Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.09.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03   

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https://dejure.org/2004,1430
BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; EV Art. 21, 22; KVG § 4 Abs. 2; VZOG § 1 Abs. 4; SpTrUG §§ 1, 2, 10 Abs. 1 Nr. 3
    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt; Treuhandunternehmen; Unternehmensspaltung; Abspaltung; Spaltgesellschaft; Energieversorgung; Gasversorgung; örtliches Gasvermögen; kommunale Selbstverwaltung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abspaltung; Beteiligungsanspruch; Einigungsvertrag; Energieversorgung; Gasversorgung; Spaltgesellschaft; Treuhandanstalt; Treuhandunternehmen; Unternehmensspaltung; Vermögenszuordnung; kommunale Selbstverwaltung; örtliches Gasvermögen

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung einer Stadt an einer Versorgungsgesellschaft; Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs der Stadt auf Beteiligung an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft; Anspruch der Stadt auf unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; EV Art. 21; ; EV Art. 22; ; KVG § 4 Abs. 2; ; VZOG § 1 Abs. 4; ; SpTrUG § 1; ; SpTrUG § 2; ; SpTrUG § 10 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalbeteiligung der Gemeinden an regionalen Gasversorgungsgesellschaften nach Kommunalvermögensgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 21, 22 EinigungsV; § 4 KVG; § 1 VZOG; §§ 1, 2, 10 SpTrUG; Art. 28 GG
    Anspruch der Kommunen auf Beteiligung an regionalen Gasversorgungsgesellschaften (Prof. Dr. Joachim Gruber; Neue Justiz 7/2005, S. 331-332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 157
  • NJ 2005, 331
  • DÖV 2005, 396
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    b) Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG bezieht sich grundsätzlich auf den Tag des Wirksamwerdens des Beitritts, also auf den 3. Oktober 1990 (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ); das schließt geringfügige Abweichungen aus Sachgründen bei der Anteilsberechnung nicht aus.

    Unberührt blieben nur Restitutionsansprüche, für die daher Besonderes gilt (Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O. ).

    Allerdings ist die örtliche Energieversorgung von der Energieversorgung der regionalen und der Verbundstufe zu unterscheiden; zu ihr zählt regelmäßig die Energieerzeugung nur für den örtlichen Bedarf, etwa durch herkömmliche Gaswerke (Stadtgas), Fernwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung, sowie die örtliche Energieverteilung (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O., S. 275 f.).

    Davon geht auch das Urteil des 7. Senats vom 18. Mai 1995 (a.a.O. ) aus, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken äußert.

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf - zudem kostenlose (vgl. § 1 KVG) - Übertragung (vgl. den Wortlaut der Grundnorm des § 1 KVG sowie klarstellend § 1 Abs. 4 VZOG; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zählen alle Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen; auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an (BVerfGE 79, 127 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Die örtliche Energieversorgung zählt hierzu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783 sowie § 6 Abs. 1 Spiegelstrich 2 KVG).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Zwar ist anerkannt, daß es sich bei der Versorgung der Bürger mit Energie um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783; BVerwG, Urt. v. 11.11.2004 - 3 C 36/03, LKV 2005, 166, 168 = ZNER 2005, 82, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf kostenlose (vgl. § 1 KVG) Übertragung (Urteile vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 9 und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ), der sich seit dem In-Kraft-Treten des Vermögenszuordnungsgesetzes gemäß § 1 Abs. 4 VZOG gegen die Zuordnungsbehörde richtet.

    Gemeint ist, dass den Gemeinden Anteile an der Kapitalgesellschaft zu übertragen sind, die demjenigen Vermögen des ehemaligen DDR-Betriebes entsprechen, das ihnen ohne die Umwandlung nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 11).

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 6.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

    Wie der Senat in seinem heutigen Urteil in der Sache BVerwG 3 C 36.03 im Einzelnen dargelegt hat, wird der prinzipielle Anspruch der Gemeinden auf Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte ihres örtlichen Gasvermögens durch den Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften der Gasversorgung nicht ergänzt, sondern ersetzt.

    Damit ist gemeint, dass der Gemeinde ein Anteil an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft zu übertragen ist, der demjenigen Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft entspricht, der ihr ohne die Bildung von Kapitalgesellschaften nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 36.03).

    Die verfassungsrechtlichen Einwände der Klägerin gegen diese Vorschrift sind unbegründet, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 36.03 dargelegt hat.

