwarze Magie oder Vodoo sittenwidrig und nichtig?

  • kanzlei.biz

    Reale Folgen des Übersinnlichen

  • rabüro.de

    Zur Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Lebenshilfe unter Ausnutzung des Aberglaubens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814
    Wirksamkeit eines Vertrages zur Verpflichtung zur Abwendung "negativer Energie", "telepatischer Angriffe" und "magischer und okkulter Einflüsse" zur Bewältigung einer Lebenskrise; Vertrauen eines Vertragsschließenden auf die Möglichkeit der wirksamen Vereinbarung einer ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Sittenwidrigkeit abergläubischer Verträge

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rückzahlung wegen sittenwidrigem Vertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebenshilfe durch "Seine medialen Kräfte und göttlicher Liebe"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Übersinnliche Lebenshilfe in einer Krise

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung wegen sittenwidrigem Vertrag über "Fluch- und Magiebefreiung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertrag über "Fluch- und Magiebefreiung" kann sittenwidrig sein und Rückzahlungsanspruch begründen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Auszug aus AG Mannheim, 04.03.2011 - 3 C 32/11
    Verpflichtet sich der Vertragspartner durch "Seine medialen Kräfte und göttlicher Liebe" beim Kunden "negative Energie", "Fluch", "telepathische Angriffe", "magische und okkulte Einflüsse" zur Bewältigung einer Lebenskrise abzuwenden, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig, wenn er den Aberglauben des Kunden ausnutzt (Fortführung von BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10).

    Mit der Entscheidung des BGH vom 13. Januar 2011 ist davon auszugehen, dass Vertragsparteien "im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren" können, "dass eine Partei sich - gegen Entgelt - dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen (...) nicht erweislich sind" (BGH Urteil vom 13. Januar 2011, III ZR 87/10 Rdn. 17).

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Es sei für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar sei, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehöre; diese Kräfte und Fähigkeiten könnten, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen erkannt werden, sondern seien in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 757 Rn. 9 f. zur Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen unter Hinweis auf RG, Urt. v. 21.06.1900 - 1983/00, RGSt 33, 321, 322 f.; zustimmend AG Mannheim, Urt v. 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 4).

    Dass die Klägerin selbst davon ausgegangen ist, die Leistung nicht erbringen zu können (s. hierzu Grunewald, JZ 2001, 433, 434; s. ferner AG Mannheim, Urt. v. 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris, das in einem solchen Fall von der Sittenwidrigkeit des Vertrages ausgeht), hat die Beklagte weder behauptet, noch hat die Anhörung der Klägerin Dahingehendes ergeben.

  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Die Verletzung der daraus resultierenden Vertrauensstellung zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken verbunden mit einer erheblichen Schädigung des Vermögens der Ratsuchenden begründet den Vorwurf der Sittenwidrigkeit (vgl. auch allgemein zur Sittenwidrigkeit von Lebensberatungsverträgen in Verbindung mit Kartenlegen BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, juris Rn. 21, BGHZ 188, 71 (i.E. als naheliegend angenommen); OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2010 - 7 U 191/09, juris Rn. 23 (offengelassen); AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 11; zur Ausnutzung im Rahmen esoterischer Beratung erlangter Kenntnisse siehe auch AG Kassel, Urteil vom 10.06.2015 - 270 Ls 7640 Js 48281/10, juris Rn. 160).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Verträgen über die Erbringung von Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen bzw. den Einsatz von sonstigen übernatürlichen, magischen Kräfte und Fähigkeiten die Sittenwidrigkeit solcher Vereinbarungen mit der Folge der Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB allgemein als nahe liegend anzusehen ist (siehe BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, juris Rn. 21, BGHZ 188, 71; für die Sittenwidrigkeit solcher Geschäfte auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2018 - 1 U 75/17, juris Rn. 36 ff., NJW-RR 2018, 1257; AG Bad Segeberg, Urteil vom 05.03.2015 - 17a C 87/14, juris Rn. 91 ff.; AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2010 - 7 U 191/09, juris Rn. 23 (dort i.E. offengelassen); nicht generell für eine Sittenwidrigkeit dagegen noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2008 - 20 U 123/08, juris Rn. 19, NJW 2009, 789; LG Kassel, Urteil vom 14.03.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642; AG München, Urteil vom 10.05.2006 - 212 C 25151/05, juris Rn. 21), da sich viele der Dienstberechtigten, die einen Vertrag mit einem solchen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handelt.

  • OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 1 U 75/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vertrag mit einem Wunderheiler

    Daher dürften in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden (vgl. BGHZ 188, 71, juris Rn. 21; daran anknüpfend AG Mannheim, Urteil vom 4.3.2011 3 C 32/11 -? juris Rn. 4 ff.; siehe auch BT-Drucksache 14/6040, S. 164; Gehrlein, in: BeckOK BGB, Stand: 1.11.2017, § 31l Rn. 4; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 15. Aufl. 2017, § 138 Rn. 166).
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