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   BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99   

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BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99 (https://dejure.org/2000,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 C 34.99 (https://dejure.org/2000,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 C 34.99 (https://dejure.org/2000,1747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BerRehaG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §§ 17, 22
    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen; entgangene Steuervorteile

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungszeit - Soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit - Einkommen - Entgangene Steuervorteile

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; gleichwertige Berufsausübung; Abstieg

  • Judicialis

    BerRehaG § 1 Abs. 1; ; BerRehaG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BerRehaG § 17; ; BerRehaG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SED-Unrechtsbereinigung; berufliche Rehabilitierung - Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen; entgangene Steuervorteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 17, 22 BerRehaG; § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a BVG
    Beseitigung von DDR-Unrecht/berufliche Rehabilitierung/Dauer der anerkennungsfähigen Verfolgungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 497 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1453
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99
    Mit der Möglichkeit einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben, endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BerRehaG (Bestätigung des Urteils vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 -).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - (Buchholz 115 Nr. 11) ausgeführt hat, entfällt die Annahme einer Verfolgung gemäß § 1 Abs. 1 BerRehaG u.a. dann, wenn der Verfolgte einen sozial gleichwertigen Beruf wieder ausüben konnte.

  • BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74

    Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins bei aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99
    Hiernach ist in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen, daß ein sozialer Abstieg vorliegt, der das Tatbestandsmerkmal der fehlenden sozialen Gleichwertigkeit ausfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - SozR 3100 § 30 Nr. 6; Lehmann/Wimmer a.a.O. m.w.N.; Wimmer, Komm. zum VerwRehaG, S. 361 Rn. 7 zu § 8).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99
    Damit ist die Ausgrenzung des Einzelnen, die durch eine politische Verfolgung hervorgerufen wird, welche das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 54, 341, 357), beendet.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 R 5143/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit mit der Möglichkeit des Verfolgten, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115 Sonst.

    Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 = DVBl. 2000, 1453; zuletzt Beschluss vom 9. März 2010 - 3 PKH 11/09, 3 PKH 11/09 (3 B 70/09) -, veröffentlicht in Juris).

    Bei der Auslegung des Begriffs "sozial gleichwertiger Beruf" wird dabei auf die Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Bundesversorgungsgesetz zurückgegriffen, an den sich § 1 Abs. 1 letzter Halbs. BerRehaG anlehnt und wonach in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen ist, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 - und vom 9. März 2010 a.a.O.; Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. jeweils veröffentlicht in Juris).

  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit mit der Möglichkeit des Verfolgten, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 = DVBl 2000, 1453).

    Das wäre aber geboten gewesen, denn das Verwaltungsgericht stützt sich erkennbar auf die Rechtsprechung des Senats, wonach bei der Auslegung des Begriffs "sozial gleichwertiger Beruf" auf die Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Bundesversorgungsgesetz zurückgegriffen werden kann, an den sich § 1 Abs. 1 letzter Halbs. BerRehaG anlehnt und wonach in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen ist, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (Beschluss vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 - juris Rn. 7; Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 10 ff.).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 29.00

    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen;

    Ein Beruf ist in der Regel nicht "sozial gleichwertig" (§ 1 Abs. 1 BerRehaG), wenn mit ihm eine Einkommenseinbuße von mindestens 20 v.H. verbunden ist (wie u.a. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - ZOV 2000, 405).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 6. April 2000 (BVerwG 3 C 34.99 - ZOV 2000, 405).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 36.04

    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist aber bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 % in der Regel davon auszugehen, dass ein sozialer Abstieg vorliegt und damit die Gleichwertigkeit fehlt (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115, Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 -).
  • BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12

    Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der

    Deshalb schließt eine unmittelbar nach einer Verfolgungsmaßnahme aufgenommene gleichwertige Tätigkeit die Feststellung einer Verfolgungszeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BerRehaG aus (Beschluss vom 29. März 2010 - BVerwG 3 PKH 11.09 - ZOV 2010, 150 ; Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 S. 23 f. = DVBl 2000, 1453 ).
  • BVerwG, 11.06.2009 - 3 B 134.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle eines auf die

    Er bezieht sich zwar etwa auf die Urteile des Senats vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 36.04 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 35.01 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 -, vom 11. September 2007 - BVerwG 3 B 34.07 - und vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 -.
  • BVerwG, 17.03.2011 - 3 B 66.10

    Berufliche Rehabilitierung; repressive Ausgrenzung; systembedingte berufliche

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass politische Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG eine Ausgrenzung des Einzelnen erfordert, durch die das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt wird (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 = ZOV 2000, 405 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341 ; ebenso schon Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 C 39.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 13 = ZOV 1999, 55 ).
  • BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03

    Dauer einer nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit mit der Möglichkeit des Verfolgten, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben (Urteil vom 6. April 2000 BVerwG 3 C 34.99 ZOV 2000, 405).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 B 97.06

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen

    6 b) Das angefochtene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - (Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 29).
  • BVerwG, 24.02.2021 - 8 B 64.20

    Zurückverweisung wegen gehörsverletzender Verkürzung des Rechtsschutzbegehrens

    Die soziale Gleichwertigkeit eines Berufs kann in besonderen Fällen, wie etwa bei einer Herabstufung vom Fach- zum Hilfsarbeiter, auch ohne das Vorliegen einer Einkommensminderung zu verneinen sein (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 34.99 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 S. 22 ).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 3 B 136.02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Divergenz - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 PKH 3.05

    Zulassung einer Revision wegen der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung von

  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 4 RA 126/00

    Zur Heranziehung eines fiktiven Einkommens zur Rentenberechnung für die Zeit

  • BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01

    Begriff des Verfolgten - Anforderungen an die Darlegung einer zur

  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 193/99

    Streit über die Berechnung der Höhe des Rentenanspruchs unter Anweundung des

  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 B 22.00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung des Begriffs "sozial

  • VG Halle, 23.03.2012 - 1 A 258/10

    Berufliche Rehabilitierung bei Entlassung aus betriebswirtschaftlichen oder

  • VG Meiningen, 25.03.2010 - 8 K 486/08

    Vertretenmüssen einer beruflichen Benachteiligung nach politisch motivierter

  • VG Meiningen, 28.10.2010 - 8 K 494/09

    Berufliche Rehabilitierung

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