  • VGH Hessen, 17.04.2008 - 8 UE 1263/07

    Privatisierung des Ausrichtens eines Weihnachtsmarktes

    Dies überzeugt jedoch nicht angesichts der Tatsache, dass Betätigungen der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Schutzbereich des Artikels 28 Abs. 2 S. 1 GG fallen, der den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln (Hahn, Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab August 2005, GewArch 2007, 1 [5] unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 [162 f.] = juris Rdnr. 24).
  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    § 4 Abs. 2 KVG verleiht den Gemeinden vielmehr einen Anspruch auf kostenlose Übertragung durch hoheitliche Zuordnung durch die Zuordnungsbehörde, wie sich aus § 1 Abs. 4 VZOG ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 - BVerwGE 122, 157 und vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

    Dies hat der Senat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache 3 C 36.03 im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird verwiesen.

    Damit ist gemeint, dass der Gemeinde ein Anteil an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft zu übertragen ist, der demjenigen Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft entspricht, der ihr ohne die Bildung von Kapitalgesellschaften nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 36.03).

  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dies war, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 11. November 2004 (3 C 36.03 - ZOV 2005, 59 unter II 2 d) näher dargelegt hat, vor dem Hintergrund der Umbruchsituation des Jahres 1990 und aus übergeordneten gesamtwirtschaftlichen Gründen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Dass Betätigungen der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallen, ist nicht zweifelhaft (vgl. BVerwGE 98, 273 ; 122, 157 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 A 2078/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Auflösung; Aufgabenbereich;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. -, BVerfGE 79, 127 = juris, Rn. 59 und 61; BVerwG, Urteile vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 26, vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 -, juris, Rn. 17, m. w. N., und vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 = juris, Rn. 24, sowie Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2.95 -, BVerwGE 101, 99 = juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 D 125/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Antragsbefugnis; Auflösung;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. -, BVerfGE 79, 127 = juris, Rn. 59 und 61; BVerwG, Urteile vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 26, vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 -, juris, Rn. 17, m. w. N., und vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 = juris, Rn. 24, sowie Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2.95 -, BVerwGE 101, 99 = juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 24.09.2003 - 3 B 51.03

    Ausführungen zur Auslegung von § 4 Abs. 2 Kommunalvermögensgesetzes (KVG)

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10

    Übertragung von Vermögenswerten

  • FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2003 - 3 B 51.03, 3 C 36.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,47098
BVerwG, 24.09.2003 - 3 B 51.03, 3 C 36.03 (https://dejure.org/2003,47098)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 3 B 51.03, 3 C 36.03 (https://dejure.org/2003,47098)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 3 B 51.03, 3 C 36.03 (https://dejure.org/2003,47098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 3 B 51.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 36.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2005 - L 3 B 56/03
    Im Hinblick auf Parallelfälle, die mit der vorliegend erhobenen Untätigkeitsklage vom 14. Januar 2000 grundsätzlich vergleichbar sind, hat der Senat bereits ent-schieden, dass insoweit eine Kostenteilung sachgerecht ist, mit der den Umstän-den Rechnung getragen wird, dass einerseits die Beklagte die dreimonatige Be-scheidungsfrist des § 88 Abs. 2 SGG ohne hinreichenden Grund versäumt, ande-rerseits aber auch der Kläger seiner Obliegenheit nicht genügt hat, vor Klageer-hebung den konkreten sachlichen Grund der Verzögerung zu erfragen und damit zugleich der Beklagten die aus seiner Sicht gegebene Dringlichkeit einer Ent-scheidung zu verdeutlichen (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2004 - L 3 B 51/03 KA und L 3 B 52/03 KA).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2005 - L 3 B 55/03
    Im Hinblick auf Parallelfälle, die mit der vorliegend erhobenen Untätigkeitsklage vom 23. Januar 2000 grundsätzlich vergleichbar sind, hat der Senat bereits ent-schieden, dass insoweit eine Kostenteilung sachgerecht ist, mit der den Umstän-den Rechnung getragen wird, dass einerseits die Beklagte die dreimonatige Be-scheidungsfrist des § 88 Abs. 2 SGG ohne hinreichenden Grund versäumt hat, andererseits aber auch die Kläger ihrer Obliegenheit nicht genügt haben, vor Kla-geerhebung den konkreten sachlichen Grund der Verzögerung zu erfragen und damit zugleich der Beklagten die aus ihrer Sicht gegebene Dringlichkeit einer Ent-scheidung zu verdeutlichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2004 - L 3 B 51/03 KA und L 3 B 52/03 KA).
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